Länder zum Vergleich wählen
Bitte wählen Sie die Länder aus, deren Ergebnisse Sie vergleichen möchten
Erhebungsjahr zum Vergleich auswählen
Bitte wählen Sie die Erhebungsjahre aus, mit denen Sie die Ergebnisse vergleichen möchten
Bayern
Wählen Sie ein anderes Land
Faktenblatt zur Lehrerbildung in Bayern.
Lehramtstypen:
• LAT 1 (Lehramt an Grundschulen)
• LAT 3 (Lehramt an Mittelschulen; Lehramt an Realschulen)
• LAT 4 (Lehramt an Gymnasien)
• LAT 5 (Lehramt an Beruflichen Schulen)
• LAT 6 (Lehramt Sonderpädagogik)
Studienstruktur:
• Bachelor/Master (Lehramtstyp 5)
• Staatsexamen (Lehramtstypen 1 / 3 / 4 / 5 / 6)
Regelstudienzeit:
• Bachelor & Master:
‣ insgesamt 10 Semester, 300 LP (LAT 5)
• Staatsexamen:
‣ 7 Semester, 210 LP (LAT 1 / 3)
‣ 9 Semester, 270 LP (LAT 4 / 5 / 6)
Praxisphasen:
• Praxisphasen sind während des Studiums zu erbringen, ein Praxissemester ist landesweit aber nicht vorgegeben.
Zentrales Gremium, das die universitäre Lehrerbildung mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet:
• Existiert auf Landesebene nicht.
Lehrerbildungszentren:
• Zentren für Lehrerbildung an den lehrerbildenden Hochschulen sind in Bayern laut Vorgaben landesweit vorgesehen.
Besonderheit:
• Das Lehramt an beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) kann in gestufter Struktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master studiert werden oder mit dem Abschluss Staatsexamen.
• Eine weitere Besonderheit stellen die zwei Varianten des Lehramtstyp 3 dar, der für das Lehramt an Mittelschulen oder das Lehramt an Realschulen studiert werden kann.
Ein- und Umstiegsmöglichkeiten
Betreibt oder betrieb das Land seit 2016 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene? |
|
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen |
|
|||||
Anmerkung:
Lehrerbildung erfolgt in Bayern an den Universitäten im staatlichen Auftrag und damit grundsätzlich mit anderen Instrumenten als mit Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen. Eine Ausnahme stellt hier das Lehramt für Sonderpädagogik dar, insofern dieses nicht an allen bayerischen Universitätsstandorten angeboten wird. Der aktuelle Ausbau hat demnach an den betroffenen Universitäten Ludwig-Maximilians-Universität München, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Regensburg individuell abhängig vom jeweiligen Ausbau Eingang in die Zielvereinbarungen gefunden.
|
||||||
Hat das Land seit 2016 Maßnahmen ergriffen, um die Studienplätze im Lehramt auszubauen? |
|
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen |
||||||
Anmerkung:
Lehrerbildung erfolgt in Bayern an den Universitäten im staatlichen Auftrag und damit grundsätzlich mit anderen Instrumenten als mit Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen. Eine Ausnahme stellt hier das Lehramt für Sonderpädagogik dar, insofern dieses nicht an allen bayerischen Universitätsstandorten angeboten wird. Der aktuelle Ausbau hat demnach an den betroffenen Universitäten Ludwig-Maximilians-Universität München, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Regensburg individuell abhängig vom jeweiligen Ausbau Eingang in die Zielvereinbarungen gefunden.
|
||||||
Betreibt oder betrieb das Land seit 2016 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium? |
|
|||||
Anmerkung:
Auf die entsprechende Lehrerbedarfsprognose des Staatsministeriums wird hingewiesen.
|
||||||
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden? |
|
|||||
Anmerkung:
Entsprechende Voraussetzungen für das Studium müssen vorhanden sein.
|
||||||
Welche Maßnahmen ergreift das Land, um eine möglichst hohe Absolvent(inn)enquote im Lehramtsstudium zu gewährleisten? |
|
Für welche drei Fächer gibt es langfristig (bis 2025) den höchsten Einstellungsbedarf von Lehrkräften? |
Lehramtstyp | Erstes Fach | Zweites Fach | Drittes Fach |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - | - | - |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | - | - | - |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | Informatik | Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt | Kunst |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Kunst | Physik | Informatik |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Elektro- und Informationstechnik | Metalltechnik | Bautechnik |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Didaktik der Grundschule | - | - |
Anzahl der Lehramtsstudierenden im Jahr 2019 |
Grundschule, Primarbereich | Primarbereich / Sek. I | alle oder einzelne Schularten Sek. I | Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) | Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) | Sonderpädagogik |
---|---|---|---|---|---|
1458 | k.A. | 1203 | 1450 | 167 | 364 |
Indikatoren-Info:
Lehramtsstudierende mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester und mit angestrebtem Abschluss Staatsexamen im 7. und 8.
