Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?

2022
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Ja, verpflichtend für bestimmte Lehramtstypen vorgegeben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber sie sind geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2020
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Ja, verpflichtend für bestimmte Lehramtstypen vorgegeben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber sie sind geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2017
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Ja, verpflichtend für bestimmte Lehramtstypen vorgegeben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber sie sind geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2016
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Ja, verpflichtend für bestimmte Lehramtstypen vorgegeben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber sie sind geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2015
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Ja, verpflichtend für bestimmte Lehramtstypen vorgegeben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber sie sind geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
Während der Praxissemester an den Schulen gibt es landesweite Vorgaben hinsichtlich begleitender Lehrveranstaltungen an den Hochschulen. Diese sind zum Teil verpflichtend vorgegeben.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden.
Anmerkungen
  • Nordrhein-Westfalen: Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen sind gesetzlich für das Praxissemester vorgesehen. Zudem ist das Eignungs- und Orientierungspraktikum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bildungswissenschaftlich oder fachwissenschaftlich zu begleiten. Für die anderen Praktika sind entsprechende Veranstaltungen nicht gesetzlich vorgesehen.
  • Niedersachsen: Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
  • Berlin: Rahmenvereinbarung über die Durchführung schulpraktischer Studien: abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/
  • Brandenburg: § 6 Absatz 3 der Lehramtsstudienverordnung (Link: http://bravors.brandenburg.de)
  • Hessen: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums wird durch Veranstaltungen der Hochschulen, insbesondere in den Bildungswissenschaften und Didaktiken, vorbereitet, begleitet und ausgewertet.
  • Schleswig-Holstein: Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet das Landesinstitut (IQSH) in Kooperation mit den Hochschulen Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
  • Thüringen: Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.
  • Nordrhein-Westfalen: Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen sind gesetzlich für das Praxissemester vorgesehen. Zudem ist das Eignungs- und Orientierungspraktikum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bildungswissenschaftlich oder fachwissenschaftlich zu begleiten. Für die anderen Praktika sind entsprechende Veranstaltungen nicht gesetzlich vorgesehen.
  • Niedersachsen: Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
  • Berlin: Rahmenvereinbarung über die Durchführung schulpraktischer Studien: abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/
  • Brandenburg: § 6 Absatz 3 der Lehramtsstudienverordnung (Link: http://bravors.brandenburg.de)
  • Hessen: Die Studienordnungen für das jeweilige Praxissemester im Erprobungsstatus sind durch das Hessische Kultusministerium (HKM) genehmigt und sehen entsprechende Veranstaltungen vor.
  • Schleswig-Holstein: Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet das Landesinstitut (IQSH) in Kooperation mit den Hochschulen Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
  • Thüringen: Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.
  • Nordrhein-Westfalen: Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen sind gesetzlich für das Praxissemester vorgesehen. Zudem ist das Eignungs- und Orientierungspraktikum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bildungswissenschaftlich oder fachwissenschaftlich zu begleiten. Für die anderen Praktika sind entsprechende Veranstaltungen nicht gesetzlich vorgesehen.
  • Niedersachsen: Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
  • Berlin: Rahmenvereinbarung über die Durchführung schulpraktischer Studien: abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/
  • Brandenburg: § 6 Absatz 3 der Lehramtsstudienverordnung (Link: http://bravors.brandenburg.de)
  • Hessen: Die Studienordnungen für das jeweilige Praxissemester im Erprobungsstatus sind durch das Hessische Kultusministerium (HKM) genehmigt und sehen entsprechende Veranstaltungen vor.
  • Schleswig-Holstein: Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet in Kooperation mit der Universität das Landesinstitut (IQSH) insgesamt acht dreistündige Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
  • Thüringen: Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.
  • Nordrhein-Westfalen: Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen sind gesetzlich für das Praxissemester vorgesehen. Zudem ist das Eignungs- und Orientierungspraktikum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bildungswissenschaftlich oder fachwissenschaftlich zu begleiten. Für die anderen Praktika sind entsprechende Veranstaltungen nicht gesetzlich vorgesehen.
  • Niedersachsen: Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
  • Berlin: Rahmenvereinbarung http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/lehrer_werden/studium/rahmenvereinbarung_schulpraktische_studien.pdf?start&ts=1439983330&file=rahmenvereinbarung_schulpraktische_studien.pdf
  • Brandenburg: § 6 Absatz 3 Satz 3 der Lehramtsstudienverordnung (Link: http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lsv_2013.de)
  • Hessen: Die Studienordnungen für das jeweilige Praxissemester im Erprobungsstatus sind durch das Hessische Kultusministerium (HKM) genehmigt und sehen entsprechende Veranstaltungen vor.
  • Schleswig-Holstein: Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet in Kooperation mit der Universität das Landesinstitut (IQSH) insgesamt acht dreistündige Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
  • Thüringen: Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.
  • Nordrhein-Westfalen: Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen sind gesetzlich für das Praxissemester vorgesehen. Für die anderen Praktika sind entsprechende Veranstaltungen nicht gesetzlich vorgesehen.
  • Niedersachsen: Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
  • Berlin: Rahmenvereinbarung http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/lehrer_werden/studium/rahmenvereinbarung_schulpraktische_studien.pdf?start&ts=1439983330&file=rahmenvereinbarung_schulpraktische_studien.pdf
  • Brandenburg: § 6 Absatz 3 Satz 3 der Lehramtsstudienverordnung (Link: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.333659.de)
  • Hessen: Die Studienordnungen für das jeweilige Praxissemester im Erprobungsstatus sind durch das Hessische Kultusministerium (HKM) genehmigt und sehen entsprechende Veranstaltungen vor.
  • Schleswig-Holstein: Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet in Kooperation mit der Universität das Landesinstitut (IQSH) insgesamt acht dreistündige Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
  • Thüringen: Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.