Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?

2022
Ja
Nein, aber geplant
Nein
2020
Ja
Nein, aber geplant
Nein
Anmerkungen
  • Bayern: Die dritte Phase der Lehrerbildung ist i.S.v. Art. 20 BayLBG geregelt. In Bayern werden die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ allerdings nicht synonym verwendet. In Abgrenzung zum weiten hochschulrechtlichen Weiterbildungsbegriff versteht man in Bayern unter Weiterbildung in der Lehrerbildung nur die in Ausfüllung von Art. 14 bis Art. 19 BayLBG vorgesehenen spezifischen Erweiterungen der für die Lehrämter der einzelnen Schularten vorgesehenen Fächerverbindungen, die das Ablegen einer weiteren Staatsprüfung und den Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung zum Ziel haben. Weiterbildung in diesem Sinne erfolgt in einigen ausgewählten Fächern an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen, aber in der Regel durchaus an Hochschulen.