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Schleswig-Holstein
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Im Land Schleswig-Holstein ist ein Studium der Lehramtstypen 1 (Lehramt an Grundschulen), 3 (Lehramt an Gemeinschaftsschulen, Lehramt an Gymnasium und Gemeinschaftsschulen mit Schwerpunkt Sekundarstufe I), 4 (Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen), 5 (Lehramt an berufsbildenden Schulen, Lehramt für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen) und 6 (Lehramt für Sonderschulen) möglich. Das Studium erfolgt für alle Lehramtstypen in einer gestuften Struktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master. Die Regelstudienzeit beträgt in den Bachelorstudiengängen jeweils sechs Semester, in denen 180 Leistungspunkte erbracht werden müssen. In den Masterstudiengängen beträgt sie jeweils vier Semester; erbracht werden müssen hier 120 Leistungspunkte.
Die Curricula enthalten landesweit verpflichtende Praxisphasen inklusive eines Praxissemesters.
Auf Landesebene existiert ein die Lehrerbildung begleitender und koordinierender Beirat für Lehrkräftebildung in Schleswig-Holstein. Zudem war das Thema Lehrerbildung in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen Staat und beteiligten Hochschulen auch ein verpflichtendes Themenfeld. Lehrerbildungszentren sind laut Lehrkräftebildungsgesetz an den Universitäten vorgesehen.
Ein- und Umstiegsmöglichkeiten
Betreibt oder betrieb das Land seit 2014 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium? |
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Anmerkung:
Internetplattform: www.lehrer-in-sh.de, Studieninformationstage, Flyer
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Worauf lag der Schwerpunkt bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium? |
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Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden? |
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Für welche drei Fächer gibt es langfristig (bis 2021) den höchsten Lehrereinstellungsbedarf? |
Lehramtstyp | Erstes Fach | Zweites Fach | Drittes Fach |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Mathematik | Musik | Kunst |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Physik | Chemie | Mathematik |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Mathematik | Physik | Chemie |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Fahrzeugtechnik | Metalltechnik | Elektrotechnik |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Lernschwäche | Sprachschwäche | emotionale Entwicklung |
Anzahl der Lehramtsstudierenden im Jahr 2016 |
Grundschule, Primarbereich | Primarbereich / Sek. I | alle oder einzelne Schularten Sek. I | Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) | Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) | Förderschule |
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211 | - | 125 | 405 | 17 | 62 |
Indikatoren-Info:
Lehramtsstudierende mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester und mit angestrebtem Abschluss Staatsexamen im 7. und 8.
Fachsemester
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Anzahl der eingestellten Bewerber(innen) in den öffentlichen Schuldienst im Jahr 2016 |
Anzahl der Lehramtsabsolventen, die den Vorbereitungsdienst im Jahr 2016 begonnen haben |
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Anzahl von Lehrkräften 2016/17 (Voll- und Teilzeit) |
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen Lehrkräfte |
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23268 | 6538 |
Anzahl von ausländischen Lehrkräften |
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt | Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte |
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416 | 149 |
Betreibt oder betrieb das Land seit 2013 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für die Aufnahme eines Studiums 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'? |
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Studienverlauf
Angebotene Lehramtstypen |
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Indikatoren-Info:
Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
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Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten |
Lehramtstypenbezeichnung | Schulartbezeichnung | |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | Lehramt an Grundschulen | Grundschulen |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | Lehramt an Gemeinschaftsschulen, Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) Schwerpunkt Sekundarstufe I | Gemeinschaftsschulen; bei besonderem Bedarf auch in geeigneten Bildungsgängen anderer Schularten |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) | Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Wirtschaftsgymnasien, Berufsbildende Schulen |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | Lehramt an Berufsbildenden Schulen, Lehramt für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen | Berufsbildende Schulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | Lehramt an Sonderschulen | Förderzentren; alle Schularten (integrativ) |
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden: | Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 | Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG ) vom 04.02.2014 |
Indikatoren-Info:
Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent(inn)en des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben? |
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Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Landesweite Regelstudienzeit |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | 6 Semester | 4 Semester |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | 6 Semester | 4 Semester |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | 6 Semester | 4 Semester |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 6 Semester | 4 Semester |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | 6 Semester | 4 Semester |
Anmerkung:
Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
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Anzahl der Leistungspunkte |
Lehramtstyp | (Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | 180 LP | 120 LP |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | 180 LP | 120 LP |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | 180 LP | 120 LP |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 180 LP | 120 LP |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | 180 LP | 120 LP |
Anmerkung:
Im Fach Musik 240 LP im Bachelorstudiengang.
