Sind schulpraktische Studien in Regelschulen für Studierende von Studiengängen der Sonderpädagogischen Lehrämter verpflichtend oder als Wahlmöglichkeit vorgesehen?

2020
Ja, verpflichtend für alle Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Ja, verpflichtend für einige Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Ja, als Wahlmöglichkeit für alle Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Ja, als Wahlmöglichkeit für einige Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Nein, sie sind nicht vorgesehen
2014
Ja, verpflichtend für alle Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Ja, verpflichtend für einige Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Ja, als Wahlmöglichkeit für alle Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Ja, als Wahlmöglichkeit für einige Studiengänge der Sonderpädagogischen Lehrämter
Nein, sie sind nicht vorgesehen
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Hochschulen, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Mehrfachantworten waren möglich. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden. 2020: n=19; 2014: n=19
Anmerkungen
  • Universität Bremen: Regelschulen im Bremischen Schulsystem sind alle inklusiv und Sonderpädagog*innen Teile der regulären Kollegien, da es für die studierbaren Förderschwerpunkte keine Förderschulen mehr gibt.
  • Ludwig-Maximilians-Universität München: Es sind zwei Praktika in Regelschulen vorgesehen: Ein fachdidaktisches sowie ein inklusives.
  • Universität Bremen: Alle Schulen im Land Bremen haben den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln.
  • Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover: Das Vorpraktikum und auch alle im Studium integrierten Praktika können auch in inklusiven Settings an Regelschulen absolviert werden.