Ein Studium des Lehramtstyp 1 wird in allen 16 Ländern angeboten. Davon bieten zehn Länder das gestufte Studienmodell Bachelor/Master an, die anderen sechs Länder ein grundständiges Studium mit dem Abschluss Staatsexamen. Die Regelstudienzeit variiert je nach Land und Studienstruktur: Ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen beträgt in der Regel zwischen sieben und zehn Hochschulsemestern. Für den Studienabschluss Bachelor werden in allen Fällen sechs Semester veranschlagt, für den Abschluss Master weitere zwei bis vier Semester. Der Workload in der gestuften Studienstruktur umfasst insgesamt 300 Leistungspunkte – mit Ausnahme von Baden-Württemberg; in der grundständigen Studienstruktur müssen 210 bis 300 Leistungspunkte erbracht werden.

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Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Baden-Württemberg 1 Evangelische und Katholische Theologie/ Religionspädagogik, Sport, Musik, Kunst, Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (Schwerpunkte: Chemie, Physik, Technik) - -
Bayern alle Fächer alle Fächer alle Fächer
Berlin Deutsch Mathematik Sonderpädagogische Förderschwerpunkte
Brandenburg 2 Deutsch Mathematik Sport
Bremen Sport Musik Mathematik
Hamburg 3 Musik Religion -
Hessen Sport Ethik Musik
Mecklenburg-Vorpommern 4 Deutsch Mathematik Musik
Niedersachsen Mathematik Musik Sport
Nordrhein-Westfalen 5 - - -
Rheinland-Pfalz Grundschulbildung Französisch Grundschulbildung Musik Grundschulbildung Sport
Saarland Musik Evangelische Religion Bildende Kunst
Sachsen 6 Sport Musik Kunst
Sachsen-Anhalt Mathematik Deutsch -
Schleswig-Holstein Mathematik Musik Kunst
Thüringen Englisch Sport Musik
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Anmerkungen:

1 Stand März 2020: hier wird nicht nach erstem, zweitem etc. Fach differenziert.
2 Für Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: erstes Fach: Geistige Entwicklung; zweites Fach: Lernen; drittes Fach: Emotionale und soziale Entwicklung
3 Ausgewiesen sind die Fächer, Fachrichtungen und sonderpädagogischen Schwerpunkte, für die es bis zum Jahr 2027 voraussichtlich besonders günstige Einstellungsbedingungen geben wird. Der Bedarf ist dabei nicht automatisch quantitativ hoch, aber wiederkehrend.
4 Siehe im Übrigen die Website http://www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
5 Die o.g. Angaben beruhen auf einer Lehrkräftebedarfsprognose von 2018, die derzeit aktualisiert wird. Zum Redaktionsschluss liegen die Ergebnisse der Aktualisierung noch nicht vor. Es wird empfohlen, sich über die Aktualisierung der Prognose zu informieren. Weiterführende Informationen sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Einstiegschancen/Prognosen.pdf zu finden (Stand April 2018). Diese Lehrkräftebedarfsprognose gilt bis zur zeitnahen Aktualisierung grundsätzlich weiterhin, ist jedoch sowohl zeitsensibel als auch ortsspezifisch zu betrachten. Der Bedarf in den Fächern stellt folglich nur eine Orientierungsmarke dar. Unvorhersehbare Bedarfsverschiebungen, z.B. durch eine anhaltende Zuwanderung, sind in den Prognosen nicht enthalten und erschweren verlässliche Abschätzungen erheblich. Im Bereich der Grundschulen besteht die Möglichkeit einer individuellen Profilierung für Studierende nur für das dritte Unterrichtsfach oder Lernbereich.
6 https://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/Lwis-Prognose-Lehrerbedarf.pdf

Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Baden-Württemberg Lehramt Grundschule Grundschulen
Bayern Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Berlin Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Brandenburg Lehramt für die Primarstufe Grundschulen
Bremen Lehramt an Grundschulen Grundschulen (befähigt auch zum Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-6)
Hamburg Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Hessen Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Mecklenburg-Vorpommern Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Niedersachsen Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Nordrhein-Westfalen Lehramt an Grundschulen Grundschulen, Primussschulen
Rheinland-Pfalz Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Saarland Lehramt für die Primarstufe Grundschulen
Sachsen Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Sachsen-Anhalt Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Schleswig-Holstein Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Thüringen Lehramt an Grundschulen Grundschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Baden-Württemberg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bayern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Berlin Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Brandenburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bremen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hamburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hessen 1 Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Mecklenburg-Vorpommern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Niedersachsen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Nordrhein-Westfalen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Rheinland-Pfalz Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Saarland Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen-Anhalt Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Schleswig-Holstein Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Thüringen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
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Anmerkungen:

1 Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg 6 Semester 2 Semester -
Bayern - - 7 Semester
Berlin 6 Semester 4 Semester -
Brandenburg 1 6 Semester 4 Semester -
Bremen 6 Semester 4 Semester -
Hamburg 2 6 Semester 4 Semester -
Hessen - - 7 Semester
Mecklenburg-Vorpommern - - 10 Semester
Niedersachsen 6 Semester 4 Semester -
Nordrhein-Westfalen 6 Semester 4 Semester -
Rheinland-Pfalz 6 Semester 2 Semester -
Saarland - - 8 Semester
Sachsen - - 8 Semester
Sachsen-Anhalt 3 - - 8 Semester
Schleswig-Holstein 4 6 Semester 4 Semester -
Thüringen 6 Semester 4 Semester -
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/Polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengang
2 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik verlängert sich der Bachelor im LA-Typ 4 und im LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) auf 8 Semester.
3 Für den Lehramtstyp 1 wurde die Regelstudienzeit ab dem WS 2017/2018 von 7 auf 8 Semester verlängert. Für die Lehramtstypen 3 und 4 gibt es sowohl den Abschluss als Erstes Staatsexamen (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) als auch, allerdings nur für Fächerkombinationen mit Wirtschaft,Technik oder Mathematik, den Abschluss Master of Education (Otto-von-Guericke Universität Magdeburg).
4 Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg - - 240 LP -
Bayern - - - 210 LP
Berlin 180 LP 120 LP - -
Brandenburg 1 180 LP 120 LP - -
Bremen 180 LP 120 LP 300 LP -
Hamburg 2 180 LP 120 LP - -
Hessen - - - 210 LP
Mecklenburg-Vorpommern - - - 300 LP
Niedersachsen 180 LP 120 LP 300 LP -
Nordrhein-Westfalen 180 LP 120 LP 300 LP -
Rheinland-Pfalz 3 180 LP 120 LP 300 LP -
Saarland - - - 240 LP
Sachsen - - - 240 LP
Sachsen-Anhalt 4 - - - 240 LP
Schleswig-Holstein 5 180 LP 120 LP - -
Thüringen 180 LP 120 LP 300 LP -
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/PolyvalenterBachelor- und Masterstudiengang
2 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik im LA-Typ 4 und LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) umfasst der Bachelor 240 LP.
