Studiengänge des Lehramtstyp 4 werden in allen Bundesländern angeboten. In fünf Ländern wird der Lehramtstyp 4 ausschließlich grundständig studiert und mit einem Staatsexamen abgeschlossen; acht Länder bieten dagegen nur das gestufte Studienmodell mit Bachelor-/Masterstudiengängen an. In Sachsen-Anhalt und Thüringen werden entsprechend der landesweiten Regelungen beide Studienmodelle angeboten. Die Regelstudienzeit für ein gestuftes Studium wird in allen Fällen auf insgesamt zehn Semester bemessen, wovon das Bachelorstudium sechs Hochschulsemester, mit einem Workload von 180 Leistungspunkten, das Masterstudium vier Semester, mit einem Workload von 120 Leistungspunkten, einnimmt. Ein grundständiges Studium dauert in Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt in der Regel neun Semester, in den anderen Ländern zehn. Der Workload liegt hier bei 270 bzw. 300 Leistungspunkten.

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Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Baden-Württemberg 1 Mathematik, Informatik, Physik, Musik, Bildende Kunst, Evangelische und Katholische Theologie/ Religionspädagogik, Naturwissenschaft und Technik - -
Bayern Kunst Physik Informatik
Berlin Mathematik Englisch Deutsch
Brandenburg 2 Deutsch Mathematik Englisch
Bremen Physik Chemie Musik
Hamburg 3 MINT-Fächer Musik Englisch
Hessen Physik Musik Kunst
Mecklenburg-Vorpommern 4 Mathematik Informatik Physik
Niedersachsen Informatik Physik Kunst
Nordrhein-Westfalen 5 Mathematik Sozialwissenschaften Kunst
Rheinland-Pfalz Mathematik Informatik Bildende Kunst
Saarland Bildende Kunst Musik Philosophie/Ethik
Sachsen 6 Physik Informatik Chemie
Sachsen-Anhalt Deutsch Englisch Mathematik
Schleswig-Holstein Mathematik Kunst Musik
Thüringen Deutsch Englisch Mathe
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Anmerkungen:

1 Stand März 2020: hier wird nicht nach erstem, zweitem etc. Fach differenziert.
2 Für Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: erstes Fach: Geistige Entwicklung; zweites Fach: Lernen; drittes Fach: Emotionale und soziale Entwicklung
3 Ausgewiesen sind die Fächer, Fachrichtungen und sonderpädagogischen Schwerpunkte, für die es bis zum Jahr 2027 voraussichtlich besonders günstige Einstellungsbedingungen geben wird. Der Bedarf ist dabei nicht automatisch quantitativ hoch, aber wiederkehrend.
4 Siehe im Übrigen die Website http://www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
5 Die o.g. Angaben beruhen auf einer Lehrkräftebedarfsprognose von 2018, die derzeit aktualisiert wird. Zum Redaktionsschluss liegen die Ergebnisse der Aktualisierung noch nicht vor. Es wird empfohlen, sich über die Aktualisierung der Prognose zu informieren. Weiterführende Informationen sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Einstiegschancen/Prognosen.pdf zu finden (Stand April 2018). Diese Lehrkräftebedarfsprognose gilt bis zur zeitnahen Aktualisierung grundsätzlich weiterhin, ist jedoch sowohl zeitsensibel als auch ortsspezifisch zu betrachten. Der Bedarf in den Fächern stellt folglich nur eine Orientierungsmarke dar. Unvorhersehbare Bedarfsverschiebungen, z.B. durch eine anhaltende Zuwanderung, sind in den Prognosen nicht enthalten und erschweren verlässliche Abschätzungen erheblich. Im Bereich der Grundschulen besteht die Möglichkeit einer individuellen Profilierung für Studierende nur für das dritte Unterrichtsfach oder Lernbereich.
6 https://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/Lwis-Prognose-Lehrerbedarf.pdf

Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Baden-Württemberg Lehramt Gymnasium Gymnasien, Berufliche Schulen und Gemeinschaftsschulen
Bayern Lehramt an Gymnasien Gymnasien
Berlin Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien
Brandenburg Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufliche Gymnasien
Bremen Lehramt an Gymnasien und Oberschulen Gymnasien und Oberschulen (befähigt auch zum Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern der berufsbildenden Schulen)
Hamburg Lehramt der Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) Gymnasien und Stadtteilschulen, Berufsschulen
Hessen Lehramt an Gymnasien Gymnasien; Haupt- und Realschulen; Gesamtschulen; Berufliche Schulen/Berufliches Gymnasium (in den allgemeinbildenden Fächern)
Mecklenburg-Vorpommern Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen und Berufliche Schulen
Niedersachsen Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen
Nordrhein-Westfalen Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Gymnasien und Gesamtschulen, außerdem an Berufskollegs, Sekundar-, Gemeinschafts- und Primusschulen sowie an Weiterbildungskollegs.
Rheinland-Pfalz Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Berufsbildende Schulen, Gesamtschulen
Saarland Lehramt für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
Sachsen Lehramt an Gymnasien Gymnasien
Sachsen-Anhalt Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Berufsbildende Schulen
Schleswig-Holstein Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Wirtschaftsgymnasien, Berufsbildende Schulen
Thüringen Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Berufsbildende Schulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Baden-Württemberg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bayern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Berlin Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Brandenburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bremen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hamburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hessen 1 Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Mecklenburg-Vorpommern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Niedersachsen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Nordrhein-Westfalen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Rheinland-Pfalz Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Saarland Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen-Anhalt Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Schleswig-Holstein Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Thüringen Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
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Anmerkungen:

1 Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg 6 Semester 4 Semester -
Bayern - - 9 Semester
Berlin 6 Semester 4 Semester -
Brandenburg 1 6 Semester 4 Semester -
Bremen 6 Semester 4 Semester -
Hamburg 2 6 Semester 4 Semester -
Hessen - - 9 Semester
Mecklenburg-Vorpommern - - 10 Semester
Niedersachsen 6 Semester 4 Semester -
Nordrhein-Westfalen 6 Semester 4 Semester -
Rheinland-Pfalz 6 Semester 4 Semester -
Saarland - - 10 Semester
Sachsen - - 10 Semester
Sachsen-Anhalt 3 6 Semester 4 Semester 9 Semester
Schleswig-Holstein 4 6 Semester 4 Semester -
Thüringen 6 Semester 4 Semester 10 Semester
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/Polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengang
2 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik verlängert sich der Bachelor im LA-Typ 4 und im LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) auf 8 Semester.
3 Für den Lehramtstyp 1 wurde die Regelstudienzeit ab dem WS 2017/2018 von 7 auf 8 Semester verlängert. Für die Lehramtstypen 3 und 4 gibt es sowohl den Abschluss als Erstes Staatsexamen (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) als auch, allerdings nur für Fächerkombinationen mit Wirtschaft,Technik oder Mathematik, den Abschluss Master of Education (Otto-von-Guericke Universität Magdeburg).
4 Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg - - 300 LP -
Bayern - - - 270 LP
Berlin 180 LP 120 LP - -
Brandenburg 1 180 LP 120 LP - -
Bremen 180 LP 120 LP 300 LP -
Hamburg 2 180* LP 120 LP - -
Hessen - - - 270 LP
Mecklenburg-Vorpommern - - - 300 LP
Niedersachsen 180 LP 120 LP 300 LP -
Nordrhein-Westfalen 180 LP 120 LP 300 LP -
Rheinland-Pfalz 3 180 LP 120 LP 300 LP -
Saarland - - - 300 LP
Sachsen - - - 300 LP
Sachsen-Anhalt 4 180 LP 120 LP - 270 LP
Schleswig-Holstein 5 180 LP 120 LP - -
Thüringen 180 LP 120 LP 300 LP 300 LP
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/PolyvalenterBachelor- und Masterstudiengang
2 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik im LA-Typ 4 und LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) umfasst der Bachelor 240 LP.
3 In den Lehramtstypen 1, 3 und 6 findet die Vergabe eines Masterabschlusses unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes statt. Im Lehramtstyp 1 entfallen 60 LP, in den Lehramtstypen 3 und 6 jeweils 30 LP auf den Vorbereitungsdienst.
4 Staatsexamensstudiengänge mit einem Fach Kunst oder Musik umfassen beim Lehramt an Sekundarschulen 270 LP, beim Lehramt an Gymnasien 300 LP.
5 Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Baden-Württemberg 2 - Erweiterungsfach mit 90 bzw. 120 LP RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Bayern 2 - - Art. 11 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 59 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Berlin 2 - Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Brandenburg 1 2 - - Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Bremen 2 - - Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Hamburg 2 0 - Prüfungsordnung
Hessen 2 2 siehe Anmerkungen - Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Mecklenburg-Vorpommern 3 2 1 Weiteres Fach als Dritt- oder Beifach. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Niedersachsen 4 2 - - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Nordrhein-Westfalen 5 2 - An die Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann das Fach Kunst oder Musik alleine treten. § 11 Abs. 6 Nr. 3 Lehrerausbildungsgesetz, § 4 Lehramtszugangsverordnung
Rheinland-Pfalz 6 2 - Erweiterungsprüfung für zusätzliches Fach Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1xhh/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ErwPrLehrAnerkVRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=12&numberofresults=37&showdoccase=1&doc.part=X
Saarland 2 1 - Lehramtsprüfungsordnung: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/verwaltung/fundstellen/Ausbildungs_Pruefungs_Studienordn/Lehramt_modularisiert/PO_StudO_2018/DB18_300.pdf
Sachsen 2 - - Lehramtsprüfungsordnung I http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung_I
Sachsen-Anhalt 2 - Weitere Fächer sind möglich Staatsprüfungen: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=Lehr1StPrV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true
Schleswig-Holstein 2 - - Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Thüringen 7 2 - - § 13 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
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Anmerkungen:

1 Für Lehramt Förderpädagogik ab Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen: 2; Sonderregelung: Ein Fach der Sekundarstufe I und Förderpädagogik (2 sonderpädagogische Fachrichtungen); QUelle: Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
2 Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt./ Sonderpädagogische Lehrämter: 2 Fachrichtungen und ein Fach
3 http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
4 Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung studiert. Beim Lehramt für Sonderpädagogik werden ein Unterrichtsfach und Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.
5 Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen werden hier als Fächer gezählt. Die Sonderregelungen werden nur auf die Zahl der Fächer bezogen, so dass Sonderregelungen, die das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung anstelle eines Unterrichtsfachs/einer berufl. Fachrichtung ermöglichen, nicht angegeben werden.
6 Lehramtstyp 1: Fach 1 (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache), Fach 2 (frei wählbar), Fach 3 (Grundschulbildung mit den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport)
7 http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=052521C459865D91E43E209F69BFF540.jp21?quelle=jlink&query=LehrBiG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LehrBiGTHV2P11

Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 60
HH: 60
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 60
MV: -
TH: -
BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 22
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 15
MV: -
TH: -
BW: mindestens 90
BY: -
NW: 100
NI: 95
BE: 95
BB: mind. 72
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 107
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 210
BW: -
BY: 92
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SL: 90
SN: 80
ST: 80
SH: -
MV: 105
TH: 95
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 5
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 6
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: mindestens 15
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 30
BB: mind. 18
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 16
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 15
BW: -
BY: 10
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SL: 25
SN: 15
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: mind. 5
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 60
HH: 60
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 60
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 22
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 15
MV: -
TH: -
BW: mindestens 90
BY: -
NW: 100
NI: 95
BE: 80
BB: mind. 72
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 107
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 92
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SL: 90
SN: 80
ST: 75
SH: -
MV: 105
TH: 95
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 5
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 6
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: mindestens 15
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 30
BB: mind. 18
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 16
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 10
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SL: 25
SN: 15
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: mind. 5
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
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BB: -
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HH: -
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RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
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BW: -
BY: -
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NI: -
BE: -
BB: -
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RP: -
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SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 75
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 15
SH: -
MV: -
TH: -
Bildungswissenschaften 5 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 24
HH: 17
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 40
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 36
HH: 19
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 20
MV: -
TH: -
BW: mindestens 45
BY: -
NW: 41
NI: 45
BE: 40
BB: mind. 40
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 42
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 35
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SL: 48
SN: mindestens 35
ST: 35
SH: -
MV: 30
TH: 20
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 6 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: mind. 20
HB: 15
HH: 30
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 30
MV: -
TH: -
BW: 16
BY: -
NW: 25
NI: -
BE: 30
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 14
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 6
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: siehe Anmerkung
SN: 25
ST: 20
SH: -
MV: 15
TH: 30
Abschlussarbeit/-prüfung 7 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: 10
BB: -
HB: 12
HH: 10
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: 15
BB: -
HB: 21
HH: 15
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 20
MV: -
TH: -
BW: 21
BY: -
NW: 28
NI: 35
BE: -
BB: mind. 21
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 30
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 10
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SL: 22
SN: 30
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: 60
Optionalbereich/Sonstiges 8 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 6
NI: 30
BE: 12
BB: max. 39
HB: -
HH: 9
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 15
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: 20
ST: 5
SH: -
MV: -
TH: -
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Anmerkungen:

1 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: (davon mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) HB: Universität Bremen: Bachelor: 60 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester). HH: Ausnahme im Bachelor: Bei der Wahl von Bildender Kunst oder Musik als Unterrichtsfach erhöht sich der Studienumfang auf 120 LP/Regelstudienzeit 8 Semester. HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. RP: Bei Bildender Kunst oder Musik: insgesamt 134 LP. TH: § 13 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Staatsexamensstudiengang für das Doppelfach Kunsterziehung gilt: Musik 210 LP, davon 15 LP Fachdidaktik, bzw. Kunsterziehung 205 LP, davon 15 LP Fachdidaktik
2 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert. HB: Universität Bremen: Bachelor: 12 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester); Mastermodul in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft 21 LP. HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. RP: Bei Bildender Kunst oder Musik: 20 LP.
3 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: (davon mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) HB: Universität Bremen: Bachelor: 60 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester). HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. RP: In Kombination mit Bildender Kunst oder Musik: insgesamt 80 LP. TH: Für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Staatsexamensstudiengang für das Doppelfach Kunsterziehung gilt: Musik 210 LP, davon 15 LP Fachdidaktik, bzw. Kunsterziehung 205 LP, davon 15 LP Fachdidaktik.
4 NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert. HB: Universität Bremen: Bachelor: 12 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester). HE: Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben. RP: In Kombination mit Bildender Kunst oder Musik: insgesamt 12 LP.
5 BW: inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP) NI: inklusive Schul- und Betriebspraktikum BE: Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst. BB: davon mindestens 6 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen HB: Universität Bremen: Bachelor: Erziehungswissenschaften 9 LP; Schlüsselqualifikationen/Umgang mit Heterogenität 9 LP, Orientierungspraktikum 6 LP: Hierbei geht es um fachübergreifende berufsbezogene Kompetenzen, z.B. Methoden- und Kommunikationskompetenzen, die anteilig den Bildungswissenschaft zuzurechnen sind. Master: Erziehungswissenschaften 27 LP; Schlüsselqualifikationen/Umgang mit Heterogenität 9 LP; Mastermodul in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft 21 LP SN: davon auf inklusionspädagogische Inhalte mind. 5 LP TH: In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für das Gymnasiallehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
6 BW: Orientierungspraktikum (3 Wochen), Schulpraxissemester (12 Wochen) BY: Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt. NW: Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP. NI: Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert. BE: Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen. BB: Mindestanforderung für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelor werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben. HB: Bachelor: 3 LP Praxisorientiertes Element pro Fach, 1 Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Praxissemester 15 LP schulpraktischer Teil zzg. 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach + 3 LP Erziehungswissenschaft HE: In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten. SL: fünfwöchiges Orientierungspraktikum (2 Wochen Grundschule, 3 Wochen weiterführende Schule); semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum im 1. Fach; semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum im 2. Fach; vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum im 1. Fach; vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum im 2. Fach SN: Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten).
7 HB: Universität Bremen: Bachelor: Bachelorarbeit in einem der Fächer 12 LP. Master: Masterarbeit 21 LP TH: Im Staatsexamensstudiengang wird die Erste Staatsprüfung studienbegleitend abgelegt und bezieht sich auf beide Fachwissenschaften und Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften. Für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Staatsexamensstudiengang für das Doppelfach Kunsterziehung gilt: Bachelorarbeit 10 LP, Masterarbeit 20 LP bzw. Hausarbeit 20 LP.
8 NW: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP). NI: Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden. BE: 12 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet. BB: Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt. RP: Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften. SN: Ergänzungsstudien ST: Der Masterstudiengang enthält im Bereich Bildungswissenschaften explizit 5 LP Inklusion. TH: Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung sowie für das Gymnasiallehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften Keine landesweiten Vorgaben
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium BW: Ja
MV: Ja
SL: Ja
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: Ja
RP: Ja
BB: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: -
RP: -
BB: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: -
MV: -
SL: -
RP: -
BB: -
NI: -
BY: -

Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) BW: -
NW: -
NI: -
BE: mindestens 6 Wochen
BB: -
HB: -
HH: 20 Tage
HE: -
SN: -
SH: -
BW: 12 Wochen
NW: 5 Monate
NI: -
BE: 6 Monate
BB: 14 Wochen
HB: 1 Schulhalbjahr
HH: 65 Tage
HE: -
SN: -
SH: 8-14 Schulwochen
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) BW: -
NW: -
NI: -
BE: 11
BB: -
HB: -
HH: 8
HE: -
SN: -
SH: -
BW: 16
NW: -
NI: -
BE: 30
BB: 9
HB: 24
HH: 30
HE: -
SN: -
SH: 30
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Studiensemester BW: -
NW: -
NI: -
BE: in der Regel 2./3. Semester
BB: -
HB: -
HH: 3
HE: -
SN: -
SH: -
BW: Wintersemester des Masterstudiums
NW: 2. oder 3.
NI: -
BE: 3. Semester
BB: 3. Fachsemester
HB: Im 2. Semester
HH: 2. und 3.
HE: -
SN: -
SH: 3. Mastersemester
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Verantwortung BW: -
NW: -
NI: -
BE: 1
BB: -
HB: -
HH: 1
HE: -
SN: -
SH: -
BW: 2
NW: 3
NI: 4
BE: 1
BB: 1
HB: 1
HH: 3
HE: -
SN: -
SH: 1
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 1
RP: -
SH: -
Info Button

Anmerkung:

BW: Lehramtstyp 1 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 3 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 4 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 16; Lehramtstyp 6 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 34 (ges. für 3 Wochen OSP, 12 Wochen ISP, 4 Wochen Blockpraktikum)

BB: Es handelt sich bei dem Umfang um die Vorgaben der Hochschule. (Link:http://bravors.brandenburg.de). Insgesamt werden von der Hochschule für das Praktikum 24 LP vergeben (9 LP für begleitende Veranstaltungen, 15 LP für das Praktikum). Weitere Informationen: https://www.uni-potsdam.de/de/zelb/praktika/schulpraktikum-ma Das Praxissemester dauert 16 Wochen, davon sind die Studierenden 14 Wochen an der Praktikumsschule. Die 16 Wochen beinhalten auch eine Vorbereitungs- und eine Nachbereitungswoche.

HE: Gültig ab Studienbeginn WS 2023/24: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums ist ein Pflichtmodul der Lehramtsstudiengänge mit 30 Leistungspunkten, wobei zehn Leistungspunkte auf das Grundpraktikum und 20 Leistungspunkte auf das Praxissemester entfallen; eine Abweichung von dieser Verteilung der Leistungspunkte ist im Umfang von bis zu vier Leistungspunkten möglich, wenn die jeweilige Studien- oder Praktikumsordnung dies vorsieht. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.

SH: Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt.

Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Land Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Bayern Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen.
Berlin 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Brandenburg Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Zielvorgaben im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehramtsstudienverordnung und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg)
Bremen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Hamburg Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Hessen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Pädagogische Diagnostik
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Mecklenburg-Vorpommern Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Niedersachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Nordrhein-Westfalen 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Rheinland-Pfalz Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Saarland Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Nein, aber geplant:
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sachsen-Anhalt Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Schleswig-Holstein 3 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Thüringen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Info Button

Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf die 1. und die 2. Phase der Lehrkräftebildung. Die landesweit einheitlichen Vorgaben werden in Berlin nicht getrennt nach Phasen der Lehrkräftebildung ausgewiesen, sondern verstehen sich als Längsschnittaufgaben.
2 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
3 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014