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Mecklenburg-Vorpommern
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Faktenblatt zur Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern.
Lehramtstypen:
• LAT 1 (Lehramt an Grundschulen)
• LAT 3 (Lehramt an Regionalen Schulen)
• LAT 4 (Lehramt an Gymnasien)
• LAT 5 (Lehramt an beruflichen Schulen)
• LAT 6 (Lehramt für Sonderpädagogik)
Studienstruktur:
• Staatsexamen (LAT 1 / 3 / 4 / 6)
• Bachelor/Master (LAT 5)
Regelstudienzeit:
• Staatsexamen:
‣ 9 Semester, 270 LP (LAT 1 / 6)
‣ 10 Semester, 300 LP (LAT 3 / 4)
• Bachelor/Master:
‣ insgesamt 10 Semester, 300 LP (LAT 5)
Praxisphasen:
• Praxisphasen, gehören laut der landesweiten Vorgaben verpflichtend zum Curriculum, Praxissemester sind jedoch nicht vorgegeben.
Zentrales Gremium, das die universitäre Lehrerbildung mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet:
• Auf Landesebene existiert ein Beirat für Lehrerbildung und Bildungsforschung als zentrales Gremium, das die universitäre Lehrerbildung kontinuierlich begleitet.
Lehrerbildungszentren:
• Laut Lehrerbildungsgesetz sind Zentren für Lehrerbildung landesweit vorgegeben.
Ein- und Umstiegsmöglichkeiten
Betreibt oder betrieb das Land seit 2016 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene? |
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Dokumentation/Quelle der Maßnahmen |
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Hat das Land seit 2016 Maßnahmen ergriffen, um die Studienplätze im Lehramt auszubauen? |
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Dokumentation/Quelle der Maßnahmen |
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Betreibt oder betrieb das Land seit 2016 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium? |
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Anmerkung:
Seit 2014 wirbt Mecklenburg-Vorpommern gezielt und im Rahmen einer finanziell unterlegten Lehrerwerbekampagne für den Schuldienst in M-V. Die Kampagne zielt in erster Linie auf die Einstellung ausgebildeter Lehrkräfte, umfasst aber die gesamte „Karriere“ und somit mehrere Zielgruppen. Herzstück der Kampagne ist die Website mit der Online-Stellenbörse, wo sich die wichtigsten Informationen gebündelt finden: www.lehrer-in-mv.de/lehr... Zuletzt ist bei einer Messe ein Film entstanden, der ebenfalls für die Werbung für das Lehramt in M-V eingesetzt werden soll (www.youtube.com/watch?v=... ). Eine Informationsbroschüre mit allen Infos zu den Lehramtsstudiengängen und Bedarfen in M-V wird regelmäßig aktualisiert (letzter Stand: www.lehrer-in-mv.de/file... ). Die Lehrer-in-MV-Werbung in Social Media wächst (Facebook, Instagram, YouTube, Google Display).
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Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden? |
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Anmerkung:
Grundsätzlich richten sich alle Maßnahmen an alle Interessierten, also alle Abiturient*innen. Besondere Bedarfe bestehen aber in bestimmten Fächern oder Schularten, daher gibt es entsprechend immer wieder einzelne Maßnahmen für bestimmte Fächer. Zum Beispiel wurde besonderer Content für das Karriereportal erstellt und in Social Media und Printadvertorials nachgenutzt: vom Grundschullehrer-Porträt über das Regionalschullehrer-Interview bis aktuell zu zwei neuen Berufsschullehrerporträts (www.lehrer-in-mv.de/erfa... ). Im Rahmen einer bundesweiten Content-Marketing-Kampagne in FAZ Woche „Frauen machen MI(N)T!“ wurde nicht nur eine Anzeige geschaltet, sondern auch ein Werbefilm produziert, der ebenfalls medial nachgenutzt wird (www.youtube.com/watch?v=... ).
