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Hessen
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An den Hochschulen im Land Hessen kann ein Studium aller Lehramtstypen mit Ausnahme des Lehramtstyp 2 absolviert werden. Die Studiengänge der Lehramtstypen 1 (Lehramt an Grundschulen), 3 (Lehramt an Haupt- und Realschulen), 4 (Lehramt an Gymnasien) und 6 (Lehramt an Förderschulen) werden als grundständiges Lehramtsstudium mit dem Abschluss Staatsexamen angeboten, der Lehramtstyp 5 (Lehramt an beruflichen Schulen) wird in gestufter Struktur studiert und mit dem Bachelor- und Mastergrad abgeschlossen. Die Regelstudienzeit der grundständigen Studiengänge beträgt bei den Lehramtstypen 1 und 3 sieben Semester (210 Leistungspunkte) und bei den Lehramtstypen 4 und 6 neun Semester (270 Leistungspunkte). Der gestufte Studiengang des Lehramtstyp 5 dauert insgesamt zehn Semester (300 Leistungspunkte).
Praxisphasen (inklusive Praxissemester) sind landesweit vorgesehen; Praxissemester werden an ausgewählten Universitäten für alle Lehramtsstudiengänge mit Ausnahme des Lehramtstyp 5 erprobt.
An den Hochschulen im Land Hessen sind Einrichtungen für Lehrerbildung gemäß des Hessischen Hochschulgesetzes vorgeschrieben; in den letzten Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen war die Lehrerbildung ein verpflichtendes Thema.
Ein- und Umstiegsmöglichkeiten
Betreibt oder betrieb das Land seit 2013 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium? |
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Für welche drei Fächer gibt es langfristig (bis 2020) den höchsten Lehrereinstellungsbedarf? |
Lehramtstyp | Erstes Fach | Zweites Fach | Drittes Fach |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Sport | Ethik | Musik |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Physik | Chemie | Musik |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Physik | Musik | Kunst |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Metalltechnik | Elektrotechnik | Informationstechnologie |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Sinnesgeschädigte | alle Fachrichtungen | k.A. |
Anzahl der eingestellten Bewerber(innen) in den öffentlichen Schuldienst im Jahr 2015 |
Eingestellte Bewerber | davon Seiteneinsteiger |
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1432 | 0 |
Anzahl der Lehramtsabsolventen, die den Vorbereitungsdienst im Jahr 2015 begonnen haben |
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Anzahl von Lehrkräften 2015/16 (Voll- und Teilzeit) |
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen Lehrkräfte |
---|---|
50377 | 14383 |
Anzahl von ausländischen Lehrkräften |
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte |
---|---|
1079 | 261 |
War im Land die Einstellung in den Schuldienst an beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/16 für den Seiten- bzw. Quereinstieg geöffnet? |
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Für welche beruflichen Fachrichtungen bzw. Unterrichtsfächer war der Seiten- bzw. Quereinstieg in den Schuldienst an beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/16 geöffnet? |
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Neueinstellungen in den Schuldienst an beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/16 |
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Indikatoren-Info:
Gefragt wurde nach Vollzeitäquivalenten.
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Betreibt oder betrieb das Land seit 2013 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für die Aufnahme eines Studiums 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'? |
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Voraussichtlicher Einstellungsbedarf bei Lehrkräften an berufsbildenden Schulen in den einzelnen beruflichen Fachrichtungen im Schuljahr 2022/23 |
Fach | Voraussichtlicher Einstellungsbedarf |
---|---|
Einstellungsbedarf insgesamt (Vollzeitäquivalente) | k.A. |
Wirtschaft und Verwaltung | 50 |
Metalltechnik | 27 |
Elektrotechnik | 8 |
Bautechnik | 4 |
Holztechnik | 5 |
Textiltechnik und -gestaltung | 3 |
Labortechnik/Prozesstechnik | 2 |
Druck- und Medientechnik | 1 |
Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik | 3 |
Gesundheit und Körperpflege | 8 |
Ernährung und Hauswirtschaft | 24 |
Agrarwirtschaft | 3 |
Sozialpädagogik | 17 |
Pflege | 2 |
Fahrzeugtechnik | - |
Informationstechnik | 1 |
Anmerkung:
Die Angaben erfolgen nach derzeitigem Stand vorbehaltlich der politischen Setzungen im Schuljahr 2022/23.
