Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten Phase, und zwar folgende: Ausbau von Studienplatzkapazitäten für die Lehrämter sonderpädagogische Förderung, Grundschule und berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik an Berufskollegs
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte mit Migrationshintergrund
  • Studieninteressierte für das Grundschullehramt (Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe)
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
  • Studierende eines nicht-lehramtsbezogenen Fachstudiums
  • Quereinsteigende/Seiteneinsteigende
  • Studieninteressierte für das sonderpädagogische Lehramt
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Anmerkung:

Alle Informationen zur Lehrerbildung können unter https://www.lehrer-werden.nrw/ abgerufen werden. Beratungen von Interessenten erfolgen per E-Mail oder Telefon durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (LPA) und seine Außenstellen. Von dort werden auch spezifische Informationstage vor Ort veranstaltet.
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Deutsch Mathematik Englisch
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Mathematik Sozialwissenschaften Kunst
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Maschinentechnik Elektrotechnik Technische Informatik
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung
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Anmerkung:

Die o.g. Angaben beruhen auf einer Lehrkräftebedarfsprognose von 2018, die derzeit aktualisiert wird. Zum Redaktionsschluss liegen die Ergebnisse der Aktualisierung noch nicht vor. Es wird empfohlen, sich über die Aktualisierung der Prognose zu informieren. Weiterführende Informationen sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Einstiegschancen/Prognosen.pdf zu finden (Stand April 2018). Diese Lehrkräftebedarfsprognose gilt bis zur zeitnahen Aktualisierung grundsätzlich weiterhin, ist jedoch sowohl zeitsensibel als auch ortsspezifisch zu betrachten. Der Bedarf in den Fächern stellt folglich nur eine Orientierungsmarke dar. Unvorhersehbare Bedarfsverschiebungen, z.B. durch eine anhaltende Zuwanderung, sind in den Prognosen nicht enthalten und erschweren verlässliche Abschätzungen erheblich. Im Bereich der Grundschulen besteht die Möglichkeit einer individuellen Profilierung für Studierende nur für das dritte Unterrichtsfach oder Lernbereich.
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 1458
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I 1127
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 3620
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 710
Sonderpädagogik 947
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 168684
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 45180
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 1647
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 519
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen, Primussschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Haupt-, Real- und Gesamtschulen; an Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 5-10. Außerdem an Sekundar-, Gemeinschafts- und Primusschulen sowie an Weiterbildungskollegs.
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Gymnasien und Gesamtschulen, außerdem an Berufskollegs, Sekundar-, Gemeinschafts- und Primusschulen sowie an Weiterbildungskollegs.
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an Berufskollegs Berufskollegs
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für sonderpädagogische Förderung Förderschulen, außerdem in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen § 3 Abs. 1 Lehrerausbildungsgesetz
Schulformen § 4 Lehrerausbildungsgesetz
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und Lehramtszugangsverordnung (LZV). Beide Rechtsgrundlagen sind über das Internetportal zum Gesetz- und Verordnungsblatt unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start oder über die Internetseite des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Bildung unter http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html verfügbar.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP 300 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 Gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 Lehramtszugangsverordnung kann anstelle des dritten Lernbereichs bzw. des Unterrichtsfachs das vertiefte Studium von Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) treten. Die Universität Duisburg-Essen bietet ein entsprechendes Studienangebot an. Ein Kooperationsvertrag mit dem Land NRW sichert die Einrichtung des Angebots ab. § 11 Abs. 6 Nr. 1 Lehrerausbildungsgesetz, § 2 Lehramtszugangsverordnung
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 - § 11 Abs. 6 Nr. 2 Lehrerausbildungsgesetz, § 3 Lehramtszugangsverordnung
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 An die Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann das Fach Kunst oder Musik alleine treten. § 11 Abs. 6 Nr. 3 Lehrerausbildungsgesetz, § 4 Lehramtszugangsverordnung
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 - § 11 Abs. 6 Nr. 4 Lehrerausbildungsgesetz, § 5 Lehramtszugangsverordnung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 4 - § 11 Abs. 6 Nr. 5 Lehrerausbildungsgesetz, § 6 Lehramtszugangsverordnung
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Anmerkung:

Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen werden hier als Fächer gezählt. Die Sonderregelungen werden nur auf die Zahl der Fächer bezogen, so dass Sonderregelungen, die das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung anstelle eines Unterrichtsfachs/einer berufl. Fachrichtung ermöglichen, nicht angegeben werden.