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Welche Maßnahmen ergreift das Land, um eine möglichst hohe Absolvent(inn)enquote im Lehramtsstudium zu gewährleisten? |
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Für welche drei Fächer gibt es langfristig (bis 2025) den höchsten Einstellungsbedarf von Lehrkräften? |
Lehramtstyp | Erstes Fach | Zweites Fach | Drittes Fach |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Deutsch | Mathematik | Musik |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Mathematik | Informatik | Physik |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Mathematik | Informatik | Physik |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Gesundheit und Pflege | Sozialwesen | Wirtschaft und Verwaltung |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | siehe Anmerkung | siehe Anmerkung | siehe Anmerkung |
Anmerkung:
Siehe im Übrigen die Website www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
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Anzahl der Lehramtsstudierenden im Jahr 2019 |
Grundschule, Primarbereich | Primarbereich / Sek. I | alle oder einzelne Schularten Sek. I | Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) | Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) | Sonderpädagogik |
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160 | k.A. | 129 | 259 | k.A. | 73 |
Indikatoren-Info:
Lehramtsstudierende mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester und mit angestrebtem Abschluss Staatsexamen im 7. und 8.
Fachsemester
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Anzahl der eingestellten Bewerber(innen) in den öffentlichen Schuldienst im Jahr 2019 |
Eingestellte Bewerber | davon Seiteneinsteiger |
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732 | 233 |
Anzahl der Lehramtsabsolventen, die den Vorbereitungsdienst im Jahr 2019 begonnen haben |
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Anzahl von Lehrkräften 2018/19 (Voll- und Teilzeit) |
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen Lehrkräfte |
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11513 | 2472 |
Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2018/19 |
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte |
---|---|
114 | 37 |
Dauer des Vorbereitungsdienstes |
Dauer des Vorbereitungsdienstes | Quelle |
---|---|
18 Monate | www.kmk.org/fileadmin/Da... |
Gibt es die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat berufsbegleitend zu absolvieren? |
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Anmerkung:
Im Bereich der Beruflichen Schulen besteht die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes.
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Macht das Land Vorgaben dazu, welche Qualifizierungsmaßnahmen Quer- und Seiteneinsteigende durchlaufen müssen, um als Lehrkräfte in der Schule eingesetzt werden zu können? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Anmerkung:
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Gibt es für Quer- und Seiteneinsteigende im Land die Möglichkeit, durch speziell auf diese Zielgruppe abgestimmte Qualifizierungsmaßnahmen eine volle Lehramtsbefähigung zu erhalten? |
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Studienverlauf
Angebotene Lehramtstypen |
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Indikatoren-Info:
Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
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Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten |
Lehramtstypenbezeichnung | Schulartbezeichnung | |
---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Lehramt an Grundschulen | Grundschulen |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Lehramt an Regionalen Schulen | Regionale Schulen und Gesamtschulen |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Lehramt an Gymnasien | Gymnasien, Gesamtschulen und Berufliche Schulen |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Lehramt an beruflichen Schulen | Berufliche Schulen |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Lehramt für Sonderpädagogik | Förderschulen und alle anderen Schularten |
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden: | www.lehrer-in-mv.de/lehr... | www.lehrer-in-mv.de/lehr... |
Indikatoren-Info:
Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent(inn)en des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen |
Studienstruktur | |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen" |
Landesweite Regelstudienzeit |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - | - | 9 Semester |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | - | - | 10 Semester |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | - | - | 10 Semester |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 6 Semester | 4 Semester | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | - | - | 9 Semester |
Anzahl der Leistungspunkte |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) |
---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - LP | - LP | 270 LP |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | - LP | - LP | 300 LP |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | - LP | - LP | 300 LP |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 180 LP | 120 LP | - LP |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | - LP | - LP | 270 LP |
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer |
Lehramtstyp | Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen | Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können | Existenz von Sonderregelungen | Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
---|---|---|---|---|
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | 4 | - | Die Lernbereiche sind als Fächer ausgewiesen. | § 6 Lehrerbildungsgesetz |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | 2 | 1 | Weiteres Fach als Dritt- oder Beifach. | § 6 Lehrerbildungsgesetz |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | 2 | 1 | Weiteres Fach als Dritt- oder Beifach. | § 6 Lehrerbildungsgesetz |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 2 | - | - | § 6 Lehrerbildungsgesetz |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | 3 | - | Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ein allgemeinbildendes Fach oder Grundschulfächer Deutsch und Mathematik. | § 6 Lehrerbildungsgesetz |
Anmerkung:
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Studieninhalte
Gibt es landesweite Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, ...)? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Wie werden die Pflichtanteile der Studieninhalte nach den landesweiten Vorgaben verteilt? (Angaben in LP) |
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen | Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen) | |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 39 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 39 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | 72 |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 2 | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs 3 | - | k.A. |
Bildungswissenschaften 4 | - | 90 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) | - | 15 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 15 |
Optionalbereich / Sonstiges 5 | - | k.A. |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 90 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 90 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 15 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 15 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Bildungswissenschaften 6 | - | 60 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) | - | 15 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 15 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | k.A. |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 105 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 105 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | - | 15 |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | - | 15 |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | - | k.A. |
Bildungswissenschaften | - | 30 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) | - | 15 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 15 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | k.A. |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs | k.A. | - |
Bildungswissenschaften | mindestens 30 | - |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) | 15 | - |
Abschlussarbeit / -prüfung | 15 | - |
Optionalbereich / Sonstiges 7 | k.A. | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | ||
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 9 | - | 60 |
Fachwissenschaftlicher Anteil des dritten Unterrichtsfachs 10 | - | 60 |
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 11 | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 | - | k.A. |
Fachdidaktischer Anteil des dritten Unterrichtsfachs 13 | - | k.A. |
Bildungswissenschaften | - | 60 |
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) | - | 15 |
Abschlussarbeit / -prüfung | - | 15 |
Optionalbereich / Sonstiges | - | k.A. |
Anmerkung:
1
Fachdidaktik ist in der Fachwissenschaft enthalten (Deutsch).
