Mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Hamburg ist in allen Ländern ein Studium des Lehramtstyp 3 möglich. Während in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsprechend der landesweiten Angaben entweder grundständig auf Staatsexamen oder gestuft nach dem Modell Bachelor/Master studiert werden kann, bieten die übrigen Länder jeweils nur eine Studienstruktur an. Die veranschlagte Regelstudienzeit der grundständigen Staatsexamensstudiengänge liegt zwischen sieben Semestern in Bayern und Hessen und zehn Semestern in Mecklenburg-Vorpommern. Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums wird in allen Fällen mit sechs Semestern bemessen. Die Regelstudienzeit im Master beträgt vier Semester, bis auf die Ausnahme Rheinland-Pfalz mit drei Semestern. In den gestuften Studienstrukturen beträgt der Workload insgesamt 300 Leistungspunkte (180 LP im Bachelor und 120 LP im Master). In den grundständigen Studienstrukturen reicht die Spannweite von 210 Leistungspunkten in Hessen und Bayern bis zu 300 Leistungspunkten in Mecklenburg-Vorpommern.

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Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Baden-Württemberg 1 Ethik, Französisch, Musik, Kunst, Chemie, Physik - -
Bayern (Lehramt an Mittelschulen) alle Fächer alle Fächer alle Fächer
Bayern (Lehramt an Realschulen) Informatik Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Französisch
Brandenburg 2 Deutsch Mathematik Englisch
Hessen Physik Chemie Musik
Mecklenburg-Vorpommern 3 Mathematik Informatik Physik
Niedersachsen Physik Informatik Technik
Nordrhein-Westfalen 4 Deutsch Mathematik Englisch
Rheinland-Pfalz Mathematik Physik Chemie
Saarland Physik Musik Bildende Kunst
Sachsen 5 Mathematik Physik Englisch
Sachsen-Anhalt Mathematik Englisch Deutsch
Schleswig-Holstein Französisch Englisch WiPo
Thüringen Mathe Deutsch Naturwissenschaften
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Anmerkungen:

1 Stand März 2020: hier wird nicht nach erstem, zweitem etc. Fach differenziert.
2 Für Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: erstes Fach: Geistige Entwicklung; zweites Fach: Lernen; drittes Fach: Emotionale und soziale Entwicklung
3 Siehe im Übrigen die Website http://www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
4 Die o.g. Angaben beruhen auf einer Lehrkräftebedarfsprognose von 2018, die derzeit aktualisiert wird. Zum Redaktionsschluss liegen die Ergebnisse der Aktualisierung noch nicht vor. Es wird empfohlen, sich über die Aktualisierung der Prognose zu informieren. Weiterführende Informationen sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Einstiegschancen/Prognosen.pdf zu finden (Stand April 2018). Diese Lehrkräftebedarfsprognose gilt bis zur zeitnahen Aktualisierung grundsätzlich weiterhin, ist jedoch sowohl zeitsensibel als auch ortsspezifisch zu betrachten. Der Bedarf in den Fächern stellt folglich nur eine Orientierungsmarke dar. Unvorhersehbare Bedarfsverschiebungen, z.B. durch eine anhaltende Zuwanderung, sind in den Prognosen nicht enthalten und erschweren verlässliche Abschätzungen erheblich. Im Bereich der Grundschulen besteht die Möglichkeit einer individuellen Profilierung für Studierende nur für das dritte Unterrichtsfach oder Lernbereich.
5 https://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/Lwis-Prognose-Lehrerbedarf.pdf

Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Baden-Württemberg Lehramt Sekundarstufe I Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen
Bayern (Lehramt an Mittelschulen) Lehramt an Mittelschulen Mittelschulen
Bayern (Lehramt an Realschulen) Lehramt an Realschulen Realschulen
Brandenburg Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufliche Gymnasien
Hessen Lehramt an Haupt- und Realschulen Haupt- und Realschulen; Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe I)
Mecklenburg-Vorpommern Lehramt an Regionalen Schulen Regionale Schulen und Gesamtschulen
Niedersachsen Lehramt an Haupt- und Realschulen Haupt-, Real-, Oberschulen, Gesamtschulen
Nordrhein-Westfalen Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Haupt-, Real- und Gesamtschulen; an Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 5-10. Außerdem an Sekundar-, Gemeinschafts- und Primusschulen sowie an Weiterbildungskollegs.
Rheinland-Pfalz Lehramt an Realschulen plus Realschulen plus, Gesamtschulen
Saarland Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) Gemeinschaftsschulen
Sachsen Lehramt an Oberschulen Oberschulen
Sachsen-Anhalt Lehramt an Sekundarschulen Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen
Schleswig-Holstein Lehramt an Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftsschulen; bei besonderem Bedarf auch in geeigneten Bildungsgängen anderer Schularten
Thüringen Lehramt an Regelschulen Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Baden-Württemberg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bayern -
Bayern (Lehramt an Mittelschulen) Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Bayern (Lehramt an Realschulen) Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Brandenburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hessen 1 Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Mecklenburg-Vorpommern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Niedersachsen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Nordrhein-Westfalen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Rheinland-Pfalz Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Saarland Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen-Anhalt Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Schleswig-Holstein Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Thüringen Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
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Anmerkungen:

1 Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg 6 Semester 4 Semester -
Bayern (Lehramt an Mittelschulen) - - 7 Semester
Bayern (Lehramt an Realschulen) - - 7 Semester
Brandenburg 1 6 Semester 4 Semester -
Hessen - - 7 Semester
Mecklenburg-Vorpommern - - 10 Semester
Niedersachsen 6 Semester 4 Semester -
Nordrhein-Westfalen 6 Semester 4 Semester -
Rheinland-Pfalz 6 Semester 3 Semester -
Saarland - - 8 Semester
Sachsen - - 9 Semester
Sachsen-Anhalt 2 6 Semester 4 Semester 8 Semester
Schleswig-Holstein 3 6 Semester 4 Semester -
Thüringen 6 Semester 4 Semester 9 Semester
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/Polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengang
2 Für den Lehramtstyp 1 wurde die Regelstudienzeit ab dem WS 2017/2018 von 7 auf 8 Semester verlängert. Für die Lehramtstypen 3 und 4 gibt es sowohl den Abschluss als Erstes Staatsexamen (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) als auch, allerdings nur für Fächerkombinationen mit Wirtschaft,Technik oder Mathematik, den Abschluss Master of Education (Otto-von-Guericke Universität Magdeburg).
3 Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg - - 300 LP -
Bayern (Lehramt an Mittelschulen) - - - 210 LP
Bayern (Lehramt an Realschulen) - - - 210 LP
Brandenburg 1 180 LP 120 LP - -
Hessen - - - 210 LP
Mecklenburg-Vorpommern - - - 300 LP
Niedersachsen 180 LP 120 LP 300 LP -
Nordrhein-Westfalen 180 LP 120 LP 300 LP -
Rheinland-Pfalz 2 180 LP 120 LP 300 LP -
Saarland - - - 240 LP
Sachsen - - - 270 LP
Sachsen-Anhalt 3 180 LP 120 LP - 240 LP
Schleswig-Holstein 4 180 LP 120 LP - -
Thüringen 180 LP 120 LP 300 LP 270 LP
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/PolyvalenterBachelor- und Masterstudiengang
2 In den Lehramtstypen 1, 3 und 6 findet die Vergabe eines Masterabschlusses unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes statt. Im Lehramtstyp 1 entfallen 60 LP, in den Lehramtstypen 3 und 6 jeweils 30 LP auf den Vorbereitungsdienst.
3 Staatsexamensstudiengänge mit einem Fach Kunst oder Musik umfassen beim Lehramt an Sekundarschulen 270 LP, beim Lehramt an Gymnasien 300 LP.
4 Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Baden-Württemberg 2 - Erweiterungsfach mit 90 LP RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Bayern (Lehramt an Mittelschulen) 4 - Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (Didaktiken von drei Fächern) und ein Unterrichtsfach (wie bei Lehramt an Realschulen) Art. 9 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 37 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Bayern (Lehramt an Realschulen) 2 - - Art. 10 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 39 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Brandenburg 1 2 - - Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Hessen 2 2 siehe Anmerkungen - Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Mecklenburg-Vorpommern 3 2 1 Weiteres Fach als Dritt- oder Beifach. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Niedersachsen 4 2 - - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Nordrhein-Westfalen 5 2 - - § 11 Abs. 6 Nr. 2 Lehrerausbildungsgesetz, § 3 Lehramtszugangsverordnung
Rheinland-Pfalz 6 2 - Erweiterungsprüfung für zusätzliches Fach Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1xhh/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ErwPrLehrAnerkVRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=12&numberofresults=37&showdoccase=1&doc.part=X
Saarland 2 1 - Lehramtsprüfungsordnung: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/verwaltung/fundstellen/Ausbildungs_Pruefungs_Studienordn/Lehramt_modularisiert/PO_StudO_2018/DB18_300.pdf
Sachsen 2 - - Lehramtsprüfungsordnung I http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung_I
Sachsen-Anhalt 2 - Weitere Fächer sind möglich Staatsprüfungen: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=Lehr1StPrV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true
Schleswig-Holstein 2 - - Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Thüringen 7 2 - - § 12 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
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Anmerkungen:

1 Für Lehramt Förderpädagogik ab Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen: 2; Sonderregelung: Ein Fach der Sekundarstufe I und Förderpädagogik (2 sonderpädagogische Fachrichtungen); QUelle: Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
2 Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt./ Sonderpädagogische Lehrämter: 2 Fachrichtungen und ein Fach
3 http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
4 Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung studiert. Beim Lehramt für Sonderpädagogik werden ein Unterrichtsfach und Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.
5 Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen werden hier als Fächer gezählt. Die Sonderregelungen werden nur auf die Zahl der Fächer bezogen, so dass Sonderregelungen, die das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung anstelle eines Unterrichtsfachs/einer berufl. Fachrichtung ermöglichen, nicht angegeben werden.
6 Lehramtstyp 1: Fach 1 (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache), Fach 2 (frei wählbar), Fach 3 (Grundschulbildung mit den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport)
7 http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=052521C459865D91E43E209F69BFF540.jp21?quelle=jlink&query=LehrBiG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LehrBiGTHV2P11

Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 BW: k.A.
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 60
MV: -
TH: -
BW: k.A.
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: mindestens 65
NW: 80
NI: 60
BB: mind. 72
HE: -
RP: 88
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 80-85
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: 30
RP: -
SL: 63
SN: 65
ST: 65
SH: -
MV: 90
TH: 80
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 5
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: mindest 21
NW: 20
NI: -
BB: mind. 18
HE: -
RP: mindestens 14
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 10-15
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: 30
RP: -
SL: 25
SN: 15
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: mind.5
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 60
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: mindestens 65
NW: 80
NI: 60
BB: mind. 72
HE: -
RP: 88
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 80-85
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: 30
RP: -
SL: 63
SN: 65
ST: 60
SH: -
MV: 90
TH: 80
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 5
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: mindestens 21
NW: 20
NI: -
BB: mind. 18
HE: -
RP: mindestens 14
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 10-15
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: 30
RP: -
SL: 25
SN: 15
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: mind. 5
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 60
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 15
SH: -
MV: -
TH: -
Bildungswissenschaften 6 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 40
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 30
MV: -
TH: -
BW: 63
NW: 81
NI: 75
BB: mind. 40
HE: -
RP: 54
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30-40
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: 60
RP: -
SL: 48
SN: mindestens 35
ST: 35
SH: -
MV: 60
TH: 20
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: mind. 20
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 30
MV: -
TH: -
BW: 30
NW: 25
NI: 30
BB: -
HE: -
RP: 14
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: siehe Anmerkung
SN: 25
ST: 20
SH: -
MV: 15
TH: 30
Abschlussarbeit/-prüfung 8 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 20
MV: -
TH: -
BW: 21
NW: 28
NI: 35
BB: mind. 21
HE: -
RP: 26
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: 30
RP: -
SL: 16
SN: 30
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: 60
Optionalbereich/Sonstiges 9 BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: 6
NI: 40
BB: max. 39
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: 20
ST: 5
SH: -
MV: -
TH: -
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Anmerkungen:

1 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen. NI: inklusive Fachdidaktik BE: 130 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. TH: § 12 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); Bachelor/Master: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik; Uni Erfurt: 65-75 LP je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
2 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert. BE: 53 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. TH: Bachelor/Master: 10-15 LP; Staatsexamen: mindestens 10 LP
3 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen. NI: inklusive Fachdidaktik BE: 130 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. TH: Bachelor/Master: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik; Uni Erfurt: 65-75 LP je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
4 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 20 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert. BE: 53 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. TH: Bachelor/Master: 10-15 LP; Staatsexamen: mindestens 10 LP
5 BW: in Fachwissenschaften integriert
6 BW: inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP) NI: inklusive Schul- und Betriebspraktikum BE: 26 ECTS Ewi + 6 ECTS DaZ BB: davon mindestens 6 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen SN: davon auf inklusionspädagogische Inhalte mind. 5 LP MV: Die Bildungswissenschaften umfassen 60 LP, hierunter die Sonderpädagogik mindestens 21 LP. TH: Bachelor/Master: 30-40 LP; in dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
7 BW: Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), gegebenenfalls Professionalisierungspraktikum NW: Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP. BB: mindestens nachzuweisende LP für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelorstudium werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben. HE: In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten. SL: fünfwöchiges Orientierungspraktikum (2 Wochen Grundschule, 3 Wochen weiterführende Schule); semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum im 1. Fach; semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum im 2. Fach; vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum im 1. Fach; vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum im 2. Fach SN: Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten).
8 TH: Im Staatsexamensstudiengang wird die Erste Staatsprüfung studienbegleitend abgelegt und bezieht sich auf beide Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften.
9 NW: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP). BB: Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt. RP: Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften. SN: Ergänzungsstudien ST: Der Masterstudiengang enthält im Bereich Bildungswissenschaften explizit 5 LP Inklusion und 10 LP Berufsorientierung. TH: Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften Keine landesweiten Vorgaben
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I BW: Ja
MV: -
SL: Ja
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: Ja
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: -
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BW: -
MV: Ja
SL: -
RP: -
BB: -
NI: -

Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
SN: -
SH: -
BW: 12 Wochen
NW: 5 Monate
NI: 18 Wochen
BB: 14 Wochen
HE: -
SN: -
SH: 10-14 Schulwochen
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
RP: -
SH: -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HE: -
SN: -
SH: -
BW: 30
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NI: 30
BB: 9
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SH: 30
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RP: -
SH: -
Studiensemester BW: -
NW: -
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BB: -
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BW: zu Beginn des Masterstudiums
NW: 2. oder 3.
NI: 1.-3. (inklusive Vor- und Nachbereitung)
BB: 3. Fachsemester
HE: -
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SH: 3. Mastersemester
BW: -
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Verantwortung BW: -
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BW: 1
NW: 3
NI: 1
BB: 1
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HE: 1
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Info Button

Anmerkung:

BW: Lehramtstyp 1 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 3 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 4 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 16; Lehramtstyp 6 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 34 (ges. für 3 Wochen OSP, 12 Wochen ISP, 4 Wochen Blockpraktikum)

BB: Es handelt sich bei dem Umfang um die Vorgaben der Hochschule. (Link:http://bravors.brandenburg.de). Insgesamt werden von der Hochschule für das Praktikum 24 LP vergeben (9 LP für begleitende Veranstaltungen, 15 LP für das Praktikum). Weitere Informationen: https://www.uni-potsdam.de/de/zelb/praktika/schulpraktikum-ma Das Praxissemester dauert 16 Wochen, davon sind die Studierenden 14 Wochen an der Praktikumsschule. Die 16 Wochen beinhalten auch eine Vorbereitungs- und eine Nachbereitungswoche.

HE: Gültig ab Studienbeginn WS 2023/24: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums ist ein Pflichtmodul der Lehramtsstudiengänge mit 30 Leistungspunkten, wobei zehn Leistungspunkte auf das Grundpraktikum und 20 Leistungspunkte auf das Praxissemester entfallen; eine Abweichung von dieser Verteilung der Leistungspunkte ist im Umfang von bis zu vier Leistungspunkten möglich, wenn die jeweilige Studien- oder Praktikumsordnung dies vorsieht. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.

SH: Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt.

Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Land Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Brandenburg Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Zielvorgaben im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehramtsstudienverordnung und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg)
Hessen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Mecklenburg-Vorpommern Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Niedersachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Nordrhein-Westfalen 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Rheinland-Pfalz Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Saarland Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Nein, aber geplant:
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sachsen-Anhalt Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
Schleswig-Holstein 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Thüringen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Info Button

Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
2 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014