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Anzahl der Personen, die im Schuljahr 2015/16 in den einzelnen beruflichen Fachrichtungen des Lehramts an berufsbildenden Schulen den Vorbereitungsdienst begonnen haben |
Personen, die den Vorbereitungsdienst begonnen haben, insgesamt | davon Absolventen eines Lehramtsstudiums des Lehramtstyp 5 | |
---|---|---|
Wirtschaft und Verwaltung | 48 | 48 |
Metalltechnik | 13 | 10 |
Elektrotechnik | 11 | 10 |
Bautechnik | 9 | 9 |
Holztechnik | 0 | 0 |
Textiltechnik und -gestaltung | 1 | 1 |
Labortechnik/Prozesstechnik | 5 | 3 |
Druck- und Medientechnik | 1 | 1 |
Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik | 0 | 0 |
Gesundheit und Körperpflege | 7 | 1 |
Ernährung und Hauswirtschaft | 18 | 18 |
Agrarwirtschaft | 4 | 3 |
Sozialpädagogik | 18 | 1 |
Pflege | 13 | 13 |
Fahrzeugtechnik | - | - |
Informationstechnik | 5 | 5 |
Personen/Absolventen insgesamt | 206 | 206 |
Studienverlauf
Angebotene Lehramtstypen |
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Indikatoren-Info:
Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
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Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten |
Lehramtstypenbezeichnung | Schulartbezeichnung | |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Lehramt an Grundschulen | Grundschulen; Haupt-, Real-, Gesamtschulen in den Klassen 5 und 6 (in den Unterrichtsfächern Lehrbefähigung für die Klassen 1-6) |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Lehramt an Haupt- und Realschulen | Haupt- und Realschulen; Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe I) |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Lehramt an Gymnasien | Gymnasien; Haupt- und Realschulen; berufliche Schulen/berufliches Gymnasium (in den allgemeinbildenden Fächern) |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Lehramt an beruflichen Schulen | berufliche Schulen/berufliche Gymnasien; Haupt- und Realschulen; Gymnasien (in den allgemeinbildenden Fächern) |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Lehramt an Förderschulen | Förderschulen; Grundschulen (Förderrichtung); Haupt- und Realschulen (im studierten Fach) |
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden: | Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) | - |
Indikatoren-Info:
Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent(inn)en des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen |
Studienstruktur | |
---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Landesweite Regelstudienzeit |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - | - | 7 Semester |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | - | - | 7 Semester |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | - | - | 9 Semester |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 6 Semester | 4 Semester | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | - | - | 9 Semester |
Anzahl der Leistungspunkte |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - LP | - LP | 210 LP |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | - LP | - LP | 210 LP |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | - LP | - LP | 270 LP |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 180 LP | 120 LP | - LP |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | - LP | - LP | 270 LP |
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer |
Lehramtstyp | Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen | Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können | Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | 3 | siehe Anmerkungen | Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | 2 | siehe Anmerkungen | Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | 2 | siehe Anmerkungen | Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 2 | siehe Anmerkungen | Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | 3 | siehe Anmerkungen | Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) |
Anmerkung:
Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt.
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Studieninhalte
Gibt es landesweite Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, ...)? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Wie werden die Pflichtanteile der Studieninhalte nach den landesweiten Vorgaben verteilt? (Angaben in LP) |
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) | |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | |||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 | - | - | 12-22 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 2 | - | - | 12-22 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs 3 | - | - | 12-22 |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 4 | - | - | 14-34 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 5 | - | - | 14-34 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs 6 | - | - | 14-34 |
Bildungswissenschaften | - | - | 60 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 | - | - | k.A. |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | - | 30 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | - | k.A. |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | |||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 | - | - | 30 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 9 | - | - | 30 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10 | - | - | 30 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 11 | - | - | 30 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | - | k.A. |
Bildungswissenschaften | - | - | 60 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 12 | - | - | k.A. |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | - | 30 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | - | k.A. |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | |||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 13 | - | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 14 | - | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 15 | - | - | 30 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 16 | - | - | 30 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | - | k.A. |
Bildungswissenschaften | - | - | 60 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 17 | - | - | k.A. |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | - | 30 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | - | k.A. |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | |||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 | k.A. | k.A. | - |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 19 | k.A. | k.A. | - |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | k.A. | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 20 | k.A. | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 | k.A. | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | k.A. | k.A. | - |
Bildungswissenschaften 22 | k.A. | k.A. | - |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) | k.A. | k.A. | - |
Abschlussarbeit / -prüfung 23 | k.A. | k.A. | - |
Optionalbereich / Sonstiges 24 | k.A. | k.A. | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | |||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 | - | - | 30 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 26 | - | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs 27 | - | - | 60 |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | - | 30 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | - | k.A. |
Bildungswissenschaften | - | - | 60 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 28 | - | - | k.A. |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | - | 30 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | - | k.A. |
Anmerkung:
1
Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
2
Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
3
Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
4
Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
5
Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
6
Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
7
In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
8
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
9
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
10
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
11
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
12
In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
13
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
14
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
15
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
16
Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
17
In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
18
Berufliche Fachrichtung: Uni Kassel: 108 LP; TU Darmstadt: 115 LP; Uni Gießen: 102 bzw. 112 LP; Uni Frankfurt: 170 LP
19
Unterrichtsfach: Uni Kassel: 49 LP; TU Darmstadt: 48 LP; Uni Gießen: 84 LP; Uni Frankfurt: 32-61 LP
20
Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 35 LP; Uni Gießen: 47 LP; Uni Frankfurt: 60 LP
21
Uni Kassel: 23 LP; TU Darmstadt: 12 LP; Uni Gießen: 36 LP; Uni Frankfurt: 9-38 LP
22
Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 65 LP; Uni Gießen: 27 LP; Uni Frankfurt: in Fachdidaktiken (Wirtschaftspädagogik) enthalten
23
Bachelor-Arbeit: Uni Kassel: 10 LP; TU Darmstadt: 10 LP; Uni Gießen: 12 LP; Uni Frankfurt: k.A.; Master-Arbeit: Uni Kassel: 22 LP; TU Darmstadt: 15 LP; Uni Gießen: 16 LP; Uni Frankfurt: k.A
24
LP für den Lehramtstyp 5 werden von der einzelnen Hochschule nach Vorgabe der KMK-Richtlinie festgesetzt.