2
Fachdidaktik ist in der Fachwissenschaft enthalten (Mathematik).
3
Fachdidaktik ist in den 2 weiteren Fachwissenschaften enthalten (Wahlpflichtbereich).
4
Die Bildungswissenschaften umfassen 90 LP, hierunter die Allgemeine Grundschulpädagogik 30 LP und die Sonderpädagogik mindestens 21 LP.
5
Gesamtumfang der vier Lernbereiche: 150 LP
6
Die Bildungswissenschaften umfassen 60 LP, hierunter die Sonderpädagogik mindestens 21 LP.
7
Gesamtumfang Fachwissenschaften: maximal 210 LP; Gesamtumfang Fachdidaktiken: 30 LP; Bildungswissenschaften einschließlich ausgewählter Elemente der Sonderpädagogik; eine konkrete Darstellung wäre in diesem Rahmen zu umfangreich.
8
Erste sonderpädagogische Fachrichtung einschließlich Fachdidaktik.
9
Zweite sonderpädagogische Fachrichtung einschließlich Fachdidaktik.
10
Allgemeinbildendes Fach einschließlich Fachdidaktik.
11
In Fachwissenschaften eingeschlossen.
12
In Fachwissenschaften eingeschlossen.
13
In Fachwissenschaften eingeschlossen.
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Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss? |
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Anmerkung:
Gemäß § 11 Abs. 3 Lehrerprüfungsverordnung M-V (2012) existieren einschränkende Vorgaben nur für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt für Sonderpädagogik. Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien in einem der Fächer und im Lehramt für Sonderpädagogik in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen verfasst. Allerdings kann bei beiden Lehramtsstudiengängen die wissenschaftliche Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
Indikatoren-Info:
Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
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In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden? |
Lehramtstyp | Fachwissenschaft | Keine landesweiten Vorgaben |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | - | Ja |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | - | Ja |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Ja | - |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | - | Ja |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Ja | - |
Anmerkung:
Gemäß § 11 Abs. 3 Lehrerprüfungsverordnung M-V (2012) existieren einschränkende Vorgaben nur für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt für Sonderpädagogik. Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien in einem der Fächer und im Lehramt für Sonderpädagogik in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen verfasst. Allerdings kann bei beiden Lehramtsstudiengängen die wissenschaftliche Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
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Sind Mathematik, Deutsch, Sachunterricht und/oder Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung? |
Mathematik | Deutsch | Sachunterricht | Englisch |
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Ja und zwar im Umfang von 39 LP | Ja und zwar im Umfang von 39 LP | Nein | Nein |
Anmerkung:
Gesamtumfang für vier Lernbereiche: 150 LP; Sachunterricht und Englisch sind Teil einer Auswahl an Fächern, die für die Bereiche 3 und 4 zur Verfügung stehen.