3 In den Lehramtstypen 1, 3 und 6 findet die Vergabe eines Masterabschlusses unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes statt. Im Lehramtstyp 1 entfallen 60 LP, in den Lehramtstypen 3 und 6 jeweils 30 LP auf den Vorbereitungsdienst.
4 Staatsexamensstudiengänge mit einem Fach Kunst oder Musik umfassen beim Lehramt an Sekundarschulen 270 LP, beim Lehramt an Gymnasien 300 LP.
5 Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Baden-Württemberg 3 - Erweiterungsfach mit 60 LP RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Bayern 4 - Didaktik der Grundschule (Didaktiken von drei Fächern) und ein Unterrichtsfach (wie bei Lehramt an Realschulen) Art. 8 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 35 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Berlin 3 - Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Brandenburg 1 2 - zusätzlich: Grundschulbildung (weitere Lernbereiche) oder Inklusionspädagogik Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Bremen 3 - - Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Hamburg 3 - Bei der Wahl des Fachs Bildenden Kunst/Musik greift die "Doppelfachregelung". Die Studierenden entscheiden sich neben dem künstlerischen Fach für Mathematik oder Deutsch. Das jeweils andere Kernfach wird im Umfang von 15 LP ausgebildet. -
Hessen 2 3 siehe Anmerkungen - Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Mecklenburg-Vorpommern 3 4 - Die Lernbereiche sind als Fächer ausgewiesen. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Niedersachsen 4 2 - Studieninhalte in Deutsch und Mathematik in Bezug auf Erstunterricht sind Bestandteil der Bildungswissenschaften Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Nordrhein-Westfalen 5 3 - Gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 Lehramtszugangsverordnung kann anstelle des dritten Lernbereichs bzw. des Unterrichtsfachs das vertiefte Studium von Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) treten. Die Universität Duisburg-Essen bietet ein entsprechendes Studienangebot an. Ein Kooperationsvertrag mit dem Land NRW sichert die Einrichtung des Angebots ab. § 11 Abs. 6 Nr. 1 Lehrerausbildungsgesetz, § 2 Lehramtszugangsverordnung
Rheinland-Pfalz 6 3 - Erweiterungsprüfung für zusätzliches Fach Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1xhh/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ErwPrLehrAnerkVRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=12&numberofresults=37&showdoccase=1&doc.part=X
Saarland 3 1 Fach 1: Didaktik der Primarstufe (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) Fach 2: Profilfach (aus dem Nebenfachkanon der Grundschulen) Fach 3: Studienfach (Auswahl wie Profilfach, zusätzlich: Deutsch als Zweitsprache) Lehramtsprüfungsordnung: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/verwaltung/fundstellen/Ausbildungs_Pruefungs_Studienordn/Lehramt_modularisiert/PO_StudO_2018/DB18_300.pdf
Sachsen 4 - - Lehramtsprüfungsordnung I http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung_I
Sachsen-Anhalt 3 - Weitere Fächer sind möglich Staatsprüfungen: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=Lehr1StPrV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true
Schleswig-Holstein 2 - Im Masterstudiengang zusätzlich zwei Lernbereiche Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Thüringen 7 3 - Fächer Deutsch, Mathematik und ein weiteres Prüfungsfach für die Grundschule. Als weiteres Prüfungsfach können Englisch, Ethik, Französisch, Heimat- und Sachkunde, Kunsterziehung, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Russisch, Sport und Technik/Werken gewählt werden. Im Rahmen des Studiums für das Prüfungsfach Heimat- und Sachkunde ist ein Wahlpflichtstudium vorzusehen, das die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile beinhaltet, die zur Erteilung von Unterricht im Fach Schulgarten erforderlich sind. Es ist zu gewährleisten, dass Deutsch, Mathematik oder das gewählte Prüfungsfach mit Ausnahme von Heimat- und Sachkunde als Schwerpunktfach studiert werden können. § 11 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
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Anmerkungen:

1 Für Lehramt Förderpädagogik ab Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen: 2; Sonderregelung: Ein Fach der Sekundarstufe I und Förderpädagogik (2 sonderpädagogische Fachrichtungen); QUelle: Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
2 Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt./ Sonderpädagogische Lehrämter: 2 Fachrichtungen und ein Fach
3 http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
4 Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung studiert. Beim Lehramt für Sonderpädagogik werden ein Unterrichtsfach und Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.
5 Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen werden hier als Fächer gezählt. Die Sonderregelungen werden nur auf die Zahl der Fächer bezogen, so dass Sonderregelungen, die das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung anstelle eines Unterrichtsfachs/einer berufl. Fachrichtung ermöglichen, nicht angegeben werden.
6 Lehramtstyp 1: Fach 1 (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache), Fach 2 (frei wählbar), Fach 3 (Grundschulbildung mit den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport)
7 http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=052521C459865D91E43E209F69BFF540.jp21?quelle=jlink&query=LehrBiG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LehrBiGTHV2P11

Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 39
HH: 27
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 5 (15)*
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 55
NI: 60
BE: 75
BB: mind. 44
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 50
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 100
BW: -
BY: 54
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 12-22
RP: -
SL: 75
SN: 45
ST: 25
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 12
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 75
BB: mind. 11
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 16
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 10-15
BW: -
BY: 12
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 14-34
RP: -
SL: -
SN: mindestens 15
ST: 25
SH: -
MV: -
TH: -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 39
HH: 27
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 5 (15)*
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 55
NI: 60
BE: 60
BB: mind. 44
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 50
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 70
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 12-22
RP: -
SL: zwischen 30 (mindestens) und 35
SN: 75
ST: 20
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 12
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 60
BB: mind. 11
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 16
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 14-34
RP: -
SL: -
SN: mindestens 90
ST: 15
SH: -
MV: -
TH: -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 15
HH: 27
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 6
HH: 5 (15)*
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 67
NI: -
BE: 60
BB: mind. 90
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 66
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 24
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 12-22
RP: -
SL: 18
SN: -
ST: 20
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 9
HH: 12
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 60
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 10
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 70
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 14-34
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 15
SH: -
MV: -
TH: -
Bildungswissenschaften 7 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 42
HH: 36
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 18
HH: 21
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 63
BY: -
NW: 64
NI: 75
BE: 60
BB: mind. 30
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 46
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 43
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SL: 39
SN: mindestens 40
ST: 50
SH: -
MV: 90
TH: -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: mind. 20
HB: 15
HH: 30
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 30
BY: -
NW: 25
NI: 30
BE: 30
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 14
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 6
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 42
SN: 25
ST: 20
SH: -
MV: 15
TH: -
Abschlussarbeit/-prüfung 9 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: 10
BB: -
HB: 12
HH: 10
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: 15
BB: -
HB: 21
HH: 15
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 21
BY: -
NW: 28
NI: 35
BE: -
BB: mind. 21
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 26
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 10
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SL: 20
SN: 25
ST: 10
SH: -
MV: 15
TH: -
Optionalbereich/Sonstiges 10 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 6
NI: 40
BE: 35
BB: max. 29
HB: -
HH: 9
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 15
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: bis zu 16
SN: 15
ST: 5
SH: -
MV: -
TH: -
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Anmerkungen:

1 BW: Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP) NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: inklusive Fachdidaktik BE: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar. HB: Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 39 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester) HE: Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt. RP: Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika. SL: Didaktik der Primarstufe umfasst fachwissenschaftliche und -didaktische Anteile der 3 Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (je 25 LP) TH: § 11 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); 100 LP Grundschulpädagogik einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen des Deutsch-, Mathematik- und Heimat- und Sachkundeunterrichts
2 BW: Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP) NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert. BE: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar. HB: Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 12 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester) HE: Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt. RP: Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika. SL: Didaktik der Primarstufe umfasst fachwissenschaftliche und -didaktische Anteile der 3 Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (je 25 LP) MV: Fachdidaktik ist in der Fachwissenschaft enthalten (Deutsch).
3 BW: Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP) NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: inklusive Fachdidaktik BE: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar. HB: Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 39 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester) HE: Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt. RP: Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika. SL: Profilfach mit mindestens 30 LP ( fachwissenschaftliche und -didaktische Anteile) SN: Grundschuldidaktik: Umfang der LP abhängig von der Wahl des studierten Faches (§ 24 Abs. 3 Lehramtsprüfungsordnung (LAPO) I). TH: 70 LP Schwerpunktfach, davon 15 LP Fachdidaktik
4 BW: Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP) NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert. BE: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar. BB: mindestens nachzuweisende LP HB: Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 12 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester) HE: Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt. RP: Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika. SL: Profilfach mit mindestens 30 LP ( fachwissenschaftliche und -didaktische Anteile) SN: Grundschuldidaktik mindestens 90 LP MV: Fachdidaktik ist in der Fachwissenschaft enthalten (Mathematik). TH: 70 LP Schwerpunktfach, davon 15 LP Fachdidaktik
5 NW: Es gibt zwei Lernbereiche, die im Umfang von je 55 LP studiert werden und wahlweise einen weiteren Lernbereich oder ein Unterrichtsfach im Umfang von weiteren 55 LP. Hinzu kommt ein vertieftes Studium eines der Lernbereiche oder des Unterrichtsfachs (12 LP). Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. BE: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar. BB: Mindestanforderung für den Studienbereich Grundschulbildung, der auch fachdidaktische Anteile enthält. Hier sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Kunst, Musik integriert (Aufteilung der LP). Bei einer inklusionspädagogischen Schwerpunktbildung tritt an die Stelle der Grundschulbildung der Studienbereich Inklusionspädagogik. HB: Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 15 LP, im Masterstudium 6 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester). HE: Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt. RP: In Grundschulbildung mit den Fächern Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport. SL: fachwissenschaftliche und -didaktische Anteile eines Faches aus den Wahlpflichtbereichen TH: 24 LP Prüfungsfach (bei Wahl von Deutsch bzw. Mathematik als Schwerpunktfach)
6 BY: Didaktik der Grundschule NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. BE: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar. HB: Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 9 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester). HE: Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt. SL: fachwissenschaftliche und -didaktische Anteile eines Faches aus den Wahlpflichtbereichen MV: Fachdidaktik ist in den 2 weiteren Fachwissenschaften enthalten (Wahlpflichtbereich).
7 BW: inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP) BY: Pädagogik und Psychologie (35 LP), Gesellschaftswissenschaften (8 LP) NI: inklusive Schul- und Betriebspraktikum BE: Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP), Grundschulpädagogik (20 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst. BB: davon mindestens 15 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen, soweit keine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung erfolgt HB: Universität Bremen: Bachelor Bereich Erziehungswissenschaften 27 LP, Modul Umgang mit Heterogänität 6 LP, Schlüsselqualifikationen 3 LP, Orientierungspraktikum 6 LP. Maste Bereich Erziehungswissenschaften 9 LP, Umgang mit Heterogänität 9 LP RP: Einschließlich Grundschulpädagogik (ab 5. Semester Bildungswissenschaften als Teilbereich in Grundschulbildung). SN: davon auf inklusionspädagogische Inhalte mind. 5 LP MV: Die Bildungswissenschaften umfassen 90 LP, hierunter die Allgemeine Grundschulpädagogik 30 LP und die Sonderpädagogik mindestens 21 LP. TH: Innerhalb der Bildungswissenschaften und der Grundschulpädagogik sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und der künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Grundschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
8 BW: Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), gegebenenfalls Professionalisierungspraktikum BY: Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt. NW: Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP. BE: Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen. BB: mindestens nachzuweisende LP für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelorstudium werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben. HB: Bachelor: 3 LP Praxisorientiertes Element pro Fach, 1 Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Praxissemester 15 LP schulpraktischer Teil zzg. 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach + 3 LP Erziehungswissenschaft HE: In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten. SL: 4 x je 9 LP in Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Bildungswissenschaften, 1 x 6 LP Frankreich/Luxemburg/zweisprachige Einrichtungen SN: Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten).
9 HB: Universität Bremen: Bachelorarbeit 12 LP, Masterarbeit 21 LP
10 NW: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP). BE: 15 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet. 20 LP entfallen auf die fach- oder professionsbezogene Ergänzung. BB: Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien sowie der Grundschulbildung zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt. HH: * Eins der drei Fächer wird vertiefend studiert. Für dieses Fach erhöht sich der fachwissenschaftliche Anteil im Masterstudiengang auf 20 LP insgesamt. Bei einem Studium von Bildende Kunst oder Musik werden 66 LP im B.Ed. und 18 LP im M.Ed. Fachwissenschaft studiert. Die fachdidaktischen Studienanteile verhalten sich wie oben beschrieben. Zweitfach ist Mathematik oder Deutsch . Ein drittes Fach entfällt. RP: Die beiden Fachwissenschaften und die Bildungswissenschaften gehen ab dem 5. Semester in dem Fach Grundschulbildung auf. Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften. SL: Übergänge, Individuelle Lehr-Lern-Situationen/Inklusion, Französisch/DaZ... SN: Ergänzungsstudien ST: Im Bereich Bildungswissenschaften sind 15 LP "Fächerübergreifende Grundschuldidaktik" enthalten. Obligatorisch sind die Module "Deutsch als Zweitsprache" und "Förderpädagogische Kompetenzen" im Umfang von je 10 LP. MV: Gesamtumfang der vier Lernbereiche: 180 LP TH: Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für den Grundschullehrer relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften Keine landesweiten Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe BW: Ja
MV: -
SL: -
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: Ja
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: -
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: -
MV: Ja
SL: -
RP: -
BB: -
NI: -
BY: -

Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) BW: 12 Wochen
NW: -
NI: -
BE: mindestens 6 Wochen
BB: -
HB: -
HH: 20 Tage
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 5 Monate
NI: 18 Wochen
BE: 6 Monate
BB: 14 Wochen
HB: 1 Schulhalbjahr
HH: 65 Tage
HE: -
SN: -
SH: 10-14 Schulwochen
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) BW: 30
NW: -
NI: -
BE: 11
BB: -
HB: -
HH: 8
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: -
NI: 30
BE: 30
BB: 9
HB: 27
HH: 30
HE: -
SN: -
SH: 30
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Studiensemester BW: nicht vor dem 3. Semester
NW: -
NI: -
BE: in der Regel 2./3. Semester
BB: -
HB: -
HH: 3
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 2. oder 3.
NI: 1.-3. (inklusive Vor- und Nachbereitung)
BE: 3. Semester
BB: 2. Fachsemester
HB: Im 2. Semester
HH: 2 und 3
HE: -
SN: -
SH: 3. Mastersemester
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Verantwortung BW: 1
NW: -
NI: -
BE: 1
BB: -
HB: -
HH: 1
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 3
NI: 1
BE: 1
BB: 1
HB: 1
HH: 3
HE: -
SN: -
SH: 1
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 1
RP: -
SH: -
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Anmerkung:

BW: Lehramtstyp 1 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 3 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 4 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 16; Lehramtstyp 6 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 34 (ges. für 3 Wochen OSP, 12 Wochen ISP, 4 Wochen Blockpraktikum)

BB: Es handelt sich bei dem Umfang um die Vorgaben der Hochschule. (Link:http://bravors.brandenburg.de). Insgesamt werden von der Hochschule für das Praktikum 24 LP vergeben (9 LP für begleitende Veranstaltungen, 15 LP für das Praktikum). Weitere Informationen: https://www.uni-potsdam.de/de/zelb/praktika/schulpraktikum-ma Das Praxissemester dauert 16 Wochen, davon sind die Studierenden 14 Wochen an der Praktikumsschule. Die 16 Wochen beinhalten auch eine Vorbereitungs- und eine Nachbereitungswoche.

HE: Gültig ab Studienbeginn WS 2023/24: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums ist ein Pflichtmodul der Lehramtsstudiengänge mit 30 Leistungspunkten, wobei zehn Leistungspunkte auf das Grundpraktikum und 20 Leistungspunkte auf das Praxissemester entfallen; eine Abweichung von dieser Verteilung der Leistungspunkte ist im Umfang von bis zu vier Leistungspunkten möglich, wenn die jeweilige Studien- oder Praktikumsordnung dies vorsieht. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.

SH: Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt.

Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Land Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Bayern Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen.
Berlin 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Brandenburg Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Zielvorgaben im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehramtsstudienverordnung und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg)
Bremen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Hessen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Mecklenburg-Vorpommern Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Niedersachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Nordrhein-Westfalen 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung
Rheinland-Pfalz Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Saarland Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Nein, aber geplant:
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sachsen-Anhalt Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
Schleswig-Holstein 3 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Thüringen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
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Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf die 1. und die 2. Phase der Lehrkräftebildung. Die landesweit einheitlichen Vorgaben werden in Berlin nicht getrennt nach Phasen der Lehrkräftebildung ausgewiesen, sondern verstehen sich als Längsschnittaufgaben.
2 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
3 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014