Wird die Lehrkräftebildung explizit in dem Verantwortungsbereich der Leitungsebene (Rektorat bzw. Präsidium) verortet und ihr personell zugeordnet?

2022
Ja
Nein
2020
Ja
Nein
2016
Ja
Nein
2014
Ja
Nein
2012
Ja
Nein
Keine Angabe
Die Lehrkräftebildung kann dem Verantwortungsbereich der Hochschulleitung und dem Rektorat/Präsidium personell zugeordnet werden.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Hochschulen, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden.
Anmerkungen
  • Technische Universität Berlin: Der Institutsrat der School of Education und insbesondere ihr gewähltes Direktorium und die Geschäftsführung berät, berichtet und unterstützt den Vizepräsidenten.
  • Universität Passau: Das Lehrerbildungszentrum ist nach Art. 19 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (Bay HSchG) als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulleitung zugeordnet. Der Präsident delegiert die Leitungsverantwortung an eine kollegiale Leitung.
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main: Vizepräsident*in für Studium und Lehre ist Mitglied im Direktorium der Akademie für Bildungsforschung Lehrerbildung (ABL)
  • Technische Universität München: Ferner durch den ressortverantwortlichen geschäftsführenden Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin für Studium und Lehre im Hochschulpräsidium.
  • Universität Greifswald: Die Lehrerbildung an der UG bündelt sich im Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB), welches eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität ist.
  • Universität Stuttgart: Der Prorektor Lehre und Weiterbildung leitet das Verbundprojekt "Lehrerbildung PLUS". Er koordiniert die Konsolidierung der hochschulübergreifenden Professional School of Education Stuttgart-Ludwigsburg (PSE). Außerdem arbeitet der Senatsausschuss Lehrerbildung (SALB) dem Prorektor und dem Senat zu.
  • Pädagogische Hochschule Heidelberg: Umsetzung v.a. verantwortet durch das Prorektorat für Studium, Lehre und Weiterbildung
  • Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover: Die Leibniz School of Education hat einen Direktor im Dekanatsrang und ist entsprechendes Mitglied im Senat und in der Dekan*innenrunde.
  • Universität Konstanz: Der Prorektor für Lehre ist qua Amt Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Binational School of Education.
  • Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig: Das Präsidium wird im Verbund der niedersächsischen Lehrerbildung durch die o.g. Vizepräsidentin und eine Vertreterin der FK6 vertreten.
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Prorektor Studium und Lehre: Verantwortlich für die Implementierungsphase des Lehramtsstudiums, Gründungsvorsitzender (bis 2012) und dauerhaftes Vorstandsmitglied des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL).
  • Ruhr-Universität Bochum: Die Bochumer Professional School of Education ist die verantwortliche Einrichtung für die Lehrerbildung gem. § 30 HG.
  • Universität Koblenz-Landau (Koblenz): Darüber hinaus das Amt der Campusbeauftragten mit der Denomination Lehrkräftebildung: https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/universitaetsleitung/vize/campusbeauftragte-in-koblenz
  • Universität Potsdam: Zudem ist der Direktor des ZeLB gleichzeitig gemäß der GrundO der UP deren "Beauftragter für Lehrerbildung" mit Informations- und Mitspracherecht auf allen Ebenen (u.a. Teilnahme an Sitzungen des Präsidialkollegiums).
  • Universität Paderborn: Die PLAZ-Professional School hat einen durch den Lehrerbildungsrat gewählten Direktor, der dem Consilium decanale, der erweiterten Hochschulleitung, die sich aus Präsidium und Dekanen zusammensetzt, angehört. Die PLAZ-Professional School hat grundsätzlich den Status ähnlich einer Fakultät.
  • Georg-August-Universität Göttingen: Angabe nur für Lehramtstyp 4.
  • Pädagogische Hochschule Freiburg University of Education: Lehre liegt prinzipiell in Verantwortung der Fakultäten. Im Bereich Lehrerbildung gibt es Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.
  • Technische Universität Berlin: Der Institutsrat der School of Education und insbesondere ihr gewähltes Direktorium und die Geschäftsführung berät, berichtet und unterstützt die Vizepräsidentin.
  • Universität Passau: Das Lehrerbildungszentrum ist nach Art. 19 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (Bay HSchG) als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulleitung zugeordnet. Der Präsident delegiert die Leitungsverantwortung an eine kollegiale Leitung.