Fachsemester
|
|||||
Anzahl der eingestellten Bewerber(innen) in den öffentlichen Schuldienst im Jahr 2019 |
Eingestellte Bewerber | davon Seiteneinsteiger |
---|---|
5522 | k.A. |
Anzahl der Lehramtsabsolventen, die den Vorbereitungsdienst im Jahr 2019 begonnen haben |
|
|||||
Anzahl von Lehrkräften 2018/19 (Voll- und Teilzeit) |
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen Lehrkräfte |
---|---|
96989 | 27461 |
Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2018/19 |
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte |
---|---|
1244 | 356 |
Dauer des Vorbereitungsdienstes |
Dauer des Vorbereitungsdienstes | Quelle |
---|---|
24 Monate | www.kmk.org/fileadmin/Da... |
Gibt es die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat berufsbegleitend zu absolvieren? |
|
|||||
Anmerkung:
Es gibt keinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit, aber der Freistaat Bayern ermöglicht eine familienfreundliche Ausgestaltung des Vorbereitungsdiensts - um die Qualität der Ausbildung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten, ist die Reduzierung auf den eigenverantwortlichen Unterricht beschränkt.
|
||||||
Macht das Land Vorgaben dazu, welche Qualifizierungsmaßnahmen Quer- und Seiteneinsteigende durchlaufen müssen, um als Lehrkräfte in der Schule eingesetzt werden zu können? |
|
Gibt es für Quer- und Seiteneinsteigende im Land die Möglichkeit, durch speziell auf diese Zielgruppe abgestimmte Qualifizierungsmaßnahmen eine volle Lehramtsbefähigung zu erhalten? |
|
Gibt es die Möglichkeit für voll ausgebildete Lehrkräfte, sich zusätzlich für das Lehramt an einer anderen Schulform berufsbegleitend weiter zu qualifizieren? |
|
|||||
Anmerkung:
Nein, es gibt aber über Sondermaßnahmen die Möglichkeit zur Zweitqualifizierung z. B. ggf. für Gymnasial- und Realschullehkräfte für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Mittelschulen.
|
||||||
Studienverlauf
Angebotene Lehramtstypen |
|
|||||
Indikatoren-Info:
Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
|
||||||
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten |
Lehramtstypenbezeichnung | Schulartbezeichnung | |
---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Lehramt an Grundschulen | Grundschulen |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | Lehramt an Mittelschulen | Mittelschulen |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | Lehramt an Realschulen | Realschulen |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Lehramt an Gymnasien | Gymnasien |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Lehramt an beruflichen Schulen | Berufliche Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachakademie) |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Lehramt für Sonderpädagogik | Förderschulen, mobile sonderpädagogische Dienste |
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden: | Art. 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz | Art. 7 bis Art. 22 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 , das zuletzt durch das Gesetz vom 23. Dezember 2019 geändert worden ist |
Indikatoren-Info:
Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent(inn)en des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
|
||
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben? |
|
Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
|
|||||
Anmerkung:
Der Zugang zum Lehramt an beruflichen Schulen ist nur über eine gestufte Studienstruktur mit Masterabschlüssen möglich.
