Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?

2022
Ja
Nein, aber geplant
Nein
Keine Angabe
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft.
Anmerkungen
  • Bayern: An den Universitäten werden regelmäßig unter Beteiligung der Lehrerbildungszentren, der Lehrstühle sowie der zuständigen Referate des StMUK Informationsveranstaltungen für Lehramtsstudierende durchgeführt. Die Studierenden werden dabei über den Vorbereitungsdienst und Einstellungsaussichten im Schuldienst des Freistaats Bayern informiert und können eigene Fragen stellen. Im Bereich Mittelschule werden entsprechende Informationsveranstaltungen an Schulen über Arbeitskreise in allen Regierungsbezirke organisiert.
  • Nordrhein-Westfalen: Es gibt ein umfangreiches Informationsangebot unter https://www.lehrer-werden.nrw/
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die vier Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst setzen zwar erst nach der ersten Phase der Lehrerbildung an, jedoch kann man hier durchaus einen Zusammenhang sehen, da die Studierenden sich für den Vorbereitungsdienst bereits zum Ende der ersten Phase der Lehramtsausbildung bewerben können, obwohl sie noch keinen Abschluss haben. Dieser muss dann bis spätestens zum Dienstantritt vorgelegt werden, sodass die Zugangsvoraussetzungen nach § 10 Lehrerbildungsgesetz M-V erfüllt werden können. Die Übernahmegarantie für Referendarinnen und Referendare nach § 3a Bildungsdienstlaufbahnverordnung setzt zwar erst während der zweiten Phase der Lehramtsausbildung an, wirkt jedoch zielführend in dieselbe Richtung, da die Maßnahme bereits während des Studiums bekannt ist und kommuniziert wird.