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main: Vizepräsident*in für Studium und Lehre ist Mitglied im Direktorium der Akademie für Bildungsforschung Lehrerbildung (ABL)
  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Es gibt an das Rektorat angebunden eine Zentrale Koordinierungsgruppe Lehramt (Vertreter*innen aller lehramtsbezogenen Fachbereiche) mit Verwaltungsstelle.
  • Universität Stuttgart: Der Prorektor Lehre und Weiterbildung leitet das Verbundprojekt "Lehrerbildung PLUS". Er koordiniert die Konsolidierung der hochschulübergreifenden Professional School of Education Stuttgart-Ludwigsburg (PSE). Außerdem arbeitet der Senatsausschuss Lehrerbildung (SALB) dem Prorektor und dem Senat zu.
  • Pädagogische Hochschule Heidelberg: Umsetzung v.a. verantwortet durch die Prorektorin für Studium, Lehre und Weiterbildung
  • Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover: Jedoch hat die Leibniz School of Education eine Direktorin im Dekanatsrang und ist entsprechende Mitglied im Senat und in der Dekanerunde.
  • Universität Konstanz: Der Prorektor für Lehre ist qua Amt Mitglied im Vorstand der Binational School of Education.
  • Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig: Das Präsidium wird im Verbund der niedersächsischen Lehrerbildung durch die o.g. Vizepräsidentin und eine Vertreterin der FK6 vertreten.
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Prorektor Studium und Lehre: Verantwortlich für die Implementierungsphase des Lehramtsstudiums, Gründungsvorsitzender (bis 2012) und dauerhaftes Vorstandsmitglied des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL).
  • Ruhr-Universität Bochum: Die Bochumer Professional School of Education ist die verantwortliche Einrichtung für die Lehrerbildung gem. § 30 HG.
  • Universität Koblenz-Landau (Koblenz): Darüber hinaus das Amt der Campusbeauftragten mit der Denomination Lehrkräftebildung: https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/universitaetsleitung/vize/campusbeauftragte-in-koblenz
  • Universität Potsdam: Zudem is der Direktor des ZeLB gleichzeitig gemäß der GrundO der UP deren "Beauftragter für Lehrerbildung" mit Informations- und Mitspracherecht auf allen Ebenen (u.a. Teilnahme an Sitzungen des Präsidialkollegiums).
  • Universität Paderborn: Die PLAZ-Professional School hat einen durch den Lehrerbildungsraat gewählten Direktor, der dem Consilium decanale, der erweiterten Hochschulleitung, die sich aus Präsidium und Dekanen zusammensetzt, angehört. Das PLAZ hat grundsätzlich den Status ähnlich einer Fakultät.
  • Georg-August-Universität Göttingen: Angabe nur für Lehramtstyp 4.
  • Pädagogische Hochschule Freiburg University of Education: Lehre liegt prinzipiell in Verantwortung der Fakultäten. Im Bereich Lehrerbildung gibt es Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.
  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg: Ein Mitglied der Universitätsleitung, aktuell der Vizepräsident für Lehre und Studierende, ist gemäß der Satzung des Bamberger Zentrums für Lehrerbildung ständig im akademischen Beirat vertreten. Die Satzung kann bei Interesse unter http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/verwaltung/justitiariat/Rechtsgrundlagen/Interne_Regelungen/Rechtsvorschriften_zentr._Einr/Satzung_BAZL_2010-02.pdf eingesehen werden.
  • Technische Universität Berlin: Der Institutsrat der School of Education und insbesondere ihr gewähltes Direktorium und die Geschäftsführung berät, berichtet und unterstützt die Vizepräsidentin.
  • Universität Passau: Das Lehrerbildungszentrum ist nach Art. 19 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (Bay HSchG) als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulleitung zugeordnet. Der Präsident delegiert die Leitungsverantwortung an eine kollegiale Leitung.
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main: Vizepräsidentin für Studium ist Mitglied im Direktorium der Akademie für Bildungsforschung Lehrerbildung (ABL)
  • Technische Universität München: Ja, auf Ebene des Erweiterten Hochschulpräsidiums durch den Dekan/die Dekanin der TUM School of Education. Ferner durch den ressortverantwortlichen geschäftsführenden Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin für Studium und Lehre im Hochschulpräsidium.
