Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Bremen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Bremen finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten und zweiten Phase, und zwar folgende: Seiteneinstieg A (Ausbildung im Vorbereitungsdienst), Seiteneinstieg B (Berufsbegleitende Ausbildung), Seiteneinstieg U (Universitäre Begleitstudien + berufsbegleitende Ausbildung), Anerkennungsverfahren für ausländische Lehrkräfteberufsqualifikationen
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen
Für den Seiteneinstieg A (Ausbildung im Vorbereitungsdienst: "Verordnung über die Anerkennung einer für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geeigneten Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung (A-LAV) vom 13. Oktober 2016 (Brem.GBl. 2016, 642)" https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-anerkennung-einer-fuer-ein-lehramt-an-oeffentlichen-schulen-geeigneten-hochschulabschlusspruefung-als-erste-staatspruefung-a-lav-vom-13-oktober-2016-89214?template=20_gp_ifg_meta_detail_d Für den Seiteneinstieg B (Berufsbegleitende Ausbildung: "Verordnung über die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation (Berufsbegleitende Lehramtsausbildungsverordnung) vom 20. Januar 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 64), zuletzt §§ 9, 11, 12 und 13 geändert, § 12a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 913, 915)": https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-berufsbegleitende-ausbildung-zum-erwerb-einer-einem-lehramt-gleichgestellten-qualifikation-berufsbegleitende-lehramtsausbildungsverordnung-vom-20-januar-2011-175317?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Für das Anerkennungsverfahren (ausländische Berufsqualifikation als Lehramt: "Verordnung zur Anerkennung ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen in Bremen (AV-L) vom 16. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 259), zuletzt Inhaltsverzeichnis geändert, § 7a eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 913, 916)": https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-zur-anerkennung-auslaendischer-lehrkraefteberufsqualifikationen-in-bremen-av-l-vom-16-april-2019-175321?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Verwaltungsverfahrensvereinbarung über den Seiteneinstieg U: "Änderung der Verwaltungsverfahrensvereinbarung über den Seiteneinstieg U(niversitäre Begleitstudien plus berufsbegleitende Ausbildung) zum Erwerb der Befähigung zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Lehramt" vom 3.6.2021: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/Aend_Verwaltungsverfahrensvereinbarung%20S-U_2020.3556173.pdf
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Quereinsteigende/Seiteneinsteigende
  • Sonstige, und zwar: internationale Studieninteressierte sowie Hochschulwechsler
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Sport Musik Mathematik
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Physik Chemie Musik
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Sozialpädagogik Farbtechnik Wirtschaft und Verwaltung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lernbehinderten-Pädagogik Sprachbehinderten-Pädagogik Emotionale und soziale Entwicklung
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 116
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I k.A.
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 140
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 33
Sonderpädagogik k.A.
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 6300
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 1826
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 428
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 115
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen (befähigt auch zum Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-6)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien und Oberschulen Gymnasien und Oberschulen (befähigt auch zum Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern der berufsbildenden Schulen)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen (befähigt auch zum Unterricht in den Jahrgangsstufen 7-13 der Oberschule sowie in den Jahrgangsstufen 7-12 des Gymnasiums)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik Grundschulen, Oberschulen (Inklusionsklassen) und Förderzentren
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter (Brem.LAG):https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-die-ausbildung-fuer-das-lehramt-an-oeffentlichen-schulen-bremisches-ausbildungsgesetz-fuer-lehraemter-bremlag-vom-16-mai-2006-175319?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Schulformen Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG)
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG) vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. 2006, S. 259), zuletzt Inhaltsverzeichnis geändert, §§ 5a und 13a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 913): https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-die-ausbildung-fuer-das-lehramt-an-oeffentlichen-schulen-bremisches-ausbildungsgesetz-fuer-lehraemter-bremlag-vom-16-mai-2006-175319?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP 300 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 - Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 - Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 - Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren. Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik sind Deutsch und Elementarmathematik zu studieren. Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Es handelt sich nicht um Landesvorgaben in engerem Sinne, sondern zwischen Land und Universität verbindlich verabredete Größen. Zielvereinbarung mit der Universität Bremen 2019-2021: https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Zielvereinbarung%20UB%202019-2021.pdf Wissenschaftsplan 2025: https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Wissenschaftsplan%202025.pdf Das BremLAG (s.o.) gibt die Einhaltung der Standards der KMK und Rahmensetzungen bspw. zum Praxisbezug des Studiums und zum Bezug zwischen Studium und Vorbereitungsdienst vor.
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 39 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 39 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 15 LP 6 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 9 LP 12 LP
Bildungswissenschaften 7 42 LP 18 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 12 LP 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 9 12 LP 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10 60 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 11 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 60 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 13 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 14 24 LP 36 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 15 12 LP 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 16 12 LP 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 17 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 19 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 20 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 21 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 22 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Abschlussarbeit/-prüfung 23 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Optionalbereich/Sonstiges 24 - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 39 LP 24 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 26 9 LP 6 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 39 LP 6 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 28 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 29 15 LP 6 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 30 9 LP 12 LP
Bildungswissenschaften 31 42 LP 18 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 32 12 LP 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 33 12 LP 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 34 - -
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Anmerkungen:

1 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 39 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
2 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 12 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
3 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 39 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
4 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 12 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
5 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 15 LP, im Masterstudium 6 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
6 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 9 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
7 Universität Bremen: Bachelor Bereich Erziehungswissenschaften 27 LP, Modul Umgang mit Heterogänität 6 LP, Schlüsselqualifikationen 3 LP, Orientierungspraktikum 6 LP. Maste Bereich Erziehungswissenschaften 9 LP, Umgang mit Heterogänität 9 LP
8 Bachelor: 3 LP Praxisorientiertes Element pro Fach, 1 Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Praxissemester 15 LP schulpraktischer Teil zzg. 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach + 3 LP Erziehungswissenschaft
9 Universität Bremen: Bachelorarbeit 12 LP, Masterarbeit 21 LP
10 Universität Bremen: Bachelor: 60 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
11 Universität Bremen: Bachelor: 12 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester); Mastermodul in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft 21 LP.
12 Universität Bremen: Bachelor: 60 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
13 Universität Bremen: Bachelor: 12 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
14 Universität Bremen: Bachelor: Erziehungswissenschaften 9 LP; Schlüsselqualifikationen/Umgang mit Heterogenität 9 LP, Orientierungspraktikum 6 LP: Hierbei geht es um fachübergreifende berufsbezogene Kompetenzen, z.B. Methoden- und Kommunikationskompetenzen, die anteilig den Bildungswissenschaft zuzurechnen sind. Master: Erziehungswissenschaften 27 LP; Schlüsselqualifikationen/Umgang mit Heterogenität 9 LP; Mastermodul in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft 21 LP
15 Bachelor: 3 LP Praxisorientiertes Element pro Fach, 1 Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Praxissemester 15 LP schulpraktischer Teil zzg. 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach + 3 LP Erziehungswissenschaft
16 Universität Bremen: Bachelor: Bachelorarbeit in einem der Fächer 12 LP. Master: Masterarbeit 21 LP
17 Grundsätzlich: Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen bietet die Universität Bremen die Fachrichtungen Technik (LbS - Technik) und Pflege (LbS - Pflege) an. Das LbS - Technik erfolgt im Bereich der Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik oder Fahrzeugtechnik als Masterstudiengang und richtet sich an Absolventen eines abgeschlossenen Vollfachstudiums der beruflichen Bildung Informatik oder Ingenieurswissenschaften auf Bachelorniveau. Fachwissenschaften werden nicht im Lehramt sondern im Bachelor of Science erworben. Voraussetzung für das LbS - Pflege ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Für den fachwissenschaftlichen Anteil des Erstfaches werden 99 LP Im Bachelor of Arts (BA Pflegewissenschaft) und 18 LP im Master of Education (MEd LbS - Pflege) erworben.
18 Universität Bremen: Für den MEd LbS -Technik: 24 LP. Für LbS - Pflege: 18 LP im BA, 6 LP im Master zzgl. 6 LP Begleitung Praxisanteile.
19 Universität Bremen, allgemeinbildendes Unterrichtfach: Für den MEd LbS -Technik: 45 LP. Für LbS - Pflege: 30 LP im BA, 27 LP im Master.
20 Universität Bremen, allgemeinbildendes Unterrichtfach: Für den MEd LbS -Technik:15 LP. Für LbS - Pflege:12 LP im Master zzgl. 3 LP Begleitung Praxisanteile.
21 Universität Bremen: Für den MEd LbS - Technik: Berufspädagogik 12 LP; Umgang mit Heterogenität 9 LP: Hierbei geht es um fachübergreifende berufsbezogene Kompetenzen, die anteilig den Bildungswissenschaft zuzurechnen sind. Für LbS-Pflege: 12 LP im BA, 18 LP im Master.
22 Für den MEd. LbS - Technik: 12 LP Schulpraktischer Anteil innerhalb eines Fachdidaktischen Projekts, 3 LP POE im Zweitfach. Für das LbS - Pflege: 6 LP unterrichtsbezogenes Orientierungspraktikum im BA, 3 LP POE im Zweitfach im MEd zzgl. ein "geteiltes" Praxissemester im Erstfach: 1x berufspädagogisches Praktikum (6 LP) und 1x schulbezogene Forschungsphase (12 LP).im MEd.
23 Das Modul Bachelorarbeit umfasst 15 LP im Vollfach der beruflichen Bildung Mechatronik (Bachelor of Sciences). Für den MEd. LbS - Technik werden 15 LP für die Masterarbeit angerechnet. Der Masterstudiengang LbS-Pflege hat ein Modul Bachelorarbeit (im Erstfach,12 LP) und ein Modul Masterarbeit (18 LP) im Gesamtumfang von 30 CP.
24 Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Technik und Fachrichtung Pflege gibt es keine einheitlichen Landes-Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile.
25 Mindestanteil - Inklusive Pädagogik an Grundschulen immer als Großes Fach. Bachelor: 39 LP, Master: 24 LP
26 Mindestanteil Studienfach Inklusive Pädagogik, Bachelor 9 LP, Master 6 LP im Wahlpflichtbereich innerhalb des "Anfangsunterrichts in heterogenen Lerngruppen " eines nicht gewählten Unterrichtsfachs
27 Mindestanteil Bachelor: 39 LP. Master: 6 LP
28 Mindestanteil Bachelor: 12 LP (inkl. 3 LP Praxisorientierte Elemente), Master: 12 LP
29 Mindestanteil Kleines Fach Bachelor: 15 LP, Master: 6 LP
30 Mindestanteil Kleines Fach Bachelor: 9 LP, Master: 12 LP
31 Universität Bremen: Bachelor Bereich Erziehungswissenschaften 27 LP, Umgang mit Heterogänität 6 LP, Schlüsselqualifikationen 3 LP, Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Bereich Erziehungswissenschaften 9 LP, Umgang mit Heterogenität 9 LP
32 Bachelor: 6 LP Praxisorientierte Elemente, 6 LP Orientierungspraktikum. Master: Das Praxissemester (27 LP) besteht aus 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach, plus 3 LP in Erziehungswissenschaft und 15 LP Schulpraxis
33 Bachelorarbeit: 12 LP, Masterarbeit: 21 LP
34 An der Universität Bremen wird den Zwei-Fächer-Bacherlorstudiengang "Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen seit dem WS 2018/19 angeboten.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
Großes Fach 75 LP (BA 51, MA 24) ; Kleines Fach 42 (BA 24, MA 18) LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
Großes Fach 75 LP (BA 51, MA 24); Kleines Fach 42 (BA 24, MA 18) LP
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Curriculare Vorgaben.
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
BremLAG.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Umgang mit Heterogenität. Hierzu gehören die Studienanteile "Deutsch als Zweitsprache", "Inklusion" und "Interkulturalität".
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards
  • Sonstige Maßnahmen, und zwar: Sie sind selbstverständlicher Bestandteil der 1., 2. und 3. Phase der Lehrer:innenbildung.

