Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?

2022
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
2020
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
2017
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
2016
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
2015
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
Die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte kann durch das Land vorgegeben werden, das Land kann diese Entscheidung aber auch den einzelnen Hochschulen überlassen. Entsprechende Regelungen können die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen Inhalte betreffen oder die Anzahl und Gestaltung von Praxisphasen festlegen. Vorgaben dazu finden sich in der Regel in den Lehrerausbildungsgesetzen oder entsprechenden Dokumenten und regeln die Verteilung anhand von Leistungspunkten, Dauer oder ähnlichen Bestimmungen für die einzelnen Veranstaltungen.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Diagramme zeigen die Nennungen in absoluten Zahlen.