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
§§ 9, 11, 12 Lehrerausbildungsgesetz und Lehramtszugangsverordnung, abrufbar unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start oder http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 55 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 55 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 67 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 15 LP
Bildungswissenschaften 64 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 25 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 28 LP
Optionalbereich/Sonstiges 8 6 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 9 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10 20 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 11 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 20 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 81 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 13 25 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 28 LP
Optionalbereich/Sonstiges 14 6 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 15 100 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 16 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 17 100 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 18 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 41 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 19 25 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 28 LP
Optionalbereich/Sonstiges 20 6 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 21 100 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 22 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 23 100 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 24 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 41 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 25 25 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 28 LP
Optionalbereich/Sonstiges 26 6 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 27 55 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 28 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 29 55 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 30 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 31 -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 26 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 32 25 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 28 LP
Optionalbereich/Sonstiges 33 6 LP
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Anmerkungen:

1 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
2 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
3 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
4 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
5 Es gibt zwei Lernbereiche, die im Umfang von je 55 LP studiert werden und wahlweise einen weiteren Lernbereich oder ein Unterrichtsfach im Umfang von weiteren 55 LP. Hinzu kommt ein vertieftes Studium eines der Lernbereiche oder des Unterrichtsfachs (12 LP). Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
6 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
7 Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP.
8 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP).
9 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen.
10 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen.
11 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen.
12 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen.
13 Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP.
14 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP).
15 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
16 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
17 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
18 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
19 Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP.
20 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP).
21 Es gibt zwei Varianten: 1. Studium von zwei gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern, 2. Studium einer großen beruflichen Fachrichtung (140 LP) und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (60 LP). Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große berufliche Fachrichtung.
22 Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große berufliche Fachrichtung.
23 Es gibt zwei Varianten: 1. Studium von zwei gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern, 2. Studium einer großen beruflichen Fachrichtung (140 LP) und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (60 LP). Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große berufliche Fachrichtung.
24 Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große beruflichen Fachrichtung.
25 Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP.
26 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP).
27 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
28 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
29 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
30 Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen.
31 Neben zwei Unterrichtsfächern mit je 55 LP müssen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen mit 50 und 55 LP studiert werden.
32 Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP.
33 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP).
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
55 LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
55 LP
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Anmerkung:

In NRW gibt es den Lernbereich "Sprachliche Grundbildung" und den Lernbereich "Mathematische Grundbildung". Auf diese bezieht sich die Angabe zu "Deutsch" und zu "Mathematik".

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§10 Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§10 Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§10 Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§10 Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§10 Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Grundkompetenzen im Bereich geschlechtersensibler Bildung, Grundkompetenzen in der Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung, Grundkompetenzen zur Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler, Kompetenzen zum fachspezifischen Umgang mit den sich weiterentwickelnden Informations- und Kommunikationstechniken sowie pädagogische Medienkompetenz unter besonderer Berücksichtigung von Fragen des Lehrens und Lernens in einer digitalisierten Welt.
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards
  • Zielvereinbarungen

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
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Anmerkung:

Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen sind gesetzlich für das Praxissemester vorgesehen. Zudem ist das Eignungs- und Orientierungspraktikum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bildungswissenschaftlich oder fachwissenschaftlich zu begleiten. Für die anderen Praktika sind entsprechende Veranstaltungen nicht gesetzlich vorgesehen.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
  • Sonstige, und zwar: Ausbildungslehrkräfte der Schule
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Anmerkung:

Die Angabe bezieht sich auf das Praxissemester.
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
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Anmerkung:

Die Verpflichtung lässt Ausnahmen zu: Das Berufsfeldpraktikum soll in der Regel außerschulisch absolviert werden, Anrechnungen von nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten sind nach § 9 Lehramtszugangsverordnung möglich.
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Ja, dieses wird auch von der Hochschule eingesehen, aber nicht zur Benotung herangezogen
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Anmerkung:

Das Portfolio wird bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes geführt. Es besteht aus einem Dokumentations- und einem Reflexionsteil. Der Dokumentationsteil kann von der Hochschule eingesehen werden.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) - 5 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - 2. oder 3.
Verantwortung - Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) - 5 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - 2. oder 3.
Verantwortung - Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - 5 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - 2. oder 3.
Verantwortung - Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) - 5 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - 2. oder 3.
Verantwortung - Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) - 5 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - 2. oder 3.
Verantwortung - Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Nein