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

Außer dem Lehramt an berufsbildenden Schulen gilt grundsätzlich: Bachelorstudium: Praxisorientierte Elemente i.d.R. 3 Wo pro Fach, das Orientierungspraktikum 6 Wochen. Master: Praxissemester: ein Schulhalbjahr
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
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Anmerkung:

Verpflichtende Vorgabe der Universität Bremen.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) - 1 Schulhalbjahr
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 27 LP
Studiensemester - Im 2. Semester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - 1 Schulhalbjahr
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 24 LP
Studiensemester - Im 2. Semester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) - 2 Semester
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 12 LP
Studiensemester - im Sommersemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) - 1 Schulhalbjahr
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 27 LP
Studiensemester - Im 2. Semester
Verantwortung - Die Hochschule

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Berufsbegleitender Masterstudiengang " Weiterbildung Inklusive Pädagogik" für ausgebildete Lehrkräfte zum Erwerb der zusätzlichen Lehramtsqualifikation für das sonderpädagogische Lehramt.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Universität Bremen: Inklusive Pädagogik, berufsbegleitender Masterstudiengang: Wintersemester 2021/2022 https://www.uni-bremen.de/weiterbildung/fuer-den-beruf/erziehung-bildung/inklusive-paedagogik/?msclkid=9eb3ae9ec7b611ecb4f41e9d3e564b93

