In 15 Bundesländern ermöglichen die landesweiten Vorgaben den Hochschulen Studienangebote für den Lehramtstyp 5. Nur in Brandenburg gibt es keine Studienangebote für diesen Lehramtstyp. Während das Studium des Lehramtstyp 5 in Sachsen ausschließlich mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen werden kann, bieten die übrigen Länder das Studium des Lehramtstyp 5 nach dem gestuften Modell Bachelor/Master an. In Bayern und dem Saarland hingegen werden beide Studienmodelle angeboten. Die Regelstudienzeit beträgt in allen Ländern, die das Studium in gestufter Struktur anbieten, sechs Semester für das Bachelorstudium und vier Semester für das Masterstudium. Für das Studium mit Abschluss Staatsexamen wird eine Regelstudienzeit von zehn Hochschulsemestern veranschlagt, lediglich in Bayern wird diese mit neun Semestern ausgewiesen. Der Workload beträgt sowohl insgesamt für die gestuften Studienstrukturen als auch im grundständigen Studium 300 Leistungspunkte, nur in Bayern beträgt er 270 Leistungspunkte.

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Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Baden-Württemberg 1 siehe: Informationen zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg: https://lehrer-online-bw.de/Lde/Startseite/lobw Projekt Lieber Lehramt: https://www.lieber-lehramt.de/ - -
Bayern Elektro- und Informationstechnik Bautechnik Sozialpädagogik
Berlin Wirtschaftslehre Metalltechnik Pädagogik
Bremen Sozialpädagogik Farbtechnik Wirtschaft und Verwaltung
Hamburg 2 Elektro- und Informationstechnik Pflegewissenschaften Sozialpädagogik
Hessen Metalltechnik Elektrotechnik Informationstechnologie
Mecklenburg-Vorpommern 3 Gesundheit und Pflege Sozialwesen Wirtschaft und Verwaltung
Niedersachsen Sozialpädagogik Pflegewissenschaften Metall- / Elektrotechnik
Nordrhein-Westfalen 4 Maschinentechnik Elektrotechnik Technische Informatik
Rheinland-Pfalz Sozialpädagogik Elektrotechnik Informationstechnik
Saarland Ingenieurwissenschaft (Metall- bzw. Automobiltechnik; Elektrotechnik/ technische Informatik) Mathematik Sozialpädagogik
Sachsen 5 gewerblich-technische Fachrichtungen gewerblich-technische Fachrichtungen gewerblich-technische Fachrichtungen
Sachsen-Anhalt gewerblich-technische Fachrichtungen Mathematik Informatik
Schleswig-Holstein Fahrzeugtechnik Metalltechnik Elektrotechnik
Thüringen - - -
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Anmerkungen:

1 Stand März 2020: hier wird nicht nach erstem, zweitem etc. Fach differenziert.
2 Ausgewiesen sind die Fächer, Fachrichtungen und sonderpädagogischen Schwerpunkte, für die es bis zum Jahr 2027 voraussichtlich besonders günstige Einstellungsbedingungen geben wird. Der Bedarf ist dabei nicht automatisch quantitativ hoch, aber wiederkehrend.
3 Siehe im Übrigen die Website http://www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
4 Die o.g. Angaben beruhen auf einer Lehrkräftebedarfsprognose von 2018, die derzeit aktualisiert wird. Zum Redaktionsschluss liegen die Ergebnisse der Aktualisierung noch nicht vor. Es wird empfohlen, sich über die Aktualisierung der Prognose zu informieren. Weiterführende Informationen sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Einstiegschancen/Prognosen.pdf zu finden (Stand April 2018). Diese Lehrkräftebedarfsprognose gilt bis zur zeitnahen Aktualisierung grundsätzlich weiterhin, ist jedoch sowohl zeitsensibel als auch ortsspezifisch zu betrachten. Der Bedarf in den Fächern stellt folglich nur eine Orientierungsmarke dar. Unvorhersehbare Bedarfsverschiebungen, z.B. durch eine anhaltende Zuwanderung, sind in den Prognosen nicht enthalten und erschweren verlässliche Abschätzungen erheblich. Im Bereich der Grundschulen besteht die Möglichkeit einer individuellen Profilierung für Studierende nur für das dritte Unterrichtsfach oder Lernbereich.
5 https://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/Lwis-Prognose-Lehrerbedarf.pdf

Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Baden-Württemberg Höheres Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Bayern Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachakademie)
Berlin Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Bremen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen (befähigt auch zum Unterricht in den Jahrgangsstufen 7-13 der Oberschule sowie in den Jahrgangsstufen 7-12 des Gymnasiums)
Hamburg Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsschulen, Stadtteilschulen und (Fach-)Gymnasien
Hessen Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen/Berufliche Gymnasien; Gymnasien (in den allgemeinbildenden Fächern)
Mecklenburg-Vorpommern Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Niedersachsen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Nordrhein-Westfalen Lehramt an Berufskollegs Berufskollegs
Rheinland-Pfalz Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen, Gymnasien (falls zwei allgemeinbildende Fächer), Gesamtschulen
Saarland Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Sachsen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Sachsen-Anhalt Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Schleswig-Holstein Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien
Thüringen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Baden-Württemberg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bayern Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Berlin Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bremen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hamburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hessen 1 Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Mecklenburg-Vorpommern Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Niedersachsen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Nordrhein-Westfalen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Rheinland-Pfalz Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Saarland Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Sachsen Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen-Anhalt Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Schleswig-Holstein Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Thüringen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
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Anmerkungen:

1 Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg 6 Semester 4 Semester -
Bayern 6 Semester 4 Semester -
Berlin 6 Semester 4 Semester -
Bremen 6 Semester 4 Semester -
Hamburg 1 6 Semester 4 Semester -
Hessen 6 Semester 4 Semester -
Mecklenburg-Vorpommern 6 Semester 4 Semester -
Niedersachsen 6 Semester 4 Semester -
Nordrhein-Westfalen 6 Semester 4 Semester -
Rheinland-Pfalz 6 Semester 4 Semester -
Saarland 6 Semester 4 Semester 10 Semester
Sachsen - - 10 Semester
Sachsen-Anhalt 2 6 Semester 4 Semester -
Schleswig-Holstein 3 6 Semester 4 Semester -
Thüringen 6 Semester 4 Semester -
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Anmerkungen:

1 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik verlängert sich der Bachelor im LA-Typ 4 und im LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) auf 8 Semester.
2 Für den Lehramtstyp 1 wurde die Regelstudienzeit ab dem WS 2017/2018 von 7 auf 8 Semester verlängert. Für die Lehramtstypen 3 und 4 gibt es sowohl den Abschluss als Erstes Staatsexamen (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) als auch, allerdings nur für Fächerkombinationen mit Wirtschaft,Technik oder Mathematik, den Abschluss Master of Education (Otto-von-Guericke Universität Magdeburg).
3 Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg - - 300 LP -
Bayern 180 LP 120 LP - -
Berlin 180 LP 120 LP - -
Bremen 180 LP 120 LP 300 LP -
Hamburg 1 180 LP 120 LP - -
Hessen 180 LP 120 LP - -
Mecklenburg-Vorpommern 180 LP 120 LP - -
Niedersachsen 180 LP 120 LP 300 LP -
Nordrhein-Westfalen 180 LP 120 LP 300 LP -
Rheinland-Pfalz 2 180 LP 120 LP 300 LP -
Saarland - - 300 LP 300 LP
Sachsen - - - 300 LP
Sachsen-Anhalt 3 180 LP 120 LP - -
Schleswig-Holstein 4 180 LP 120 LP - -
Thüringen 180 LP 120 LP 300 LP -
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Anmerkungen:

1 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik im LA-Typ 4 und LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) umfasst der Bachelor 240 LP.
2 In den Lehramtstypen 1, 3 und 6 findet die Vergabe eines Masterabschlusses unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes statt. Im Lehramtstyp 1 entfallen 60 LP, in den Lehramtstypen 3 und 6 jeweils 30 LP auf den Vorbereitungsdienst.
3 Staatsexamensstudiengänge mit einem Fach Kunst oder Musik umfassen beim Lehramt an Sekundarschulen 270 LP, beim Lehramt an Gymnasien 300 LP.
4 Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Baden-Württemberg 2 - Erweiterungsfach mit 90 bzw. 120 LP RahmenVO-BS-KM vom 29.04.2016 bzw. Ministerratsbeschluss 05.05.2003
Bayern 2 - - Art. 12 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 86ff Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Berlin 2 - Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Bremen 2 - - Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Hamburg 2 0 - Prüfungsordnung
Hessen 1 2 siehe Anmerkungen - Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Mecklenburg-Vorpommern 2 2 - - § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Niedersachsen 3 2 - - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Nordrhein-Westfalen 4 2 - - § 11 Abs. 6 Nr. 4 Lehrerausbildungsgesetz, § 5 Lehramtszugangsverordnung
Rheinland-Pfalz 5 2 - Erweiterungsprüfung für zusätzliches Fach Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1xhh/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ErwPrLehrAnerkVRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=12&numberofresults=37&showdoccase=1&doc.part=X
Saarland 2 1 - Lehramtsprüfungsordnung: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/verwaltung/fundstellen/Ausbildungs_Pruefungs_Studienordn/Lehramt_modularisiert/PO_StudO_2018/DB18_300.pdf
Sachsen 2 - - Lehramtsprüfungsordnung I http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung_I
Sachsen-Anhalt 2 - Weitere Fächer sind möglich Studienangebot: http://www.ovgu.de/studium/inhalt/studienangebot/berufsbildung-p-17607.html
Schleswig-Holstein 2 - ein allgemeinbildendes Fach und eine berufliche Fachrichtung; mit Zustimmung des Ministeriums auch zwei berufliche Fachrichtungen oder eine berufliche Fachrichtung und eine sonderpädagogische Fachrichtung möglich Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Thüringen 6 2 - - § 14 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
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Anmerkungen:

1 Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt./ Sonderpädagogische Lehrämter: 2 Fachrichtungen und ein Fach
2 http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
3 Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung studiert. Beim Lehramt für Sonderpädagogik werden ein Unterrichtsfach und Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.
4 Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen werden hier als Fächer gezählt. Die Sonderregelungen werden nur auf die Zahl der Fächer bezogen, so dass Sonderregelungen, die das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung anstelle eines Unterrichtsfachs/einer berufl. Fachrichtung ermöglichen, nicht angegeben werden.
5 Lehramtstyp 1: Fach 1 (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache), Fach 2 (frei wählbar), Fach 3 (Grundschulbildung mit den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport)
6 http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=052521C459865D91E43E209F69BFF540.jp21?quelle=jlink&query=LehrBiG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LehrBiGTHV2P11

Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 84
HE: k.A.
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 100
MV: -
TH: -
BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 24
HE: k.A.
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: 125
BY: 100
NW: 100
NI: 120
BE: 95
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 134
SL: 117
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 105-115
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 117
SN: 90
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 9
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 0
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 6
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 20
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 30
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 20
SL: 25
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 15
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 25
SN: 15
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 42
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 40
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 20
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 25
MV: -
TH: -
BW: 63
BY: 60
NW: 100
NI: 70
BE: 80
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 80
SL: 63
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 65-75
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 63
SN: 75
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 8
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 0
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 5
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 15
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BE: 30
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 12
SL: 25
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 15
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 25
SN: 15
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Bildungswissenschaften 6 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 12
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 30
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 20
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 30
MV: -
TH: -
BW: 60
BY: 43
NW: 41
NI: 45
BE: 40
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 42
SL: 48
SN: -
ST: -
MV: mindestens 30
TH: 30-40
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 48
SN: mindestens 35
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 BW: 15-20
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 6
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 6
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: s. Anmerk.
HH: 30
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 20
BY: 6
NW: 25
NI: -
BE: 30
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 14
SL: -
SN: -
ST: -
MV: 15
TH: 30
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: siehe Anmerkung
SN: 25
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Abschlussarbeit/-prüfung 8 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: 10
HB: s. Anmerk.
HH: 10
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 10
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: 15
HB: s. Anmerk.
HH: 15
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: 20
MV: -
TH: -
BW: 30
BY: 20
NW: 28
NI: 35
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 30
SL: -
SN: -
ST: -
MV: 15
TH: 30
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: 22
SN: 30
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
Optionalbereich/Sonstiges 9 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 6
NI: 30
BE: 12
HB: -
HH: 9
HE: -
RP: -
SL: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SL: -
SN: 15
ST: -
SH: -
MV: -
TH: -
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Anmerkungen:

1 BY: Berufliche Fachrichtung NW: Es gibt zwei Varianten: 1. Studium von zwei gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern, 2. Studium einer großen beruflichen Fachrichtung (140 LP) und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (60 LP). Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große berufliche Fachrichtung. NI: (davon jeweils mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) HB: Grundsätzlich: Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen bietet die Universität Bremen die Fachrichtungen Technik (LbS - Technik) und Pflege (LbS - Pflege) an. Das LbS - Technik erfolgt im Bereich der Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik oder Fahrzeugtechnik als Masterstudiengang und richtet sich an Absolventen eines abgeschlossenen Vollfachstudiums der beruflichen Bildung Informatik oder Ingenieurswissenschaften auf Bachelorniveau. Fachwissenschaften werden nicht im Lehramt sondern im Bachelor of Science erworben. Voraussetzung für das LbS - Pflege ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Für den fachwissenschaftlichen Anteil des Erstfaches werden 99 LP Im Bachelor of Arts (BA Pflegewissenschaft) und 18 LP im Master of Education (MEd LbS - Pflege) erworben. HH: Berufliche Fachrichtung HE: Berufliche Fachrichtung: Uni Kassel: 108 LP; TU Darmstadt: 115 LP; Uni Gießen: 102 bzw. 112 LP; Uni Frankfurt: 170 LP RP: Berufliches Fach SL: berufliches Fach SN: Fachwissenschaft der ersten beruflichen Fachrichtung TH: § 14 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); Berufliche Fachrichtung: 120-125 LP inklusive Fachdidaktik
2 BW: in Bildungswissenschaften integriert BY: Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte NW: Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große berufliche Fachrichtung. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert. HB: Universität Bremen: Für den MEd LbS -Technik: 24 LP. Für LbS - Pflege: 18 LP im BA, 6 LP im Master zzgl. 6 LP Begleitung Praxisanteile. HE: Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 35 LP; Uni Gießen: 47 LP; Uni Frankfurt: 60 LP SN: Fachdidaktik der ersten beruflichen Fachrichtung TH: Berufliche Fachrichtung: 10-15 LP
3 BY: Unterrichtsfach NW: Es gibt zwei Varianten: 1. Studium von zwei gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern, 2. Studium einer großen beruflichen Fachrichtung (140 LP) und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (60 LP). Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große berufliche Fachrichtung. NI: Diese Angaben beziehen sich auf das Unterrichtsfach (davon jeweils mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika). HB: Universität Bremen, allgemeinbildendes Unterrichtfach: Für den MEd LbS -Technik: 45 LP. Für LbS - Pflege: 30 LP im BA, 27 LP im Master. HH: Allgemeinbildendes Fach HE: Unterrichtsfach: Uni Kassel: 49 LP; TU Darmstadt: 48 LP; Uni Gießen: 84 LP; Uni Frankfurt: 32-61 LP SL: allgemeinbildendes Fach SN: Fachwissenschaft der zweiten beruflichen Fachrichtung oder des allgemeinbildenden Fachs TH: Zweites Unterrichtsfach: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik
4 BW: in Bildungswissenschaften integriert BY: Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte NW: Die für die gleichwertigen beruflichen Fachrichtungen/Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. Bei der Variante mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung gilt die Mindestvorgabe für den fachdidaktischen Anteil nur für die große beruflichen Fachrichtung. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP des Unterrichtsfachs integriert. HB: Universität Bremen, allgemeinbildendes Unterrichtfach: Für den MEd LbS -Technik:15 LP. Für LbS - Pflege:12 LP im Master zzgl. 3 LP Begleitung Praxisanteile. HE: Uni Kassel: 23 LP; TU Darmstadt: 12 LP; Uni Gießen: 36 LP; Uni Frankfurt: 9-38 LP SN: Fachdidaktik der zweiten beruflichen Fachrichtung oder des allgemeinbildenden Fachs TH: Zweites Unterrichtsfach: 10-15 LP
5 BY: Für Erweiterungsfächer: Erste Staatsprüfung oder mind. 60 ECTS-Punkte