25
Fach
26
Förderpädagogische Fachrichtung 1
27
Förderpädagogische Fachrichtung 2
28
In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
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Existieren landesweite Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss? |
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Indikatoren-Info:
Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
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||||||
Sind Mathematik, Deutsch, Sachunterricht und/oder Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrerausbildung? |
Mathematik | Deutsch | Sachunterricht | Englisch |
---|---|---|---|
Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird | Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird | k.A. | k.A. |
Indikatoren-Info:
Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
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|||
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über die Vermittlung der folgenden professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen? |
Lehramtstyp | Kompetenz |
---|---|
Die folgenden Kompetenzen standen zur Auswahl: Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Planung und Umsetzung außerunterrichtlicher Bildungsangebote, Inklusion/Heterogenität, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Inner-/außerschulische Kooperation im Ganztag, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Demokratiebildung, Menschenrechtserziehung. Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden. | |
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben |
Praxisbezug
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind? |
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Anmerkung:
In Hessen werden an ausgewählten Universitäten Praxissemester für alle Lehramtsstudiengänge mit Ausnahme des Lehramtstyp 5 erprobt.
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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
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Anmerkung:
Die Studienordnungen für das jeweilige Praxissemester im Erprobungsstatus sind durch das Hessische Kultusministerium (HKM) genehmigt und sehen entsprechende Veranstaltungen vor.
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Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch? |
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Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
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Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio, oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs, führen müssen? |
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Indikatoren-Info:
Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
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Betreibt oder betrieb das Land seit 2013 Initiativen, um Lehramtsstudierende auf die praktische Arbeit in einer multiprofessionellen Kooperationskultur vorzubereiten? |
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Detaillierte Informationen zum Praxissemester |
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) | |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | |||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - | - |
Studiensemester | - | - | - |
Verantwortung | - | - | Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | |||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - | - |
Studiensemester | - | - | - |
Verantwortung | - | - | Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | |||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - | - |
Studiensemester | - | - | - |
Verantwortung | - | - | Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | |||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - | - |
Studiensemester | - | - | - |
Verantwortung | Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben | Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | |||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - | - |
Studiensemester | - | - | - |
Verantwortung | - | - | Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben |
Dauer des Vorbereitungsdienstes |
Dauer des Vorbereitungsdienstes | Quelle |
---|---|
21 Monate | www.kmk.org/fileadmin/Da... |
Mobilität
Gibt es landesweit konzipierte Informationen zu Mobilitätsmöglichkeiten für "wechselwillige" Lehramtsstudierende? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Anmerkung:
Die Beratung der Studierenden obliegt den Hochschulen und den Prüfungsstellen.
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Nach welchen Kriterien werden im Ausland erworbene Erfahrungen und Leistungen anerkannt? |
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Indikatoren-Info:
z.B. Studienleistungen, Praktika
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Kohärenz und Verzahnung der Phasen
Welche Instrumente/Verfahren zur Kooperation zwischen den zwei Phasen (Hochschulstudium/Vorbereitungsdienst) existieren in Ihrem Land? |
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An welchen Stellen können sich Lehramtsabsolvent(inn)en über die Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst beraten lassen? |
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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrer(in) eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur? |
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Anmerkung:
Nach § 62 Abs. 4 Hessisches Hochschulgesetz soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung schulpädagogischer, fachdidaktischer oder erziehungswissenschaftlicher Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, nur berufen werden, wer nach der Ausbildung eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Die Hochschulen weichen nur in begründeten Einzelfällen von dieser Regelung ab.
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Einbettung in das Hochschul-/Landesprofil
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrerbildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet? |
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Ist die Lehrerbildung in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen ein Themenfeld gewesen, zu dem Vereinbarungen getroffen werden mussten? |
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Betreibt oder betrieb das Land seit 2013 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrerbildung? |
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Anmerkung:
Alle lehrerbildenden hessischen Universitäten werden durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung gefördert. Das Praxissemester ist gesetzlich verankert und befindet sich im Erprobungsstatus. Der Abschluss der Lehramtsstudiengänge, die nicht im Bachelor/Master studiert werden, ist eine Erste Staatsprüfung und nicht das Erste Staatsexamen.
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Klare Verantwortungsstrukturen
Ist an den Hochschulen die Existenz einer hochschulinternen, zentralisierten Einrichtungen für die Lehrerbildung (z. B. ein Zentrum für Lehrerbildung) landesweit gesetzlich vorgeschrieben? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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