|
||||||
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen |
Studienstruktur | |
---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Landesweite Regelstudienzeit |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - | - | 7 Semester |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | - | - | 7 Semester |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | - | - | 7 Semester |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | - | - | 9 Semester |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 6 Semester | 4 Semester | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | - | - | 9 Semester |
Anzahl der Leistungspunkte |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - LP | - LP | 210 LP |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | - LP | - LP | 210 LP |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | - LP | - LP | 210 LP |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | - LP | - LP | 270 LP |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 180 LP | 120 LP | - LP |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | - LP | - LP | 270 LP |
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer |
Lehramtstyp | Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen | Existenz von Sonderregelungen | Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | 4 | Didaktik der Grundschule (Didaktiken von drei Fächern) und ein Unterrichtsfach (wie bei Lehramt an Realschulen) | Art. 8 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 35 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | 4 | Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (Didaktiken von drei Fächern) und ein Unterrichtsfach (wie bei Lehramt an Realschulen) | Art. 9 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 37 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | 2 | - | Art. 10 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 39 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | 2 | - | Art. 11 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 59 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 2 | - | Art. 12 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 86ff Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | 4 | Didaktik der Grundschule (Didaktiken von drei Fächern) bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (Didaktiken von drei Fächern) sowie eine vertiefte sonderpädagogische Fachrichtung Ab WS 2020/2021 zusätzliche sonderpädagogische Fachrichtung | Art. 13 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 90 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) |
Studieninhalte
Gibt es landesweite Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, ...)? |
|
Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
|
Wie werden die Pflichtanteile der Studieninhalte nach den landesweiten Vorgaben verteilt? (Angaben in LP) |
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) | |
---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 54 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 12 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs 1 | - | 70 |
Bildungswissenschaften 2 | - | 43 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 3 | - | 6 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 10 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | 15 |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 54 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 12 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs 4 | - | 70 |
Bildungswissenschaften 5 | - | 43 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 6 | - | 6 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 10 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | 15 |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 12 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 12 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Bildungswissenschaften 7 | - | 35 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 | - | 6 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 10 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | 15 |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 92 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 92 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 10 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 10 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Bildungswissenschaften | - | 35 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 9 | - | 6 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 10 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | 15 |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10 | 100 | - |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 11 | 60 | - |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs 12 | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 13 | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 14 | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Bildungswissenschaften 15 | 43 | - |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 16 | 6 | - |
Abschlussarbeit / -prüfung | 20 | - |
Optionalbereich / Sonstiges | k.A. | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 17 | - | 120 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs 18 | - | 70 |
Bildungswissenschaften 19 | - | 43 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 20 | - | 12 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 10 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | 15 |
Anmerkung:
1
Didaktik der Grundschule
2
Pädagogik und Psychologie (35 LP), Gesellschaftswissenschaften (8 LP)
3
Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.
4
Didaktiken der Fächergruppe der Mittelschule
5
Pädagogik und Psychologie (35 LP), Gesellschaftswissenschaften (8 LP)
6
Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.
7
35 LP in Pädagogik und Psychologie
8
Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.
9
Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.
10
Berufliche Fachrichtung
11
Unterrichtsfach
12
Für Erweiterungsfächer: Erste Staatsprüfung oder mind. 60 ECTS-Punkte
13
Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte
14
Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte
15
Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte
16
Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.Gem. KMK-Rahmenvereinbarung: Bildungswissenschaften sowie Fachdidaktiken und schulpraktische Studien insgesamt mind. 80 ECTS-Punkte
17
Mit dem Beginn des Wintersemesters 2020/2021 tritt an die Stelle der hier ausgewiesenen vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung mit einem Studienumfang von 120 Leistungspunkten eine Kombination aus einer vertieft studierten Sonderpädagogischen Fachrichtung (90 LP) und einer weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung im Qualifizierungsstudium (30 LP)
18
Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule
19
Pädagogik, Psychologie, Gesellschaftswissenschaften (8 LP)
20
Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt.
|
||
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss? |
|
|||||
Indikatoren-Info:
Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
|
||||||
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden? |
Lehramtstyp | Fachwissenschaft | Fachdidaktik | Bildungswissenschaften |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Ja | Ja | Ja |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen | Ja | Ja | Ja |
Typ 3: Lehramt an Realschulen | Ja | Ja | Ja |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Ja | Ja | Ja |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Ja | Ja | Ja |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Ja | - | - |
Sind Mathematik, Deutsch, Sachunterricht und/oder Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung? |
Mathematik | Deutsch | Sachunterricht | Englisch |
---|---|---|---|
Ja und zwar im Umfang von mindestens 9 LP | Ja und zwar im Umfang von mindestens 9 LP | Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird | Nein |
Indikatoren-Info:
Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
|
|||
Zu welchen Themen existieren landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen? |
Lehramtstyp | Thema |
---|---|
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden. | |
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen. |
Typ 3: Lehramt an Mittelschulen |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen. |
Typ 3: Lehramt an Realschulen |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen. |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen. |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter |
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen. |
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten? |
|
Gibt es Landesvorgaben darüber, dass Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolviert werden müssen? |
|
|||||
Anmerkung:
Alle lehrerbildenden Universitäten in Bayern setzen das Basiswissen „Inklusion und Sonderpädagogik“ seit dem Studienjahr 2018/19 um. Damit erhalten alle Lehramtsstudierenden Grundlageninformationen zu den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, zu sonderpädagogischen Organisationsformen sowie zum inklusiven Unterricht und zur inklusiven Schulentwicklung im Primar- und Sekundarbereich. Keine Vorgaben zu bestimmten LP; inklusive Lehreinheiten innerhalb bestehender Veranstaltungen (insb. durch abgeordnete Lehrkräfte für Sonderpädagogik), aber auch zusätzliche Lehrveranstaltungen. Regelmäßiger und organisierter Austausch zwischen den Universitäten sichert die Umsetzung ab und steigert die Qualität der Lehre.