  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Es gibt an das Rektorat angebunden eine Zentrale Koordinierungsgruppe Lehrerbildung und eine halbe Verwaltungsstelle.
  • Universität Stuttgart: Die Prorektorin Lehre und Weiterbildung leitet das Verbundprojekt "Lehrerbildung PLUS". Sie koordiniert den Aufbau der hochschulübergreifenden Professional School of Education Stuttgart-Ludwigsburg (PSE). Außerdem arbeitet die Gemeinsame Kommission Lehramt (GKL) der Prorektorin und dem Senat zu.
  • Pädagogische Hochschule Heidelberg: Umsetzung v.a. verantwortet durch die Prorektorin für Studium, Lehre und Weiterbildung
  • Universität Konstanz: Der Prorektor für Lehre ist gleichzeitig im Vorstand der Binational School of Education (BiSE).
  • Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig: Das Präsidium wird im Verbund der niedersächsischen Lehrerbildung durch einen Verbund-Beauftragten (Hochschullehrenden aus der Fakultät für Geistes- und Erziehungswissenschaften) vertreten.
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Prorektor Studium und Lehre: Verantwortlich für die Implementierungsphase des Lehramtsstudiums, Gründungsvorsitzender (bis 2012) und dauerhaftes Vorstandsmitglied des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL).
  • Ruhr-Universität Bochum: Die Bochumer Professional School of Education ist die verantwortliche Einrichtung für die Lehrerbildung gem. § 30 HG.
  • Technische Universität Dortmund: Der Direktor des Dortmunder Kompetenzzentrums für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL) ist zugleich Rektoratsbeauftragter für die Lehrerbildung.
  • Universität Potsdam: "Beauftragter für Lehrerbildung" auf Grundlage der Grundordnung von 2009 mit Informations- und Mitspracherecht auf allen Ebenen.
  • Universität Paderborn: Das Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) hat einen durch den Zentrumsrat gewählten Direktor, der dem Consilium decanale, der erweiterten Hochschulleitung, die sich aus Präsidium und Dekanen zusammensetzt, angehört. Das PLAZ hat jedoch grundsätzlich den Status ähnlich einer Fakultät.
  • Georg-August-Universität Göttingen: Angabe nur für Lehramtstyp 4.
  • Pädagogische Hochschule Freiburg University of Education: Lehre liegt prinzipiell in Verantwortung der Fakultäten. Im Bereich Lehrerbildung gibt es Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.
  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg: Ein Mitglied der Universitätsleitung, aktuell der Vizepräsident für Lehre und Studierende, ist gemäß der Satzung des Bamberger Zentrums für Lehrerbildung ständig im akademischen Beirat vertreten. Die Satzung kann bei Interesse unter http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/verwaltung/justitiariat/Rechtsgrundlagen/Interne_Regelungen/Rechtsvorschriften_zentr._Einr/Satzung_BAZL_2010-02.pdf eingesehen werden.
  • Technische Universität Berlin: Die Gemeinsame Kommission für Lehrkräftebildung und insbesondere ihr gewählter Vorsitzender und Leiter des Servicezentrums Lehrkräftebildung berät, berichtet und unterstützt die Vizepräsidentin.
  • Universität Passau: Das Lehrerbildungszentrum ist nach Art. 19 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (Bay HSchG) als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulleitung zugeordnet. Der Präsident delegiert die Leitungsverantwortung an eine kollegiale Leitung.
  • Technische Universität München: Ja, auf Ebene des Erweiterten Hochschulpräsidiums durch den Dekan/die Dekanin der TUM School of Education. Ferner durch den ressortverantwortlichen geschäftsführenden Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin für Studium und Lehre im Hochschulpräsidium.
  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Es gibt an das Rektorat angebunden eine Zentrale Koordinierungsgruppe Lehrerbildung und ein Team von hauptamtlichen Mitarbeitern, d.h. eine halbe Verwaltungsstelle und eine Projektstelle im BMBF-Projekt interStudies zur Förderung der Lehrerbildung.
  • Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd: Pädagogische Hochschule
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: Der Präsident hat eine Sonderbeauftragte für Lehrerbildung benannt.
  • Pädagogische Hochschule Heidelberg: Umsetzung v.a. verantwortet durch den Prorektor Studium und Lehre
  • Universität Konstanz: Der Prorektor für Lehre ist gleichzeitig im Vorstand und Beirat des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZLB).
  • Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig: Das Präsidium wird im Verbund der niedersächsischen Lehrerbildung durch einen Verbund-Beauftragten (Hochschullehrenden aus der Fakultät für Geistes- und Erziehungswissenschaften) vertreten.
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Prorektor Studium und Lehre: Verantwortlich für die Implementierungsphase des Lehramtsstudiums, Gründungsvorsitzender (bis 2012) und dauerhaftes Vorstandsmitglied des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL).
  • Ruhr-Universität Bochum: Die Bochumer Professional School of Education ist die verantwortliche Instanz für die Lehrerbildung.
  • Technische Universität Dortmund: Der Direktor des Dortmunder Kompetenzzentrums für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL) ist zugleich Rektoratsbeauftragter für die Lehrerbildung.
  • Universität Potsdam: "Beauftragter für Lehrerbildung" auf Grundlage der Grundordnung von 2009 mit Informations- und Mitspracherecht auf allen Ebenen
  • Universität Paderborn: Das Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung hat einen durch den Zentrumsrat gewählten Direktor, der dem Consilium decanale, der erweiterten Hochschulleitung, die sich aus Präsidium und Dekanen zusammensetzt, angehört. Das PLAZ hat jedoch grundsätzlich den Status ähnlich einer Fakultät.
  • Pädagogische Hochschule Freiburg University of Education: Lehre liegt prinzipiell in Verantwortung der Fakultäten. Im Bereich Lehrerbildung gibt es Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.
  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg: Ein Mitglied der Universitätsleitung, aktuell der Vizepräsident für Lehre und Studierende, ist gemäß der Satzung des Bamberger Zentrums für Lehrerbildung ständig im akademischen Beirat vertreten. Die Satzung kann bei Interesse unter http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/verwaltung/justitiariat/Rechtsgrundlagen/Interne_Regelungen/Rechtsvorschriften_zentr._Einr/Satzung_BAZL_2010-02.pdf eingesehen werden.
  • Technische Universität Berlin: Die Gemeinsame Kommission für Lehrerbildung berät, berichtet und unterstützt die Vizepräsidentin, die außerdem einen Referenten für Lehrerbildung hat
  • Universität Passau: Das Lehrerbildungszentrum ist nach Art. 19 Abs. 5 als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulleitung zugeordnet.
  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Es gibt an das Rektorat angebunden eine Zentrale Koordinierungsgruppe Lehrerbildung und ein Team von hauptamtlichen Mitarbeitern, d.h. eine halbe Verwaltungsstelle und zwei Projektstellen im BMBF-Projekt interStudies zur Förderung der Lehrerbildung.
  • Universität Stuttgart: Es wurde eine spezielle fakultätsübergreifende Kommission (Gemeinsame Kommission für das Lehramt) eingerichtet, die dem Prorektor Lehre zuarbeitet.
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: Der Präsident hat eine Sonderbeauftragte für Lehrerbildung benannt.
  • Universität Bremen: Konrektor für Studium und Lehre ist Vorstandsmitglied im Zentrum für Lehrerbildung
  • Universität Konstanz: Der Prorektor für Lehre ist gleichzeitig im Vorstand und Beirat des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB).
  • Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig: Das Präsidium wird im Verbund der niedersächsischen Lehrerbildung durch einen Verbund-Beauftragten (Hochschullehrer aus der Fakultät für Geistes- u. Erziehungswissenschaft) vertreten.
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Prorektor Studium und Lehre: Verantwortlich für die Implementierungsphase des Lehramtsstudium und derzeit noch Gründungsvorsitzender des Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL).
  • Ruhr-Universität Bochum: Die Bochumer Professional School of Education ist die verantwortliche Instanz für die Lehrerbildung; die PSE ressortiert beim Prorektorat für Lehre.
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg: Und beim Prorektor für Studium und Lehre
  • Technische Universität Dortmund: Der Direktor des Dortmunder Kompetenzzentrums für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL) ist zugleich Rektoratsbeauftragter für die Lehrerbildung.
  • Universität Potsdam: "Beauftragter für Lehrerbildung" auf Grundlage der Grundordnung von 2009 mit Informations- und Mitspracherecht auf allen Ebenen
  • Universität Paderborn: Das Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung hat einen gewählten Direktor, der dem Consilium decanale (Erweiterte Hochschulleitung) angehört.