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Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer |
Lehramtstyp | Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen | Existenz von Sonderregelungen | Dokumentation/Quelle der Vorgaben |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | 2 | Im Masterstudiengang zusätzlich zwei Lernbereiche | Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | 2 | - | Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | 2 | - | Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | 2 | ein allgemeinbildendes Fach, eine berufliche Fachrichtung | Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | 3 | ein allgemeinbildendes Fach, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen | Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 |
Gibt es Überlegungen, die sonderpädagogischen Lehramtsstudiengänge neu zu strukturieren oder abzuschaffen? |
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Anmerkung:
In den Masterstudiengang wird ein Praxissemester integriert. Es sollen weiterhin zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ein allgemeinbildendes Fach studiert werden. Das allgemeinbildende Fach wird bei der Spezialisierung Grundschule im Umfang von 70 LP und bei der Spezialisierung Sekundarstufe im Umfang von 90 LP studiert.
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Studieninhalte
Gibt es landesweite Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, ...)? |
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Existieren landesweite Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss? |
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Anmerkung:
In Schleswig-Holstein werden nur lehramtsbefähigende Masterstudiengänge angeboten.
Indikatoren-Info:
Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
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Sind Mathematik, Deutsch, Sachunterricht und/oder Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrerausbildung? |
Mathematik | Deutsch | Sachunterricht | Englisch |
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Ja und zwar im Umfang von mindestens 15 LP | Ja und zwar im Umfang von mindestens 15 LP | Nein | Nein |
Anmerkung:
Wenn Mathematik oder Deutsch nicht als Fach mit 70 LP gewählt wurden, ist ein entsprechender Lernbereich mit 15 LP zu wählen.
Indikatoren-Info:
Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
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Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über die Vermittlung der folgenden professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen? |
Lehramtstyp | Kompetenz |
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Die folgenden Kompetenzen standen zur Auswahl: Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Planung und Umsetzung außerunterrichtlicher Bildungsangebote, Inklusion/Heterogenität, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Inner-/außerschulische Kooperation im Ganztag, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Demokratiebildung, Menschenrechtserziehung. Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden. | |
Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 1 |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar: Inklusion/Heterogenität Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen) Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar: Inklusion/Heterogenität Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen) Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 3 |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar: Inklusion/Heterogenität Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen) Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 4 |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar: Inklusion/Heterogenität Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen) Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter 5 |
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar: Inklusion/Heterogenität Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen) Deutsch als Zweitsprache Sprachsensibler Unterricht Pädagogische Diagnostik |
Anmerkung:
1
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
2
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
3
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
4
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
5
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
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Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über die Vermittlung professioneller Kompetenzen zum methodisch-didaktischen Einsatz digitaler Medien in der Schule im Rahmen von Lehrveranstaltungen? |
Lehramtstyp | Vorgaben |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | siehe Anmerkung |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | siehe Anmerkung |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | siehe Anmerkung |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | siehe Anmerkung |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | siehe Anmerkung |
Anmerkung:
In dem Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 ist im § 12 geregelt, dass die Vermittlung von Medienkompetenz in sämtliche Lehramtsstudiengänge zu integrieren ist.