|
||||||
In welchen Bereichen stellt Inklusion ein Querschnittsthema dar? |
|
|||||
Indikatoren-Info:
Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
|
||||||
Praxisbezug
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind? |
|
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
|
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch? |
|
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
|
|||||
Anmerkung:
Betriebspraktikum gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I). Das Orientierungspraktikum gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) kann teilweise auch in außerschulischen Einrichtungen abgeleistet werden.
|
||||||
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio, oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs, führen müssen? |
|
|||||
Indikatoren-Info:
Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
|
||||||
Kohärenz und Verzahnung der Phasen
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende(r) eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur? |
|
|||||
Anmerkung:
Die entsprechende Regelung in Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) ist eine "Soll"-Bestimmung. Es ist hier die praktische Berufserfahrung als Lehrer (ohne Vorbereitungsdienst) und nicht nur als Lehrender ausschlaggebend.
|
||||||
Einbettung in das Hochschul-/Landesprofil
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet? |
|
Betreibt oder betrieb das Land seit 2016 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung? |
|
|||||
Anmerkung:
Der Freistaat Bayern ist hier nicht selbst aktiv. Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist rechtlich geregelt.
|
||||||
Stellte die Lehrkräftebildung in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Land und Hochschulen ein Themenfeld dar? |
|
Quelle der Dokumente |
||||||
Anmerkung:
Lehrerbildung erfolgt in Bayern an den Universitäten im staatlichen Auftrag und damit grundsätzlich mit anderen Instrumenten als mit Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen. Eine Ausnahme stellt hier das Lehramt für Sonderpädagogik dar, insofern dieses nicht an allen bayerischen Universitätsstandorten angeboten wird. Der aktuelle Ausbau hat demnach an den betroffenen Universitäten Ludwig-Maximilians-Universität München, Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Universität Regensburg individuell abhängig vom jeweiligen Ausbau Eingang in die Zielvereinbarungen gefunden.
|
||||||
War die Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Gegenstand der letzten Zielvereinbarungen/Hochschulverträge oder ähnlicher Steuerungsinstrumente im Land? |
|
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift das Land bzw. plant das Land zu ergreifen? |
Steuerungsmaßnahme | Stand der Umsetzung |
---|---|
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen | Maßnahme wird bereits umgesetzt: Lehramtsübergreifend verankert in den §§ 32 "Erziehungswissenschaften" und 33 "Fachdidaktik" der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), aber auch fachspezifisch, z. B. zu Deutsch, Ethik, Kunst …; Möglichkeit der Erweiterung "Medienpädagogik" § 115 (www.gesetze-bayern.de/Co...); Konsequente Fortsetzung in der schulpraktischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst: Ausbildungsordnungen aller Lehrämter beinhalten die Aspekte des kompetenten Medieneinsatzes und der Medienerziehung (z. B. www.gesetze-bayern.de/Co...). |
Sonstige Maßnahmen: Einrichtung und Ausstattung von Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen an den lehrerbildenden Universitäten (DigiLLabs); bayernweit an 9 Universitäten (Universität Augsburg, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Universität Bayreuth, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Ludwig-Maximilians-Universität München, Technische Universität München,Universität Passau, Universität Regensburg, Julius-Maximilians-Universität Würzburg). | Maßnahme wird bereits umgesetzt: Die Maßnahme ist im Masterplan BAYERN DIGITAL (S. 11) fixiert: www.bayern.de/wp-content... |
Indikatoren-Info:
Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
|
|
Existieren Förderprogramme seitens des Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind? |
|
|||||
Anmerkung:
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 26.10.2006 Nr. III.10-5 S 4006-PRA76 864, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBl) I S. 335f. (www.gesetze-bayern.de/Co...)
|
||||||
In welchem Themenbereichen gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern? |
|
|||||
Anmerkung:
Basiswissen Inklusion an allen lehrerbildenden Universitäten in Bayern. Abgeordnete Lehrkräfte für Sonderpädagogik, zwei Koordinierungsbüros, regelmäßiger Austausch der Universitäten sowie kostenloser Zugang der Studierenden zum Studienbuch Inklusion unterstützen die Umsetzung.
Indikatoren-Info:
Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
|
||||||
Verantwortungsstrukturen
Gibt es an den Hochschulen des Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrerbildung Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)? |
|
Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
|