Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema „Lehrkräftebildung“ ein vorgesehenes Themenfeld dar?

2022
Ja
Nein
Nein, aber geplant
Keine Angabe
2020
Ja
Nein
Nein, aber geplant
Keine Angabe
Keine Angabe
Zielvereinbarungen zwischen Ländern und Hochschulen ermöglichen die Festlegung und finanzielle Regelung von Schwerpunkten und Einzelschritten der Hochschulentwicklung. Diese Zielvereinbarungen können sich auf verschiedene Gebiete innerhalb der Hochschullehre beziehen, von denen die Lehrerbildung eines darstellt. Finden keine Zielvereinbarungen statt, so können die Hochschulen ihre Entwicklungsschwerpunkte selbst festlegen.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden.
Anmerkungen
  • Bayern: Lehrerbildung erfolgt in Bayern an den Universitäten im staatlichen Auftrag und damit grundsätzlich mit anderen Instrumenten als mit Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen. Eine Ausnahme stellt hier das Lehramt für Sonderpädagogik dar, insofern dieses nicht an allen bayerischen Universitätsstandorten angeboten wird. Der aktuelle Ausbau hat demnach an den betroffenen Universitäten Ludwig-Maximilians-Universität München, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Regensburg individuell abhängig vom jeweiligen Ausbau Eingang in die Zielvereinbarungen gefunden.
  • Hessen: Die Zielvereinbarungen mit den lehrerbildenden Hochschulen enthalten z. T. Aussagen zur Lehrkräftebildung.
  • Bayern: Lehrerbildung erfolgt in Bayern an den Universitäten im staatlichen Auftrag und damit grundsätzlich mit anderen Instrumenten als mit Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen. Eine Ausnahme stellt hier das Lehramt für Sonderpädagogik dar, insofern dieses nicht an allen bayerischen Universitätsstandorten angeboten wird. Der aktuelle Ausbau hat demnach an den betroffenen Universitäten Ludwig-Maximilians-Universität München, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Regensburg individuell abhängig vom jeweiligen Ausbau Eingang in die Zielvereinbarungen gefunden.