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Praxisbezug
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind? |
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Anmerkung:
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
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Anmerkung:
Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet in Kooperation mit der Universität das Landesinstitut (IQSH) insgesamt acht dreistündige Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
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Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch? |
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Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen des Landes verpflichtend vorgegeben? |
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Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio, oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs, führen müssen? |
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Indikatoren-Info:
Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
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Detaillierte Informationen zum Praxissemester |
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education | Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education | |
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Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe | ||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | 10-14 Schulwochen |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | 30 LP |
Studiensemester | - | 3. Mastersemester |
Verantwortung | - | Die Hochschule |
Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I | ||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | 10-14 Schulwochen |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | 30 LP |
Studiensemester | - | 3. Mastersemester |
Verantwortung | - | Die Hochschule |
Typ 4: Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium | ||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | 10-14 Schulwochen |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | 30 LP |
Studiensemester | - | 3. Mastersemester |
Verantwortung | - | Die Hochschule |
Typ 5: Lehrämter für die Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen | ||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - |
Studiensemester | - | - |
Verantwortung | - | - |
Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter | ||
Dauer (an der Praktikumsschule) | - | - |
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) | - | - |
Studiensemester | - | - |
Verantwortung | - | - |
Anmerkung:
Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt. Für die Lehramtstypen 5 und 6 ist ebenfalls die Einführung eines Praxissemesters geplant.
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Dauer des Vorbereitungsdienstes |
Dauer des Vorbereitungsdienstes | Quelle |
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18 Monate | www.kmk.org/fileadmin/Da... |
Mobilität
Gibt es landesweit konzipierte Informationen zu Mobilitätsmöglichkeiten für "wechselwillige" Lehramtsstudierende? |
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Nach welchen Kriterien werden im Ausland erworbene Erfahrungen und Leistungen anerkannt? |
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Anmerkung:
Im § 51 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung vom 5. Februar 2016 geregelt.
Indikatoren-Info:
z.B. Studienleistungen, Praktika
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Kohärenz und Verzahnung der Phasen
Welche Instrumente/Verfahren zur Kooperation zwischen den zwei Phasen (Hochschulstudium/Vorbereitungsdienst) existieren in Ihrem Land? |
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Anmerkung:
Beirat für Lehrkräftebildung Schleswig-Holstein
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An welchen Stellen können sich Lehramtsabsolvent(inn)en über die Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst beraten lassen? |
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Anmerkung:
Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)
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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrer(in) eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur? |
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Anmerkung:
Eine Sonderregelung nach HSG (Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2007).
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Bietet das Land für bereits berufstätige Lehrkräfte Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen zum Umgang mit digitalen Medien und zum methodisch-didaktischen Einsatz digitaler Medien in der Schule an? |
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Beschreibung der Maßnahmen |
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Anmerkung:
Weitere Ausweitung der Fortbildungen ist in Vorbereitung, u.a. eine Broschüre zum Lernen mit digitalen Medien in den Fächern.
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Einbettung in das Hochschul-/Landesprofil
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrerbildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet? |
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Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien |
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Anmerkung:
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
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Ist die Lehrerbildung in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen ein Themenfeld gewesen, zu dem Vereinbarungen getroffen werden mussten? |
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Betreibt oder betrieb das Land seit 2014 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrerbildung? |
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Existieren Förderprogramme seitens des Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind? |
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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen bei der Vermittlung professioneller Kompetenzen zum Umgang mit digitalen Medien und zum methodisch-didaktischen Einsatz digitaler Medien in der Schule ergreift das Land bzw. plant das Land zu ergreifen? |
Steuerungsmaßnahme | Stand der Umsetzung |
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siehe Anmerkung | siehe Anmerkung |
Anmerkung:
In dem Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14 ist im § 12 geregelt, dass die Vermittlung von Medienkompetenz in sämtliche Lehramtsstudiengänge zu integrieren ist.
Indikatoren-Info:
Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen.
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