6 BW: einschließlich Fachdidaktik der Fächer, insgesamt 60 LP Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik BY: Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte NI: inklusive Schulpraktikum BE: Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst. HB: Universität Bremen: Für den MEd LbS - Technik: Berufspädagogik 12 LP; Umgang mit Heterogenität 9 LP: Hierbei geht es um fachübergreifende berufsbezogene Kompetenzen, die anteilig den Bildungswissenschaft zuzurechnen sind. Für LbS-Pflege: 12 LP im BA, 18 LP im Master. HE: Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 65 LP; Uni Gießen: 27 LP; Uni Frankfurt: in Fachdidaktiken (Wirtschaftspädagogik) enthalten SN: davon auf inklusionspädagogische Inhalte mind. 5 LP TH: Bachelor/Master: 30-40 LP; in dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für das Berufsschullehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
7 BW: 15-20 LP im Bachelor/42 Wochen Betriebspraxis Schulpraxissemester (10 Wochen) 20 LP BY: Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte NW: Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP. NI: Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert. BE: Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen. HB: Für den MEd. LbS - Technik: 12 LP Schulpraktischer Anteil innerhalb eines Fachdidaktischen Projekts, 3 LP POE im Zweitfach. Für das LbS - Pflege: 6 LP unterrichtsbezogenes Orientierungspraktikum im BA, 3 LP POE im Zweitfach im MEd zzgl. ein "geteiltes" Praxissemester im Erstfach: 1x berufspädagogisches Praktikum (6 LP) und 1x schulbezogene Forschungsphase (12 LP).im MEd. SL: fünfwöchiges Orientierungspraktikum (2 Wochen Gemeinschaftsschule; 3 Wochen berufliche Schule); semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum im beruflichen Fach; semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum im allgemeinbildenden Fach; vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum im beruflichen Fach; vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum im allgemeinbildenden Fach; 36-wöchiges Betriebspraktikum. SN: Umfang der Praktika in den Fachrichtungen, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten).
8 HB: Das Modul Bachelorarbeit umfasst 15 LP im Vollfach der beruflichen Bildung Mechatronik (Bachelor of Sciences). Für den MEd. LbS - Technik werden 15 LP für die Masterarbeit angerechnet. Der Masterstudiengang LbS-Pflege hat ein Modul Bachelorarbeit (im Erstfach,12 LP) und ein Modul Masterarbeit (18 LP) im Gesamtumfang von 30 CP. HE: Bachelor-Arbeit: Uni Kassel: 10 LP; TU Darmstadt: 10 LP; Uni Gießen: 12 LP; Uni Frankfurt: k.A.; Master-Arbeit: Uni Kassel: 22 LP; TU Darmstadt: 15 LP; Uni Gießen: 16 LP; Uni Frankfurt: k.A TH: Bachelorarbeit: 10 LP; Masterarbeit: 20 LP
9 NW: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP). NI: Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden. BE: 12 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet. HB: Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Technik und Fachrichtung Pflege gibt es keine einheitlichen Landes-Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile. HE: LP für den Lehramtstyp 5 werden von der einzelnen Hochschule nach Vorgabe der KMK-Richtlinie festgesetzt. RP: Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften. SN: Ergänzungsstudien ST: Im Masterstudiengang sind die Praktika entsprechend einem Modellversuch des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Umfang von 30 LP verankert. MV: Gesamtumfang Fachwissenschaften: maximal 210 LP; Gesamtumfang Fachdidaktiken: 30 LP; Bildungswissenschaften einschließlich ausgewählter Elemente der Sonderpädagogik mindestens 30 LP; TH: Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Berufsschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Förderpädagogik zu vermitteln.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften Keine landesweiten Vorgaben
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen BW: Ja
MV: -
SL: Ja
RP: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: Ja
RP: Ja
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
SL: -
RP: -
NI: Ja
BY: Ja
BW: -
MV: Ja
SL: -
RP: -
NI: -
BY: -

Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) BW: 10 Wochen
NW: -
NI: -
BE: mindestens 6 Wochen
HB: -
HH: 20 Tage
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 5 Monate
NI: -
BE: 6 Monate
HB: 2 Semester
HH: 65 Tage
HE: -
SN: -
SH: 8-14 Schulwochen
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) BW: 10-15
NW: -
NI: -
BE: 11
HB: -
HH: 6
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BE: 30
HB: 12
HH: 30
HE: -
SN: -
SH: 30
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Studiensemester BW: 1.-4. Semester
NW: -
NI: -
BE: in der Regel 2./3. Semester
HB: -
HH: 2
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 2. oder 3.
NI: -
BE: 3. Semester
HB: im Sommersemester
HH: 2. und 3.
HE: -
SN: -
SH: 3. Mastersemester
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Verantwortung BW: 3
NW: -
NI: -
BE: 1
HB: -
HH: 1
HE: 4
SN: -
SH: -
BW: 2
NW: 3
NI: 4
BE: 1
HB: 1
HH: 3
HE: 4
SN: -
SH: 1
BW: -
NW: -
NI: -
BE: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
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Anmerkung:

BW: Lehramtstyp 1 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 3 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 4 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 16; Lehramtstyp 6 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 34 (ges. für 3 Wochen OSP, 12 Wochen ISP, 4 Wochen Blockpraktikum)

BB: Es handelt sich bei dem Umfang um die Vorgaben der Hochschule. (Link:http://bravors.brandenburg.de). Insgesamt werden von der Hochschule für das Praktikum 24 LP vergeben (9 LP für begleitende Veranstaltungen, 15 LP für das Praktikum). Weitere Informationen: https://www.uni-potsdam.de/de/zelb/praktika/schulpraktikum-ma Das Praxissemester dauert 16 Wochen, davon sind die Studierenden 14 Wochen an der Praktikumsschule. Die 16 Wochen beinhalten auch eine Vorbereitungs- und eine Nachbereitungswoche.

HE: Gültig ab Studienbeginn WS 2023/24: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums ist ein Pflichtmodul der Lehramtsstudiengänge mit 30 Leistungspunkten, wobei zehn Leistungspunkte auf das Grundpraktikum und 20 Leistungspunkte auf das Praxissemester entfallen; eine Abweichung von dieser Verteilung der Leistungspunkte ist im Umfang von bis zu vier Leistungspunkten möglich, wenn die jeweilige Studien- oder Praktikumsordnung dies vorsieht. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.

SH: Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt.

Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Land Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Bayern Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Berlin 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Bremen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Hamburg Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Hessen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Mecklenburg-Vorpommern Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Niedersachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nordrhein-Westfalen 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Rheinland-Pfalz Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Saarland Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Nein, aber geplant:
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Nein, aber geplant:
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sachsen-Anhalt Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Pädagogische Diagnostik
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Schleswig-Holstein 3 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Thüringen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Info Button

Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf die 1. und die 2. Phase der Lehrkräftebildung. Die landesweit einheitlichen Vorgaben werden in Berlin nicht getrennt nach Phasen der Lehrkräftebildung ausgewiesen, sondern verstehen sich als Längsschnittaufgaben.
2 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
3 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014