Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Baden-Württemberg aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg führt seit 2018 in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eine landesweite Werbe- und Informationsinitiative für das berufliche Lehramt und Mangel- bzw. Engpassfächer in den allgemeinbildenden Lehramtsstudiengängen durch. Ziel ist es, mehr Studierende zu gewinnen (www.lieberlehramt.de). Inhaltlich geht es bei dieser Initiative in erster Linie darum, gemeinsam mit den Hochschulen die Aufmerksamkeit bei den Schülerinnen und Schülern sowie bei den Studierenden zu schärfen und über die Vielfalt und Chancen des Lehramtsstudiums zu informieren.
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte mit Migrationshintergrund
  • Studieninteressierte für das Grundschullehramt (Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe)
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
  • Studierende eines nicht-lehramtsbezogenen Fachstudiums
  • Studieninteressierte für das sonderpädagogische Lehramt
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Evangelische und Katholische Theologie/ Religionspädagogik, Sport, Musik, Kunst, Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (Schwerpunkte: Chemie, Physik, Technik) - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ethik, Französisch, Musik, Kunst, Chemie, Physik - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Mathematik, Informatik, Physik, Musik, Bildende Kunst, Evangelische und Katholische Theologie/ Religionspädagogik, Naturwissenschaft und Technik - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen siehe: Informationen zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg: https://lehrer-online-bw.de/Lde/Startseite/lobw Projekt Lieber Lehramt: https://www.lieber-lehramt.de/ - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Hören - -
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Anmerkung:

Stand März 2020: hier wird nicht nach erstem, zweitem etc. Fach differenziert.
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 1177
Primarbereich / Sek. I 936
alle oder einzelne Schularten Sek. I 15
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 1246
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 77
Sonderpädagogik 428
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 92599
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 25832
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 1393
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 346
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Vorbereitungsdienst in Teilzeit (2021)
Ja (erstmals zum Vorbereitungsdienst 2019)
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt Grundschule Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt Sekundarstufe I Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt Gymnasium Gymnasien, Berufliche Schulen und Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Höheres Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt Sonderpädagogik Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen k.A.
Schulformen k.A.
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
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Anmerkung:

gestufte Studienstruktur seit WS 2015/16
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 2 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 240 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 300 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 300 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 Erweiterungsfach mit 60 LP RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 Erweiterungsfach mit 90 LP RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 Erweiterungsfach mit 90 bzw. 120 LP RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 Erweiterungsfach mit 90 bzw. 120 LP RahmenVO-BS-KM vom 29.04.2016 bzw. Ministerratsbeschluss 05.05.2003
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 zusätzlich verpflichtend sind sonderpädagogische Grundlagen und Handlungsfelder (48 LP) RahmenVO-KM vom 27.05.2015

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Zugänglich ist die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) über das Kultusportal Baden-Württemberg: http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/portal/bs/21/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=7&numberofresults=369&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-LehrRahmenVBWpELS&doc.part=S&doc.price=0.0 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Lehrämter: www.llpa-bw.de
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 k.A. k.A. -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 5 - - 63 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 6 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs k.A. k.A. mindestens 65 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mindest 21 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 65 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 21 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 7 - - -
Bildungswissenschaften 8 - - 63 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 9 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs k.A. k.A. mindestens 90 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mindestens 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 90 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 10 - - mindestens 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 11 - - 16 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs k.A. k.A. 125 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 63 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 13 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 14 - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 15 15-20 LP - 20 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 16 k.A. k.A. mindestens 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 17 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 18 - - mindestens 20 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 19 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 20 - - 34 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 21 - - 114 LP
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Anmerkungen:

1 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
2 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
3 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
4 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
5 inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP)
6 Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), gegebenenfalls Professionalisierungspraktikum
7 in Fachwissenschaften integriert
8 inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP)
9 Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), gegebenenfalls Professionalisierungspraktikum
10 inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP)
11 Orientierungspraktikum (3 Wochen), Schulpraxissemester (12 Wochen)
12 in Bildungswissenschaften integriert
13 in Bildungswissenschaften integriert
14 einschließlich Fachdidaktik der Fächer, insgesamt 60 LP Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik
15 15-20 LP im Bachelor/42 Wochen Betriebspraxis Schulpraxissemester (10 Wochen) 20 LP
16 Fachwissenschaften und Fachdidaktik sind zusammengefasst
17 in Fachwissenschaften integriert
18 Grundbildung Deutsch oder Mathematik: Fachwissenschaften und Fachdidaktik sind zusammengefasst
19 in Fachwissenschaften integriert
20 Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), Blockpraktikum 2. Fachrichtung (4 Wochen); Professionalisierungspraktikum (3 Wochen)
21 verpflichtend: sonderpädagogische Fachrichtungen 66 LP (erste Fachrichtung: mindestens 38 LP, zweite Fachrichtung: mindestens 20 LP); sonderpädagogische Grundlagen 18 LP, drei sonderpädagogische Handlungsfelder 30 LP
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja Ja Ja
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja Ja Ja
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja Ja Ja
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Ja Ja Ja
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja Ja Ja
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Anmerkung:

Die Masterarbeit kann in den Fächern und in den Bildungswissenschaften gemäß RahmenVO-KM angefertigt werden.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
21 (Grundbildung) bzw. 50 (Fach 1 oder 2) LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
21 (Grundbildung) bzw. 50 (Fach 1 oder 2) LP
Sachunterricht Nein
Englisch Ja, und zwar im Umfang von
21 bzw. 50 (im Studium "Europalehramt") LP
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Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Anmerkung:

Außerschulische Praktika sind aber für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erforderlich: Für alle Anwärter/Referendare ist ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (mindestens 3 Wochen) erforderlich bzw. für Lehramtsstudierende mit dem Fach Sport ein Vereinspraktikum und für Lehramtsstudierende der Fächer Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geographie und Informatik ein Betriebspraktikum (mindestens 3 Wochen). Lehramtstyp 5: Alle Bewerber müssen vor dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst ein 52-wöchiges Betriebspraktikum abgeleistet haben (Schulpraxis wird i.d.R. angerechnet). Je nach Schultyp sind bestimmte Module vorgesehen.
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Ja, dieses dient ausschließlich der Reflexion seitens der Studierenden und wird nicht von der Hochschule eingesehen
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) 12 Wochen -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 30 LP -
Studiensemester nicht vor dem 3. Semester -
Verantwortung Die Hochschule -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - zu Beginn des Masterstudiums
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 16 LP
Studiensemester - Wintersemester des Masterstudiums
Verantwortung - Das Studienseminar
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) 10 Wochen -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 10-15 LP -
Studiensemester 1.-4. Semester -
Verantwortung Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar Das Studienseminar
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) 12 Wochen -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 34 LP -
Studiensemester nicht vor dem 3. Semester -
Verantwortung Die Hochschule -
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Anmerkung:

Lehramtstyp 1 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 3 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 4 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 16; Lehramtstyp 6 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 34 (ges. für 3 Wochen OSP, 12 Wochen ISP, 4 Wochen Blockpraktikum)

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Modifiziertes Aufbaustudium Sonderpädagogik (HOLA Gruppe 4), Kontaktstudium Informatik

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
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Anmerkung:

Ja, für Lehramtstyp 5; im allgemeinbildenden Bereich haben die Bachelor-/Master-Lehramtsstudiengänge erst zum Wintersemester 2015/16 eingesetzt - es erfolgt eine nachlaufende Akkreditierung.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Nein
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme wird bereits umgesetzt: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrRahmenV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Sonstige Maßnahmen: im Rahmen der Landesstrategie digital@bw (https://www.digital-bw.de) Massnahme ist geplant
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Anmerkung:

Gemäß Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge RahmenVO-KM ( http://www.llpa-bw.de/Lde/Startseite/Pruefungsordnungen/RahmenVO-KM) sind Medienkompetenz und -erziehung für alle Lehrämter verbindlich vorgeschriebene Querschnittskompetenzen in den Bildungswissenschaften und den Fächern (Fachwissenschaft und Fachdidaktik). Über die curriculare Umsetzung entsprechender Maßnahmen entscheiden die Hochschulen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie in eigener Verantwortung.

Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Ja, und zwar: Förderprogramm "Lehrerbildung in Baden-Württemberg" (20 Mio. Euro für 5 Jahre seit 2015)
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Digitalisierung in der Lehrkräftebildung, und zwar: Förderprogramm Medienbildung in der Lehrerbildung
  • Sonstiges, und zwar: Förderprogramm Beratung und Begleitung im Rahmen der Landesstrategie Eignung und Auswahl
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Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Nein

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
siehe Anmerkungen
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Anmerkung:

An den Universitäten des Landes bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 jeweils Zentren für Lehrerbildung, die an einigen Standorten im Rahmen der Schools of Education weiterentwickelt wurden. Die sechs Pädagogischen Hochschulen beschäftigen sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung und stellen somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung dar. Im Zuge der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg und im Zuge der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des BMBF wurden fünf Schools of Education eingerichtet. Vier der fünf Schools stellen einen Hochschulverbund aus einer Universität und einer Pädagogischen Hochschule dar, ggf. unter Einbindung weiterer Vertreter lehrerbildender Hochschulen (z.B. Kunst- und Musikhochschule).

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in anderer Form, und zwar: als Nebenamt und in Freistellung

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 6 LP
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der allgemein bildenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten, den Kunst- und Musikhochschulen sowie der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg auf die gestufte Studiengangstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen der Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg (Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-KM)vom 27. April 2015