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Quelle der Dokumente
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt: § 10 Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=34604&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=LZV
Sonstige Maßnahmen: Das Land beteiligt sich aktiv an der Überarbeitung der sog. "Fachstandards" der KMK. Für Lehrkräfte existiert der Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Fortbildung mit dem Titel "Lehrkräfte in der digitalen Welt" Massnahme wird bereits umgesetzt
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Ja, und zwar: Verschiedene Programme zum Ausbau von Studienplatzkapazitäten für das Grundschullehramt, für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung und für das Lehramt an Berufskollegs in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik. Zudem verstetigte Programme zu dem Aufbau von Zentren für Lehrerbildung, dem Ausbau der Fachdidaktik, zu der Kompensation der Studienzeitverlängerung in Bezug auf die Lehrämter Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, zu der Kompensation zusätzlichen Prüfungsaufwands sowie zu der Förderung kooperativer Studiengänge für das Berufskolleg-Lehramt.
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Digitalisierung in der Lehrkräftebildung, und zwar: http://Oercontent.nrw" target="_blank" title="Oercontent.nrw" target="_blank" title="Oercontent.nrw">Oercontent.nrw">Oercontent.nrw">Oercontent.nrw und Digitale Werkzeuge in der Hochschullehre
  • Inklusion, und zwar: Programm zum Ausbau von Studienplätzen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung
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Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Nein, es gibt keine Maßnahmen
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Anmerkung:

Es gibt ein umfangreiches Informationsangebot unter https://www.lehrer-werden.nrw/
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
21st Century skils haben bereits Eingang gefunden, z.B. im Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst: Verbindliche Zielvorgabe der schulpraktischen Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen (2021), s.a. mission statement.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: -
Dokumentation/Quelle
Digitalstrategie NRW, Referenzrahmen Schulqualität, Orientierungsrahmen "Lehrkräfte in der digitalen Welt: Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung NRW" Medienkompetenzrahmen NRW https://www.schulministerium.nrw/digitalisierung
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Ja, und zwar seit: 1974
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Anmerkung:

Laborschule und Oberstufenkolleg an der Universität Bielefeld, Talentschulen, Primus- und Gemeinschaftsschulen, Schulen mit spezifischen Profilen, Schulversuch "Regionale Bildungszentren der Berufskollegs"
Werden Schulversuche/Modellschulen in Ihrem Land wissenschaftlich begleitet?
Ja, und zwar seit: 1974
Welche Schwerpunktthemen finden an den aktuell laufenden Schulversuchen/Modellschulen in Ihrem Land Berücksichtigung?
Fragen der Schulstrukturentwicklung, fachliche und überfachliche Kompetenzentwicklung bei Schülerinnen und Schülern, Formen des Lernens, Förderung und Forderung der untr Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Wie finden die Ergebnisse der aktuell laufenden Schulversuche/Modellschulen Eingang in die Lehrkräftebildung?
  • Lehrkräftefortbildungen
  • Aufgreifen in regelmäßigen Berichten im Landtag/den zuständigen Ausschüssen
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein
Dokumentation/Quelle
§ 1 LABG regelt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung in NRW unter Verwendung von Evaluationsinstrumenten und Berichtlegung an der Landtag.

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Anmerkung:

Inklusionsspezifische Themen und Fragestellungen sind im Ausbildungsprofil für alle Lehrämter verbindlich verankert: „ Dabei sind die Befähigung zu einem professionellen Umgang mit Vielfalt insbesondere mit Blick auf ein inklusives Schulsystem sowie die Befähigung zur Kooperation untereinander, mit den Eltern, mit anderen Berufsgruppen und Einrichtungen besonders zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Befähigung schaffen und die Bereitschaft stärken, die individuellen Potenziale und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und zu entwickeln.“ (§2 Abs. 2 LABG)
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
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Anmerkung:

Inklusionsspezifische Themen und Fragestellungen sind den Fächern aller Lehrämter mit mindestens 5 LP zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 2 LZV). Darüber hinaus sind diese Themen in den bildungswissenschaftlichen Studienanteilen für die jeweiligen Lehrämter mit den Schwerpunkten Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen der Fachdidaktik), Fragen der Inklusion und spezifische Fragen der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Umfang von mindestens 4 LP vorzusehen (§ 2 ff LZV).

Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 3 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 4 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 5 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
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Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
2 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
3 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
4 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
5 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.