Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?

2022
Ja, dieses dient ausschließlich der Reflexion seitens der Studierenden und wird nicht von der Hochschule eingesehen
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
Ja, dieses wird von der Hochschule eingesehen und zur Benotung herangezogen
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
Nein, aber geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2020
Ja, dieses dient ausschließlich der Reflexion seitens der Studierenden und wird nicht von der Hochschule eingesehen
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
Ja, dieses wird von der Hochschule eingesehen und zur Benotung herangezogen
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
Nein, aber geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2017
Ja, dieses dient ausschließlich der Reflexion seitens der Studierenden und wird nicht von der Hochschule eingesehen
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
Ja, dieses wird von der Hochschule eingesehen und zur Benotung herangezogen
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
Nein, aber geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2016
Ja, dieses dient ausschließlich der Reflexion seitens der Studierenden und wird nicht von der Hochschule eingesehen
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
Ja, dieses wird von der Hochschule eingesehen und zur Benotung herangezogen
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
Nein, aber geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
2015
Ja, dieses dient ausschließlich der Reflexion seitens der Studierenden und wird nicht von der Hochschule eingesehen
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
Ja, dieses wird von der Hochschule eingesehen und zur Benotung herangezogen
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
Nein, aber geplant
Nein
Nein, aber andere Steuerungsmaßnahmen
Ein Portfolio wird von den Studierenden geführt und soll deren Kompetenzerwerb sowie berufsfeldbezogene Erfahrungen dokumentieren. Es kann phasenübergreifend – beginnend mit dem ersten Praktikum/Studium bis einschließlich zum Vorbereitungsdienst – geführt werden. Das Portfolio dient der Selbstreflexion, kann aber bei Beratungen auch zur Fremdreflexion herangezogen werden. Hochschulen und Länder haben die Möglichkeit, das Portfolio als verpflichtendes oder freiwilliges Instrument einzusetzen. Unterschiede bestehen darin, ob die Hochschulen das Portfolio einsehen und/oder benoten dürfen oder ob die Reflexion allein den Studierenden dient und das Portfolio daher nicht eingesehen wird.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft.
Anmerkungen
  • Nordrhein-Westfalen: Das Portfolio wird bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes geführt. Es besteht aus einem Dokumentations- und einem Reflexionsteil. Der Dokumentationsteil kann von der Hochschule eingesehen werden.
  • Brandenburg: Die Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Universität in Brandenburg) sehen dies aber vor.
  • Bremen: Verpflichtende Vorgabe der Universität Bremen.
  • Hamburg: Reflexionsportfolios oder vergleichbare Instrumente, die den eigenen Kompetenzerwerb dokumentieren und kritisch konstruktiv begleiten, sind in unterschiedlicher Ausprägung Bestandteil aller schulpraktischen Studien und in den Modulbeschreibungen hinterlegt.
  • Hessen: Mit Studienbeginn ab WS 2023/24 müssen alle Studierende ein fortlaufendes Portfolio führen, das von der Hochschule eingesehen wird. Das fortlaufende Portfolio kann Grundlage der mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sein.
  • Rheinland-Pfalz: Das Praktikumsbuch kann der Hochschule von den Studierenden (freiwillig) vorgelegt werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Portfolio wird bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes geführt. Es besteht aus einem Dokumentations- und einem Reflexionsteil. Der Dokumentationsteil kann von der Hochschule eingesehen werden.
  • Brandenburg: Die Studienordnungen der Universität Potsdam sehen dies aber vor.
  • Bremen: Verpflichtende Vorgabe der Universität Bremen.
  • Rheinland-Pfalz: Das Praktikumsbuch kann der Hochschule von den Studierenden (freiwillig) vorgelegt werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Portfolio wird bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes geführt. Es besteht aus einem Dokumentations- und einem Reflexionsteil. Der Dokumentationsteil kann von der Hochschule eingesehen werden.
  • Bremen: Verpflichtende Vorgabe der Universität Bremen.
  • Rheinland-Pfalz: Das Praktikumsbuch kann der Hochschule von den Studierenden (freiwillig) vorgelegt werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Portfolio wird bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes geführt. Es besteht aus einem Dokumentations- und einem Reflexionsteil. Der Dokumentationsteil kann von der Hochschule eingesehen werden.
  • Bremen: Verpflichtende Vorgabe der Universität Bremen.
  • Rheinland-Pfalz: Das Praktikumsbuch kann der Hochschule von den Studierenden (freiwillig) vorgelegt werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Portfolio wird ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes geführt. Es besteht aus einem Dokumentations- und einem Reflexionsteil. Der Dokumentationsteil kann von der Hochschule eingesehen werden.
  • Bremen: Verpflichtende Vorgabe der Universität Bremen
  • Rheinland-Pfalz: Das Praktikumsbuch kann der Hochschule von den Studierenden (freiwillig) vorgelegt werden.