Indikatoren-Info:
Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
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Zu welchen Themen existieren landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen? |
Lehramtstyp | Thema |
---|---|
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden. | |
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu: Schulentwicklung Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen Unterrichtsentwicklung Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching Inklusion/Heterogenität Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik Individuelle Förderung Demokratiebildung Medienkompetenz in einer digitalen Welt Interkulturelle Kompetenz Überfachliche Kompetenzen Personale Kompetenzen |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:Schulentwicklung Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen Unterrichtsentwicklung Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching Inklusion/Heterogenität Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik Individuelle Förderung Demokratiebildung Medienkompetenz in einer digitalen Welt Interkulturelle Kompetenz Überfachliche Kompetenzen Personale Kompetenzen |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu: Schulentwicklung Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen Unterrichtsentwicklung Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching Inklusion/Heterogenität Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik Individuelle Förderung Demokratiebildung Medienkompetenz in einer digitalen Welt Interkulturelle Kompetenz Überfachliche Kompetenzen Personale Kompetenzen |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu: Schulentwicklung Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen Unterrichtsentwicklung Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching Inklusion/Heterogenität Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik Individuelle Förderung Demokratiebildung Medienkompetenz in einer digitalen Welt Interkulturelle Kompetenz Überfachliche Kompetenzen Personale Kompetenzen |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu: Schulentwicklung Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen Unterrichtsentwicklung Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching Inklusion/Heterogenität Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik Individuelle Förderung Demokratiebildung Medienkompetenz in einer digitalen Welt Interkulturelle Kompetenz Überfachliche Kompetenzen Personale Kompetenzen |
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten? |
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Gibt es Landesvorgaben darüber, dass Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolviert werden müssen? |
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Anmerkung:
Für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen sollen die Bildungswissenschaften ausgewählte Elemente der Sonderpädagogik einschließen. Im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik ist im Bereich der Bildungswissenschaften die inklusive Arbeit an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen einzubeziehen.
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In welchen Bereichen stellt Inklusion ein Querschnittsthema dar? |
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Indikatoren-Info:
Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
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Praxisbezug
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind? |
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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
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Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
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Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio, oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs, führen müssen? |
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Indikatoren-Info:
Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
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Kohärenz und Verzahnung der Phasen
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende(r) eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur? |
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Anmerkung:
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz Landeshochschulgesetz M-V (2019) ist Voraussetzung für die Einstellung auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, der Nachweis einer dreijährigen Schulpraxis. Zur Schulpraxis zählt nach einer Literaturansicht auch die Zeit des Referendariats.
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Gibt es Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen? |
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Einbettung in das Hochschul-/Landesprofil
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet? |
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Betreibt oder betrieb das Land seit 2016 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung? |
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Anmerkung:
Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Genehmigung. Es ist keine Akkreditierung erforderlich, da es Staatsexamensstudiengänge sind (Ausnahme Lehramt an beruflichen Schulen). Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 Lehrerbildungsgesetz M-V (2014) begleitet und berät das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung bei der Einführung und Modifikation von Modulprüfungs- und Studienordnungen für die Lehrerbildung.
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Stellte die Lehrkräftebildung in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Land und Hochschulen ein Themenfeld dar? |
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Quelle der Dokumente |
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War die Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Gegenstand der letzten Zielvereinbarungen/Hochschulverträge oder ähnlicher Steuerungsinstrumente im Land? |
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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift das Land bzw. plant das Land zu ergreifen? |
Steuerungsmaßnahme | Stand der Umsetzung |
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Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen | Maßnahme wird bereits umgesetzt |
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen | Maßnahme wird bereits umgesetzt |
Sonstige Maßnahmen: Einrichtung von je einer Juniorprofessur für Medienpädagogik an den Universitäten Greifswald und Rostock | Maßnahme wird bereits umgesetzt: www.regierung-mv.de/Land... |
Sonstige Maßnahmen: Programm "Digitale Lehre" | Maßnahme wird bereits umgesetzt: www.regierung-mv.de/Land... |
Indikatoren-Info:
Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
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Existieren Förderprogramme seitens des Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind? |
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Anmerkung:
Die Lehrerbildung ist ein expliziter Förderschwerpunkt des Hochschulpakts bzw. des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken.
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In welchem Themenbereichen gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern? |
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Anmerkung:
Mit insgesamt 8,8 Mio. Euro fördert die Landesregierung im Programm „Digitale Lehre“ Vorhaben der Hochschulen, die zum Ziel haben, digitale Techniken und Anwendungen erfolgreich im Studienalltag zu etablieren. Darunter werden auch Vorhaben mit dem Schwerpunkt Lehrerbildung gefördert.
Indikatoren-Info:
Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
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Verantwortungsstrukturen
Gibt es an den Hochschulen des Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrerbildung Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)? |
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