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Begleitgruppe Lehrerbildung und Beirat für Lehrerbildung
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge) und Evaluation (Staatsexamensstudiengänge)
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Anmerkung:

Die Universität Bremen erstellt einen jährlichen Qualitätsbericht zur Lehrer:innenausbildung.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt
Sonstige Maßnahmen: Bremer Strategie "Digitalisierung in der Schule" Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/L94-19_Digitalisierung.pdf
Sonstige Massnahmen: Bericht "Medienkompetenzförderung in Bremen und Bremerhaven. Gesamtstrategie und Bestandsaufnahme" Mit der Gesamtstrategie wird ein Orientierungsrahmen gesetzt, an dem die einzelnen Ressorts und Institutionen ihre Arbeit zur Medienkompetenzvermittlung ausrichten können. Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/top-11-medienkompetenzfoerderung-in-bremen-und-bremerhaven-gesamtstrategie-und-bestandsaufnahme-176280?msclkid=9cae2f02c7bd11ecae4970f22dade469
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Nein
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Digitalisierung in der Lehrkräftebildung, und zwar: Keine Förderlinien des Landes spezifisch für das Lehramt, aber Förderung aus Landesmitteln beispielsweise im Hochschulpakt/Zukunftsvertrag
  • Inklusion, und zwar: Keine Förderlinien des Landes spezifisch für das Lehramt, aber Förderung aus Landesmitteln beispielsweise im Hochschulpakt/Zukunftsvertrag
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Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Die Stadt Bremerhaven vergibt Stipendien an Lehramtsstudierende. Bedingung für die Gewährung des Stipendiums ist der Eintritt in den Schuldienst der Stadt Bremerhaven nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und des Referendariats.
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Sicherstellung der Einhaltung aller ländergemeinsamen KMK-Standards in Akkreditierung und Reakkreditierung. Anstoßen von Innovationen über die KMK. Die KMK-Standards bilden Weiterentwicklungen u.a. zur Inklusion und zur Digitalisierung ab. Zudem gibt es die Empfehlung der KMK und HRK u.a. zur "Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt" und die Empfehlung der KMK u.a. zu den "Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften" sowie zu dem Bereich "Lehren und Lernen in der digitalen Welt". Weitere Impulse werden beraten im Beirat Lehrerbildung und in der Begleitgruppe Lehrerbildung.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: -
Dokumentation/Quelle
Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter (BremLAG), link s.o., dort § 3 Absatz 2 - in dieser Darstellung seit 2010.
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Anmerkung:

Themenfelder: Inklusionsbezug und Qualitätsorientierung in der Lehramts-Ausbildung
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Ja, und zwar seit: -
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Anmerkung:

KMK-Schulversuch zum Leistungsfach "Darstellendes Spiel"
Werden Schulversuche/Modellschulen in Ihrem Land wissenschaftlich begleitet?
Ja, und zwar seit: 2019
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Anmerkung:

Wissenschaftliche Begleitforschung und Entwicklungsbegleitung der neuen Schulverbünde in Bremerhaven durch die Universität Bremen
Welche Schwerpunktthemen finden an den aktuell laufenden Schulversuchen/Modellschulen in Ihrem Land Berücksichtigung?
Möglichkeit der Abbildung des Schulfachs "Darstellendes Spiel" als "Leistungsfach in der GyO.
Wie finden die Ergebnisse der aktuell laufenden Schulversuche/Modellschulen Eingang in die Lehrkräftebildung?
  • Sonstiges, und zwar: Die Auswertungen der Erfahrungen aus Berlin und Bremen werden noch abgewartet, um daraus Schlussfolgerungen auch für die Lehramtsausbildung zu ziehen.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 15 LP
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Anmerkung:

Alle Lehramtsstudierenden belegen im Bachelor und im Master jeweils die verpflichtenden Module BA-UM-HET und MA-UM-HET: Umgang mit Heterogenität in der Schule im Umfang von 6 cp (BA) und 9 cp (M.Ed.). Es handelt sich um eine zwischen Universität, Bildungsbehörde und Wissenschaftsbehörde abgestimmte Maßnahme für die 1. Phase der Lehramtsausbildung. Es ist keine Landesvorgabe im engeren Sinne (per Verordnung).
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Curriculare Standards
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren